HAW Hamburg 2030

Änderung der Grundordnung für Start der neuen Fakultäten

In der Hochschulsenatssitzung im November haben die Mitglieder der Änderung der Grundordnung der HAW Hamburg zugestimmt und damit den Weg für die Umstrukturierung der Hochschule und der Gründung der neun neuen Fakultäten im Rahmen von „HAW Hamburg 2030“ frei gemacht. Und auch der Hochschulrat hat diese Änderung einstimmig am 11. Dezember genehmigt. Wir haben mit Prof. Dr. Ute Lohrentz, Präsidentin der Hochschule, zu den Änderungen und der Bedeutung für die zukünftige HAW Hamburg gesprochen.

Porträt von Prof. Dr. Ute Lohrentz, Präsidentin der HAW Hamburg

Wir haben mit Prof. Dr. Ute Lohrentz, Präsidentin der Hochschule, zu den Änderungen und der Bedeutung für die zukünftige HAW Hamburg gesprochen.

Eine Änderung der Grundordnung klingt nach einem sehr juristischen Akt – können Sie bitte kurz erklären, was und warum es geändert wurde?
In ihrer Grundordnung trifft die Hochschule Regelungen zu ihrer Struktur sowie Selbstverwaltung und sie regelt die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder. Dabei werden selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, etwa die Vorgaben aus dem Hamburgischen Hochschulgesetz. Die Hochschule hat sich in einem breiten Partizipationsprozess  dafür entschieden, ihre Struktur anzupassen und zukünftig als Hochschule aus neun Fakultäten zu bestehen ohne Departments und ohne eine andere gremienbasierte Ebene der akademischen Selbstverwaltung innerhalb der Fakultäten. Um diese Anpassung der Struktur in der Anzahl und dem Zuschnitt der Fakultäten zu verschriftlichen und rechtlich zu fixieren, musste die Grundordnung geändert werden. Dazu bedurfte es der Beschlussfassung durch den Hochschulsenat sowie der Genehmigung durch den Hochschulrat und - noch ausstehend - durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke. Sowohl der Prozess zur Erarbeitung der Strukturanpassung als auch zur Beschlussfassung war intensiv für die Gremienmitglieder und die Mitglieder des Entwicklungsfeldes 1.1. und 1.3. – ich danke ihnen allen für das großartige Engagement, die Zukunft der HAW Hamburg neu zu gestalten und das schon mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2025. Die jetzige Änderung fokussierte die strukturellen Anpassungen zu diesem Termin, im fortgeführten Prozess sind aber auch weitere Änderungen der Grundordnung möglich. Die Änderung schafft Orientierung, Verbindlichkeit und Sicherheit für den weiteren Strategieprozess, an dem viele Mitglieder der Hochschule in den mittlerweile über 20 Entwicklungsfeldern aktiv mitgestalten. Nicht zuletzt trägt die Änderung auch dazu bei, die Motivation und Energie aller Beteiligten an der anstehenden Umsetzung zu fördern.

Aus rechtlichen, strategischen und motivationalen Gesichtspunkten wurde Oktober 2025 als Start für die Umsetzung der neuen Struktur festgelegt, das heißt als Start für die neuen Fakultäten. Als Voraussetzung brauchte es die Änderung der Grundordnung.

rof. Dr. Ute Lohrentz, Präsidentin der HAW Hamburg

Warum war die Anpassung der Grundordnung noch in diesem Jahr ein so entscheidender Schritt für den Strategieprozess „HAW Hamburg 2030“?
Der gesamte strategische Veränderungsprozess resultiert aus dem inneren Willen der Hochschule und ihrer Mitglieder als auch aus seit längerem an die Hochschule herangetragenen und aus sich selbst formulierten Veränderungsbedarfen, um als Hochschule wieder handlungsfähiger, flexibler, sichtbarer und weiterhin attraktiv zu sein. Aus rechtlichen, strategischen und motivationalen Gesichtspunkten wurde Oktober 2025 als Start für die Umsetzung der neuen Struktur festgelegt, das heißt als Start für die neuen Fakultäten. Als Voraussetzung brauchte es die Änderung der Grundordnung. Die Erarbeitung der Veränderungen, die Überlegungen sowie Konzept- und Planentwicklungen zur Umsetzung bedeuten ein hohes Arbeitspensum. Auch um Motivation und Engagement in diesem Prozess aufrecht zu erhalten, erscheint es förderlich, im Oktober nächsten Jahres mit den neuen Fakultäten zu starten. Praktisch braucht es für das Bestehen und Funktionieren der neuen Fakultäten unter anderem neu gewählte Fakultätsräte und damit Wahlen zu den Fakultätsräten im Sommersemester 2025. Dafür werden Wahlverzeichnisse und entsprechende Wahlvorbereitungen benötigt, die wiederum sowohl auf die rechtsverbindliche Änderung der Struktur angewiesen sind als auch auf die aktuellen stattfindenden Erarbeitungen zu zukünftigen Binnenstrukturen.

