Informationen für Studierende
Sie können sich auf das Deutschlandstipendium 2025/26 in der Zeit vom 01.12.2024 bis zum 31.12.2024 bewerben. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.Bewerben können Sie sich hier (nur während des Bewerbungszeitraums).
Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 mit 300 Euro monatlich Studierende sowie Studienanfänger*innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.
Die Stipendiat*innen erhalten das einkommensunabhängige Stipendium (zusätzlich zu BAföG-Leistungen) für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit, damit sie sich erfolgreich auf ihre Hochschulausbildung konzentrieren können.
Der Leistungsbegriff, der dem Stipendium zugrunde liegt, ist bewusst weit gefasst: gute Noten und Studienleistungen gehören ebenso dazu wie die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg.
Bewerbungsvoraussetzungen
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Gefördert werden kann, wer für den Bewilligungszeitraum in einem Studiengang an der HAW Hamburg immatrikuliert ist oder die für das Studium erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt und vor der Aufnahme des Studiums steht.
Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium und die Stipendienleistungen besteht nicht.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die oder der Studierende bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine der in § 1 Abs.3 StipG genannten Maßnahmen oder Einrichtungen oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung erhält. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet (§ 4 Abs.2 StipG).
Studierende des Departments Public Management können sich aufgrund ihrer besonderen Situation nicht bewerben.
Art und Umfang der Förderung
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Das Stipendium wird in Höhe von 300 EURO monatlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Der Bewilligungszeitraum beträgt regelmäßig ein Jahr. Eine Verlängerung des Stipendiums ist im Rahmen einer Neubewerbung möglich.
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Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs (§ 6 Abs.1 StipG). Sie kann auf Antrag verlängert werden, wenn sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie z.B. einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts verlängert (§ 7 Abs.1 StipG). Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird der Bewilligungszeitraum auf Anzeige des Stipendiaten oder der Stipendiatin angepasst (§ 7 Abs.2 StipG).
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Das Stipendium darf weder von einer Gegenleistung für den privaten Mittelgeber noch von einer Arbeitnehmertätigkeit oder einer Absichtserklärung hinsichtlich einer späteren Arbeitnehmertätigkeit abhängig gemacht werden (§ 5 Abs.2 StipG). Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis mit der HAW Hamburg.
Auswahlkriterien
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Jede Fakultät stellt ihre eigene Auswahlkommission auf.
Das Auswahlverfahren wird anhand folgender Kriterien durchgeführt:
Nachweis der erbrachten Leistung
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Bei Bewerbungen von Studienanfänger*innen (erstes und zweites Fachsemester) eines grundständigen Studiengangs wird die Rangfolge nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung gebildet.
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Bei Bewerbungen von Studienanfänger*innen (erstes und zweites Fachsemester) eines Masterstudienganges wird die Rangfolge nach der Note des zum Masterstudiengang berechtigenden Abschlusses gebildet.
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Bei Bewerbungen von Personen ab dem dritten Fachsemester wird die Rangfolge aus dem gewichteten arithmetischen Mittel der im Transcript of Records bzw. einer Notenbescheinigung ausgewiesenen Noten der bisher erbrachten Prüfungsleistungen gebildet.
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Fachbezogene Qualifikationen und Leistungen, wie zum Beispiel besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise im Zusammenhang mit dem Studium sowie eine vorangegangene Berufstätigkeit oder abgeschlossene Berufsausbildung.
Eine weitere Voraussetzung für die Förderung durch das Stipendium ist der Nachweis über mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen
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Außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen.
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Erschwerende Auswirkungen auf die bisherige Bildungsbiographie wie zum Beispiel:
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besondere persönliche oder familiäre Umstände wie gesundheitliche Beeinträchtigung oder chronische Erkrankungen
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Zeiten der Schwangerschaft und die Betreuung von Kindern, die im eigenen Haushalt leben, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil
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die Pflege eines*r Ehepartner*in oder Lebenspartner*in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, einer oder eines Verwandten in aufsteigender Linie oder Geschwister,
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die Mitarbeit im familiären Betrieb,
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studienbegleitende Erwerbstätigkeiten,
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familiäre Herkunft; ein nicht akademisches Elternhaus liegt vor, wenn kein Elternteil über einen Hochschulabschluss verfügt oder ein
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Migrationshintergrund; eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn die Person nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist und/oder die Person keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde. Darüber hinaus haben Deutsche einen Migrationshintergrund, wenn ein Elternteil der Person mindestens eine der vorstehenden Bedingungen erfüllt.
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Fluchterfahrung
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Diese "weichen" Faktoren müssen hinreichend belegt werden. Es reicht nicht, wenn Sie im Text Ihrer Bewerbung nur davon berichten.
