Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelor-Studium
Je nachdem, welchen deutschen Schulabschluss Sie haben und wo dieser erworben wurde (Hochschulzugangsberechtigung), können Sie sich entweder direkt an der HAW Hamburg für ein Bachelor-Studium bewerben, oder Sie müssen Ihre Zeugnisse erst anerkennen lassen.
Mit welchem Abschluss kann ich mich direkt bei der HAW Hamburg bewerben?
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Sie können sich direkt mit folgenden Abschlüssen an der HAW Hamburg bewerben:
- Allgemeine Hochschulreife – Abschluss eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer gymnasialen Oberstufe
- Fachhochschulreife – Folgender Vermerk in Ihrem Abschlusszeugnis ist dabei wichtig: „Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb einer Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen – Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.06.1998 – berechtigt dieses Zeugnis in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“ Fehlt ein solcher Hinweis oder sind Sie im Besitz des schulischen Teils der Fachhochschulreife und haben den praktischen Teil durch z. B. ein freiwilliges Soziales Jahr absolviert, müssen Sie Ihre Fachhochschulreife vor der Bewerbung durch das Schulinformationszentrum (SIZ) anerkennen lassen.
Beachten Sie bitte, dass eine solche Anerkennung Zeit in Anspruch nehmen kann. - Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt für bestimmte Studiengänge.
- International Baccalaureate (IB) - Sollten Sie im Besitz dieses Abschlusses sein, müssen Sie eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist einreichen.
Kann ich auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife studieren?
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Nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz können Sie auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife studieren.
Eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben:
- Meister*innen nach der Handwerksordnung
- Fachwirt*innen
- Inhaber*innen anderer Fortbildungsabschlüsse nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes.
Studienbewerber*innen, die die Eignungsprüfung für ein Design-Studium an der HAW Hamburg mit einer Gesamtnote von 2,0 oder besser ablegen, können auch ohne eine Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden.
Wenn Sie nicht zu einer der o.g. Gruppen gehören und somit keine direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) haben, können Sie nach § 38 Hamburgisches Hochschulgesetz eine Eingangsprüfung ablegen, um eine HZB zu erwerben.
Wie lege ich eine Eingangsprüfung ab, um eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 38 HmbHG zu erhalten?
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Wenn Sie nicht zu einer der oben genannten Gruppen gehören und somit keine direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) besitzen, können Sie nach §38 Hamburgisches Hochschulgesetz eine Eingangsprüfung ablegen, um eine Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang zu erwerben. Voraussetzung für die Zulassung zur Eingangsprüfung ist unter anderem der Nachweis von drei Jahren Berufserfahrung nach dem Abschluss einer Berufsausbildung. Die Gebühr für die Eingangsprüfung beträgt aktuell 400 Euro. Die Eingangsprüfung besteht aus:
- einer Klausur mit Aufgaben zu Grundkenntnissen aus der angestrebten Studienrichtung beziehungsweise dem Berufsfeld
- einem Aufsatz zu einem Thema des öffentlichen Lebens, z. B. aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft oder Technik und Umwelt
- einer mündlichen Prüfung (nur nach dem Bestehen der schriftlichen Prüfung), die sich auf das Studienfach, das Berufsfeld und die in den Klausuren gestellten Fragen bezieht.
Bewerbung zur Eingangsprüfung zur Feststellung einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung (nach § 38 HmbHG):
1. Beachten Sie die Bewerbungsfristen für die Eingangsprüfung:
- 15. Februar bis 1. April, wenn Sie sich zum Wintersemester für einen Studiengang bewerben möchten
- 15. August bis 1. Oktober, wenn Sie sich zum Sommersemester für einen Studiengang bewerben möchten
2. Nehmen Sie an einer Studienfachberatung für den gewünschten Studiengang teil. Die jeweilige Ansprechperson finden sie beimspezifischen Studiengang.
3. Reichen Sie den Bewerbungsantrag vollständig und fristgerecht mit allen erforderlichen Nachweisen beim Studierendensekretariat ein.
4. Die Gebühren müssen mit Fälligkeit des 01.04. (Wintersemester) und 01.10. (Sommersemester) auf dem in dem Gebührenbescheid genannten Konto eingegangen sein.
Weitere Informationen:
Gebührenbescheid
Informationen zum besonderen Hochschulzugang für Berufstätige an der HAW Hamburg (nach § 38 des Hamburgischen Hochschulgesetzes)
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für ein Design-Studium an der HAW Hamburg?
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Um sich für die Bachelor-Studiengänge Illustration, Kommunikationsdesign sowie Mode-, Kostüm- und Textildesign am Department Design bewerben zu können, müssen Sie vorher eine künstlerische Eignungsprüfung ablegen.
Die Prüfung wird einmal im Jahr im Oktober oder November durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Teil 1 besteht aus der Vorlage einer Mappe mit von den Bewerber*innen selbst gefertigten Arbeiten. Im Department werden regelmäßig Termine zur Mappenberatung angeboten.
- Teil 2 setzt sich aus drei künstlerisch-gestalterischen Klausuren zusammen.
Die Bewerbung für die Prüfung ist direkt im Department Design einzureichen.
Studienbewerber*innen, die die Eignungsprüfung für ein Design-Studium an der HAW Hamburg mit einer Gesamtnote von 2,0 oder besser ablegen und mindestens 18 Jahre alt sind, können auch ohne Hochschulzugangsberechtigung zum Studium zugelassen werden.
Zum Bewerbungsportal des Departments Design
Für welche Studiengänge muss ich Englischkenntnisse nachweisen?
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Ausreichende Englischkenntnisse müssen in folgenden Studiengängen nachgewiesen werden:
- Fahrzeugbau
- Flugzeugbau
- Information Engineering
- International Business
- Logistik/Technische Betriebswirtschaftslehre
- Marketing/Technische Betriebswirtschaftslehre
- Mechanical Engineering
- Mechatronik
- Medieninformatik
- Medien und Kommunikation
Informationen zu den akzeptierten Nachweisen finden Sie direkt bei den Studiengängen.