Bewerbung Master
Sie haben Ihren Bachelor absolviert und möchten sich gerne noch eingehender mit dem entsprechenden Themengebiet auseinandersetzen? Oder möchten Sie durch einen weiteren Studienabschluss Ihre Karrierechancen verbessern? Dann ist ein Masterstudiengang an der HAW Hamburg die richtige Wahl.
Allgemeine Bewerbungsfristen
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Wintersemester: 1. Juni – 15. Juli
Sommersemester: 1. Dezember – 15. Januar
Für bestimmte Studiengänge gibt es gesonderte Bewerbungsfristen, die Sie bei den jeweiligen Studiengängen erfahren. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bewerbungsfristen Ausschlussfristen sind. Bewerbungen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Besondere Bewerbungsfristen
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Bei folgenden Studiengängen gibt es andere Bewerbungsfristen:
European Master Medical Technology and Healthcare Business Erasmus Mundus
15. November bis 15. Januar (Bewerbungen jeweils nur für das kommende Wintersemester)
Public Health
1. Juni bis 30. September (Bewerbungen jeweils nur für das kommende Sommersemester)
1. Dezember bis 31. März (Bewerbungen jeweils nur für das kommende Wintersemester)
Process Engineering
1. April bis 15 Mai (Bewerbungen jeweils nur für das kommende Wintersemester)
1. Oktober bis 15. November (Bewerbungen jeweils nur für das kommende Sommersemester)
Renewable Energy Systems
01. April bis 15. Mai (Bewerbungen jeweils nur für das kommende Wintersemester)
International Business
01. Mai bis 15. Juni (Bewerbungen jeweils nur für das kommende Wintersemester)
Sozial- und Gesundheitsmanagement
(Bewerbungsfrist vom 01.04. bis 30.9. Die Bewerbung ist jeweils zum Wintersemester möglich.)
Der Weg zum Masterstudium an der HAW Hamburg
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Sie haben Ihr Studium abgeschlossen und einen Bachelor-Abschluss in der Tasche – herzlichen Glückwunsch!
Nach Ihrem Abschluss bieten sich Ihnen nun ganz verschiedene Handlungsoptionen. Sie können entweder eine Berufstätigkeit aufnehmen oder unmittelbar eine akademische Weiterqualifizierung anschließen: ein Masterstudium. Mit dem Master können Sie sich ein individuelles Profil schaffen: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Wissen zu vertiefen oder es um andere Fachgebiete zu erweitern. Das Masterstudium dauert an der HAW je nach Studiengang mindestens drei, höchstens vier Semester und führt zu einem anwendungsorientierten zweiten Hochschulabschluss.
Durch die Masterstudiengänge wird das breite Spektrum an Bachelorstudiengängen der HAW noch weiter differenziert und bietet Ihnen zusätzliche Wahlmöglichkeiten in der Gestaltung Ihrer weiteren akademischen Ausbildung.
Zugangsvoraussetzungen
Wahrscheinlich wird Sie als erstes interessieren, welche Qualifikationen Sie erfüllen müssen, um sich in einen Masterstudiengang an der HAW Hamburg zu immatrikulieren:
- Grundlegende Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudium ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, im Normalfall ein Bachelor-Abschluss. Die Bachelor-Abschlüsse von (Fach-)Hochschulen und Universitäten sind dabei grundsätzlich gleichwertig. Um an dieser Stelle aber einem Missverständnis vorzubeugen: Nicht jedes abgeschlossene Studium einer beliebigen Fachrichtung qualifiziert automatisch für jeden Masterstudiengang! Welche Fachrichtungen als Qualifikation anerkannt werden, ist in der Prüfungs- und Studienordnung des Masterstudienganges geregelt.
- Um in einem Masterstudiengang zugelassen zu werden, müssen Bewerberinnen und Bewerber darüber hinaus ihre besondere Qualifikation, d. h. ihre Eignung für den einzelnen Studiengang nachweisen. Wie diese Eignung überprüft wird, gestaltet sich je nach Studiengang verschieden.
In der Regel wird zur Überprüfung der Eignung ein so genanntes Auswahlverfahren durchgeführt.
Nach Ender der Bewerbungsfrist kommt die Auswahlkommission zusammen, nimmt die inhaltliche Prüfung der Bewerbungen vor und erstellt ein entsprechendes Ranking.
Wenn Sie den Zulassungsbescheid zum Masterstudiengang erhalten haben, müssen Sie sich noch beim Studierendensekretariat zu den festgesetzten Terminen und mit den erforderlichen Unterlagen immatrikulieren. Nähere Informationen und die Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie auf Ihrem Zulassungsbescheid.
Bedingte Masterzulassung
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Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, gleichzeitig im letzten Bachelor- und im ersten Mastersemester eingeschrieben zu sein. Die Zulassung in den Master erfolgt in diesem Fall bedingt.
Grundsätzlich gilt: Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss (z.B. abgeschlossenes Bachelorstudium) – dies ist im Hamburger Hochschulgesetz verankert. Das Hochschulgesetz lässt aber zu, dass der Wechsel in einen Masterstudiengang erfolgen kann, wenn der erste berufsqualifizierende Abschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und auf Grund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Abschluss rechtzeitig bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird.
Für die HAW gilt: Die Bewerbung für einen Master ist möglich, wenn in dem für den Master qualifizierenden Bachelorstudiengang nur einzelne Prüfungsleistungen noch nicht vorliegen und die übrigen weiteren Zulassungs- und Zugangsvoraussetzung (z.B. Sprachvoraussetzungen oder besondere fachliche Voraussetzungen etc.) erfüllt sind.
Falls Sie Ihren Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Hochschule, nach der Sie den Abschluss zum Ende des ersten Mastersemesters erreichen werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie hier. Laden Sie das ausgefüllte Dokument in myHAW unter dem Punkt "Hochschulzugangsberechtigung oder Vorprüfungsdokumentation" hoch.
Der Nachweis über den erfolgreichen Bachelorabschluss ist bis spätestens zum Ende des ersten Fachsemesters des Masterstudiengangs zu erbringen, da ansonsten die Einschreibung in den Masterstudiengang erlischt. Wurde der Nachweis über das vollständig abgeschlossene Bachelorstudium nicht spätestens bis zum letzten Tag des Semesters (31. März bzw. 30. September) beim Studierendensekretariat erbracht, wird die Einschreibung in dem Masterstudiengang zum Ende des ersten Masterfachsemesters ohne weitere Mitteilung aufgehoben.
Dies gilt nur für Bewerbende, die ihren Bachelorabschluss in Deutschland absolviert haben. Bewerbende, die über einen internationalen Abschluss verfügen, informieren sich bitte über das Bewerbungsverfahren für Studieninteressierte mit internationalem Abschluss.
Wichtiger Hinweis für Bewerber*innen mit 180 CPs (ECTS) für Studiengänge, die 210 CPs (ECTS) aus dem Erststudium erfordern
Studienbewerber*innen, deren Bachelor-Abschluss 180 Leistungspunkte (ECTS) umfasst, müssen zu Beginn ihres Studiums weitere 30 Leistungspunkte erwerben. Der jeweilige Fachbereich entscheidet, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden müssen. Die Bewerber*innen werden dann vorläufig zugelassen, um die fehlenden 30 Leistungspunkte nachzuholen. Nach Ablauf des ersten oder zweiten Semesters teilt der Fachbereich der Studienzentrale und dem Fakultätsservicebüro mit, ob die fehlenden Leistungspunkte erworben wurden und der Studierende sein Studium fortsetzen kann.