Eine Änderung der Grundordnung klingt nach einem sehr juristischen Akt – können Sie bitte kurz erklären, was und warum es geändert wurde?
In ihrer Grundordnung trifft die Hochschule Regelungen zu ihrer Struktur sowie Selbstverwaltung und sie regelt die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder. Dabei werden selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, etwa die Vorgaben aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz. Die Hochschule hat sich in einem breiten Partizipationsprozess dafür entschieden, ihre Struktur anzupassen und zukünftig als Hochschule aus neun Fakultäten zu bestehen ohne Departments und ohne eine andere gremienbasierte Ebene der akademischen Selbstverwaltung innerhalb der Fakultäten. Um diese Anpassung der Struktur in der Anzahl und dem Zuschnitt der Fakultäten zu verschriftlichen und rechtlich zu fixieren, musste die Grundordnung geändert werden. Dazu bedurfte es der Beschlussfassung durch den Hochschulsenat sowie der Genehmigung durch den Hochschulrat und - noch ausstehend - durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke. Sowohl der Prozess zur Erarbeitung der Strukturanpassung als auch zur Beschlussfassung war intensiv für die Gremienmitglieder und die Mitglieder des Entwicklungsfeldes 1.1. und 1.3. – ich danke ihnen allen für das großartige Engagement, die Zukunft der HAW Hamburg neu zu gestalten und das schon mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2025. Die jetzige Änderung fokussierte die strukturellen Anpassungen zu diesem Termin, im fortgeführten Prozess sind aber auch weitere Änderungen der Grundordnung möglich. Die Änderung schafft Orientierung, Verbindlichkeit und Sicherheit für den weiteren Strategieprozess, an dem viele Mitglieder der Hochschule in den mittlerweile über 20 Entwicklungsfeldern aktiv mitgestalten. Nicht zuletzt trägt die Änderung auch dazu bei, die Motivation und Energie aller Beteiligten an der anstehenden Umsetzung zu fördern.