Mängelrechte im Beschaffungswesen der öffentlichen Verwaltung
Rechtliche Grundlagen und Fallbeispiele für die Beschaffung von Wirtschafts- und Verbrauchsgütern
Als private Verbraucher*innen reklamieren wir mangelhafte Waren in der Regel sofort, tauschen sie um oder fordern Nachbesserungen ein. Doch wie ist es bei der öffentlichen Beschaffung? Die Nutzung der Kaufsache und der Beschaffungsvorgang liegen organisatorisch oft weit auseinander. Umso wichtiger ist es, dass Beschaffer*innen in öffentlichen Verwaltungen Rechte, Ansprüche und Fristen bei Sachmängeln von Wirtschafts- und Verbrauchsgütern genau kennen, um gegenüber dem Verkäufer rechtssicher reagieren und so die betroffenen internen Nutzer*innen souverän unterstützen zu können.
In diesem praxisorientierten Seminar lernen Sie als Fachkraft im Beschaffungswesen alles über Rechte und Pflichten aus sowie Fallstricke in Kaufverträgen, Mängelrechte, Garantie und Gewährleistung, Beweislast und Verjährungsfristen – und können Ihre Rechte bei Sachmängeln gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Fünf gute Gründe für diese Weiterbildung
Sie lernen die Rechte und Pflichten aus sowie die Fallstricke in Kaufverträgen kennen
Sie können die Rechtslage bei Mängeln sowie Rechte und Ansprüche besser einschätzen
Sie können Ihre eigenen Fallbeispiele einbringen und mit unserem erfahrenen Rechtswissenschaftler analysieren
Sie sparen künftig Haushaltsmittel ein, indem Sie Ihre Rechte bei Sachmängeln erfolgreich geltend machen
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HAW Hamburg
Campus Weiterbildung
Stiftstraße 69
20099 Hamburg
T + 49.40.42875 - 7070
Abschluss | Weiterbildungsnachweis der HAW Hamburg - Dieser Nachweis wird nur bei vollständiger Teilnahme am Seminar ausgestellt. |
Voraussetzungen | Abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit |
Studienform | 1 x Präsenz-Seminar, 1 x Live-Online-Seminar |
Umfang | pro Seminar 16 Stunden |
Nächster Termin Weiterer Termin | 03.03. und 04.03.2025 jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr (Präsenz-Seminar) 04.09. und 05.09.2025 jeweils von 09.00 bis 17.00 Uhr (Live-Online-Seminar) |
Kosten | pro Seminar 690,00 Euro |
Alle Informationen zu diesem Angebot
Worum es geht
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Die Beschaffung von Wirtschafts- und/oder Verbrauchsgütern stellt auch für die öffentliche Verwaltung einen zentralen Aspekt dar. Kenntnisse insbesondere über den Vertragsschluss, die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag, Gewährleistungsansprüche bei Sachmängeln, die Beweislast und die Verjährung sind daher unabdingbar. Daher werden in diesem Seminar die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag erläutert, der Unterschied zwischen (Hersteller-)Garantie und gesetzlicher Gewährleistung aufgezeigt und die Käuferrechte bei Mängeln an der Kaufsache anhand zahlreicher (praktischer) Beispielfälle erläutert. Auch Verjährungsfristen von Ansprüchen und Beweislastfragen werden behandelt. Denn in der Praxis entscheidet über Erfolg oder Misserfolg eines Gewährleistungsanspruchs oft die Frage, wer den Beweis für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen führen muss.
Besonderen Wert legt unser Dozent darauf, die Teilnehmer*innen für den Umgang mit Sachmängeln und Gewährleistungsansprüchen mit den notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass mit dem Abschluss eines Kaufvertrags und der Lieferung der verkauften Sache die Pflichten des Verkäufers noch nicht (gänzlich) erfüllt sind. Denn ist eine Sache mangelbehaftet, zeigen sich die Mängel oftmals erst nach Ingebrauchnahme der Sache bzw. erst nach einer gewissen Zeit. Da mittlerweile viele Gegenstände mit elektronischen Elementen versehen sind, hat der Käufer ein erhebliches Interesse auch daran, dass nach dem Kauf (Software-)Aktualisierungen vorgenommen werden. Gerade in solchen Fällen wäre es – wie nun der Gesetzgeber mit der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien (Warenkaufrichtlinie, Digitale-Inhalte-Richtlinie und Online-Marktplätze-Richtlinie) dienenden Neuregelung klargestellt hat – für den Käufer unzumutbar, wenn sich der Verkäufer frei von jeder Verantwortlichkeit zeigen dürfte. Daher stellt § 433 Abs. 1 S. 2 BGB (i.V.m. §§ 434, 475b und 437 BGB) klar, dass im Fall der Mangelbehaftetheit der Sache keine Erfüllungswirkung eintritt. Der Käufer hat einen Anspruch (zunächst) auf Nacherfüllung. Sollte diese nicht möglich oder (für Verkäufer oder Käufer) unzumutbar sein, treten an die Stelle der Nacherfüllung Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatz statt der Leistung ist ebenfalls möglich, sofern der Schaden nicht schon durch die Minderung oder den Rücktritt abgegolten ist. Diese Rechte setzen allesamt einen Sachmangel voraus, weshalb im Rahmen des Seminars zunächst Grundlagen des Kaufvertragsschlusses behandelt werden, sodann der Sachmangelbegriff erläutert wird und schließlich die Mängelrechte erörtert werden.