Mit der Grundordnung wurden Änderungen auf dem Papier vorgenommen, aber was bedeuten die Anpassungen im Studien- und Arbeitsalltag?
Die Umsetzung der Anpassungen für den Studien- und Arbeitsalltag erfolgt basierend auf der geänderten Grundordnung. Konkret werden Konzepte und Pläne zur Umsetzung in den Entwicklungsfeldern in den Bereichen Studium und Lehre, Forschung und Transfer sowie Verwaltung, Digitalisierung und Infrastruktur erarbeitet. In diesen Entwicklungsfeldern agieren die Mitglieder der Hochschule, die jeweils fachliche und thematische Expert*innen, Verantwortliche, Zuständige und/oder auch Betroffene und Beteiligte der jeweiligen Prozesse, Strukturen und Tätigkeiten sind. Das heißt der Erarbeitungsprozess zur Umsetzung ist weiterhin hoch-partizipativ, da mit den Mitliedern der Hochschule gemeinsam Wirkungen und Auswirkungen der Änderungen betrachtet werden und möglichst verträgliche Umsetzungsschritte entwickelt werden. Für den Studienalltag sind erstmal geringe Auswirkungen anzunehmen bzw. angestrebt, da die Studiengänge als solche im Kontext des Strategieprozesses bestehen bleiben. Für den Arbeitsalltag können die Anpassungen mehr Veränderung bedeuten. Noch sind nicht für alle Mitarbeitenden die Fragen mit Wirkung auf ihren Arbeitsalltag und ihre Funktionen geklärt. Nicht alle Unsicherheiten können sofort aufgelöst werden. Durch die Beteiligung vieler Mitglieder und die Prozessgestaltung wird versucht, Anpassungen im Einvernehmen anzustoßen und möglichst schnell Verlässlichkeit zu schaffen und Antworten zu geben.

In allen Bereichen und Feldern geht es zunächst darum, ab Oktober 2025 die Funktionalität und den Alltagstauglichkeit neuer Prozesse und Strukturen zu gewährleisten. Perspektivisch bleibt darüber hinaus der Anspruch, die Prozesse und Strukturen bis 2030 zu optimieren.

Prof. Dr. Ute Lohrentz

Und zum Abschluss möchten wir natürlich gerne wissen, wie die nächsten Schritte aussehen…
Aktuell wird bereits die zukünftige Binnenstruktur in den Fakultäten erarbeitet. Dies schließt unter anderem Fragen nach der Gestaltung der akademischen Selbstverwaltung und nach Möglichkeiten der non-formalen Organisation innerhalb von Fakultäten ein. Zu Studium und Lehre arbeiten die Entwicklungsfeldteams im Wintersemester intensiv an Fragen der zukunftsfähigen Curriculumentwicklung, zum Beispiel zur Gestaltung interdisziplinärer, studiengangs- bzw. fakultätsübergreifende Module, der Service-Governance für digital-unterstütztes Lehren, Lernen und Prüfen, hochschuldidaktischen Lehrentwicklung, Gestaltung von Räumen und der Student Journey, wie der Begrüßungskommunikation für Studierende. Zur Organisation und den Strukturen von Forschung wurden mittlerweile Ergebnisse erarbeitet und auch das Team zur Weiterbildung, Transfer und Innovation hat seine Arbeit aufgenommen. Im Wintersemester sind zudem mittlerweile zwölf Entwicklungsfelder zu den umsetzungsorientierten Fragen, Prozessen und Strukturen im Kontext Verwaltung, Infrastruktur und Digitalisierung gestartet, beispielsweise zu IT-Strukturen, Beschaffung von Lehraufträgen, Ressourcensteuerung und Kommunikation. In allen Bereichen und Feldern geht es zunächst darum, ab Oktober 2025 die Funktionalität und den Alltagstauglichkeit neuer Prozesse und Strukturen zu gewährleisten. Perspektivisch bleibt darüber hinaus der Anspruch, die Prozesse und Strukturen bis 2030 zu optimieren.

Interview: Caroline Kärger/Anke Blacha

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