Bei der Gesamtbetrachtung des individuellen Potenzials der Bewerber*innen wird ein Punktesystem angewendet:
- Erbrachte Leistungen: 0 - 8 Punkte
(max. fünf Punkte können für die Note sowie drei Punkte für berufliche und fachliche Qualifikationen erzielt werden)
- Engagement: 0 - 4 Punkte
- Aufwand und Beeinträchtigung: 0 - 6 Punkte
(max. 6 Punkte; diese Kategorie berücksichtigt die persönliche Situation der Bewerber (s.o.), wie zum Beispiel: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Einschränkungen / Beeinträchtigungen, die schnellere Qualifizierungszeiten oder bessere Noten verhindern, Migrationshintergrund, studienbegleitende Erwerbstätigkeit, Nichtakademikerhaushalt)
Insgesamt können in den drei Kategorien maximal 18 Punkte erzielt werden.
Aus der Gesamtzahl der vergebenen Punkte ergibt sich die Rangliste, nach der die Stipendien vergeben werden. Sollten Studierende aufgrund der Punktzahl auf denselben Rang kommen, entscheidet die Auswahlkommission über die Eignung der Bewerbenden .
Bewerbungsverfahren
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Ein Stipendium kann nur aufgrund einer frist- und formgerechten Bewerbung gewährt werden. Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular. Das Online-Formular ist nur während des Bewerbungszeitraums freigeschaltet.
Bitte unbedingt beachten:
Zum Zeitpunkt des Beginns der Förderung müssen Sie noch mindestens zwei Semester innerhalb der Regelstudienzeit vor sich haben, um sich bewerben zu können. D.h. bei einer Bewerbung im Wintersemester 2018, müssen Sie noch im Sommersemester 2019 und im Wintersemester 2019/20 an der HAW Hamburg immatrikuliert sein.
Verlängerung der Regelstudienzeit:
Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie z.B. einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, kann auf Antrag die Regelstudienzeit überschritten werden. Bitte zu jedem Verlängerungsgrund Belege einreichen.
Allen Bewerbungen ist beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung (falls schon vorhanden)
- Zeugnisse und Notenübersichten
- ggf. weitere Nachweise
Für Bachelor im 1. und 2. Semester:
- Das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung
- Bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare beglaubigte Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem
- Ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der HAW Hamburg berechtigt
Für fortgeschrittene Bachelor:
- Nachweis über bisher erbrachte Studienleistungen (Ausdruck aus myHAW mit dem Notendurchschnitt und der errreichten Credits). Eine Bestätigung durch das Fakultätsservicebüro ist nicht notwendig.
Für Master im 1. und 2. Semester:
- Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss.
- Ausdruck aus myHAW mit Notendurchschnitt und der erreichten Credits vom Stand des letzten abgeschlossenen Semesters entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang, falls die Bachelorurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt.
- Erstsemester Master: Nachweis über die Zulassung an der HAW Hamburg.
Für fortgeschrittene Master:
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Nachweis über bisher erbrachte Studienleistungen (Ausdruck aus myHAW mit dem Notendurchschnitt und der erreichten Credits).
Folgende Unterlagen können Ihre Bewerbung ergänzen:
- berufliche Qualifikationen und Arbeitszeugnis,
- weitere erworbene fachliche Qualifikationen und Kenntnisse,
- besondere Auszeichnungen und Preise,
- soziales und familiäres Engagement (z.B. in Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften, Hochschulpolitik etc.),
- Gründe, die sich erschwerend oder hinderlich auf die bisherige Bildungsbiographie ausgewirkt haben.
Einfache Kopien der Belege in deutscher oder englischer Sprache reichen aus, eine amtliche Beglaubigung ist nicht notwendig.
Was Sie nicht einreichen müssen:
- Motivationsschreiben
- Empfehlungsschreiben
- Fotos
Bitte verzichten Sie auf Nachfragen zum Stand des Auswahlverfahrens. Wir werden Sie über das Ergebnis schriftlich informieren.
Bewilligung/Ablehnung
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Geförderte Studierende erhalten einen Bewilligungsbescheid. Die Bewilligung umfasst:
- die Höhe des Stipendiums
- den Bewilligungszeitraum
- den Hinweis, dass eine Verlängerung der Förderung an eine Neubewerbung gebunden ist.
Studierende, die nicht mit einem Stipendium gefördert werden, erhalten einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.
Kontakt
Nancy Falke
Koordination Deutschlandstipendium
Studierendenzentrum
Stiftstr. 69
20099 Hamburg
Tel.: +49.40.42875-9171