Am Ende des zweitägigen Live-Online-Seminars sind die Beschaffer*innen aus der öffentlichen Verwaltung besser gerüstet, um bei Reklamationen zu Kaufsachen rechtssicher ihre Gewährleistungsansprüche zu prüfen und ggf. gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
Inhalte
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1. Einführung in das Kaufrecht
Zustandekommen eines Kaufvertrags
2. Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag
3. Rechte bei Sachmängeln
Begiff des Sachmangels
- Gesetzliche Differenzierung
- Subjektive Anforderungen (§ 434 Abs. 2 BGB) (Beschaffenheitsvereinbarung, Nichteignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung, Fehlen von vereinbartem Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen)
- Objektive Anforderungen (§ 434 Abs. 3 BGB) (Keine Eignung für die gewöhnliche Verwendung, Fehlende Beschaffenheit, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann, Nichtentsprechen der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters, die oder das der Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, Fehlen von Zubehör einschließlich Verpackung, Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen, deren Erhalt der Käufer erwarten kann)
- Montageanforderungen (§ 434 Abs. 4 BGB)
- Falschlieferung (§ 434 Abs. 5 BGB)
- Besonderheiten bei Waren mit digitalen Elementen (§§ 475b, 475c BGB)
4. Mangelverdacht
5. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit
6. Abgrenzung zur (Hersteller-)Garantie
Rechte bei Vorliegen eines Sachmangels
- Systematik der Mängelrechte
- 1.) Recht auf Nacherfüllung, § 437 Nr. 1 BGB (Mangelbeseitigung, § 439 Abs. 1 Var. 1 BGB, Lieferung einer mangelfreien Sache, § 439 Abs. 1 Var. 2 BGB, Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung, Kosten der Nacherfüllung, Zur-Verfügung-Stellen der Sache zwecks Prüfung, Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung)
- 2.) Recht auf Rücktritt vom Vertrag, § 437 Nr. 2 Var. 1 BGB
- 3.) Recht auf Kaufpreisminderung, § 437 Nr. 2 Var. 2 BGB
- 4.) Recht auf Schadensersatz, § 437 Nr. 3 Var. 1 BGB
7. (Kein) Ausschluss der Gewährleistung
8. Verjährung
9. Beweislast
Zielgruppe
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Verantwortliche und Fachkräfte im Beschaffungswesen der öffentlichen Verwaltung oder aus verwaltungsnahen Bereichen wie Anstalten des öffentlichen Rechts.
Live-Online-Seminare - Ihr Vorteil
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Fragen, Antworten, Diskussionen – virtuell und doch beieinander
Im virtuellen Klassenzimmer stehen Sie in direktem Kontakt zu Ihrem Referent*innen und tauschen sich mit Teilnehme*innen aus.
Interaktives virtuelles Whiteboard
Am virtuellen Whiteboard erarbeiten Sie im Team bestimmte Themenfelder.
Break-out-Sessions
Gruppenarbeit ist auch in einer Online-Schulung möglich. In kleinen Gruppen erarbeiten Sie bestimmte Aufgaben und präsentieren sie im Anschluss vor der Gruppe.
Lernen im geschützten Raum
Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Mit (digitalem) Abstand gelingt uns das in diesen Zeiten am besten.
Keine Reisekosten und kein Reiseaufwand
Für die Teilnahme an der Online-Schulung müssen Sie weder verreisen noch woanders übernachten. Sie können ganz entspannt von zu Hause oder vom Büro aus am Seminar teilnehmen.
Teilnahmevoraussetzungen
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Um an dem Weiterbildungsprogramm teilnehmen zu können, benötigen Sie eine abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung und eine mindestens einjährige Berufstätigkeit.
Termine/Kosten
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03.03. und 04.03.2025 jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr (Präsenz-Seminar)
04.09. und 05.09.2025 jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr (Live-Online-Seminar)
Kosten pro Seminar: 690,00 Euro
Abschluss
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Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie einen Weiterbildungsnachweis der HAW Hamburg.
Lehrende
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Prof. Dr. Rolf Schmidt ist seit 2010 Professor für Öffentliches Recht und Zivilrecht am Department Public Management der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Ausbildung für den gehobenen und höheren Dienst in der Fachrichtung Allgemeine Dienste. Darüber hinaus ist er seit 2014 Lehrbeauftragter an der Northern Business-School (private Hochschule) u.a. für Zivilrecht und seit 1996 Autor verschiedener Lehrbücher zur Rechtswissenschaft (u.a. Staats- und Europarecht; Verwaltungsrecht; Zivilrecht) sowie Verfasser verschiedener Online-Beiträge zu aktuellen juristischen Themen.
Lernen mit Zoom
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Wir arbeiten mit der Lernplattform Zoom FAQ.
Ihr Live-Online-Seminar findet in einem virtuellen Seminarraum statt, in dem sie mit den Lehrenden und den anderen Teilnehmer*innen in Echtzeit lernen und sich live austauschen.
Kontakt
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Inhaltliche Fragen
Heike Klopsch, T + 49.40.42875 - 7071, heike.klopsch (@) haw-hamburg.de
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