Gute wissenschaftliche Praxis
In den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis geht es um die wesentlichen Funktionsbedingungen der Wissenschaft. Die Einhaltung, Kontrolle und Vermittlung dieser Standards ist Kernaufgabe der Wissenschaft.
Die in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis formulierten Bestimmungen sind Ausdruck der institutionellen Selbstverpflichtung der HAW Hamburg. Zugleich verpflichten sich damit alle wissenschaftlich tätigen Hochschulmitglieder und Hochschulangehörigen auf diese Grundsätze. Die wissenschaftliche Arbeit an der HAW Hamburg soll jederzeit in Übereinstimmung mit den Standards guter wissenschaftlicher Praxis erfolgen.
Bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis und für Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten stehen die Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie können jederzeit unabhängig von der Fakultätszugehörigkeit oder dem fachlichen Hintergrund angesprochen werden.
Forschende mit Fragen zur Veröffentlichung ihrer Arbeit können die Publikationsberatung des HIBS (Hochschul- und Informationsservice) in Anspruch nehmen. Die Publikationsberatung unterstützt auch bei der Beurteilung der Seriosität und Reputation von Journalen und Konferenzen. Forschende können somit sichergehen, dass sie nicht „Fake-/Pseudo-Journals" oder „Fake-Conferences“ aufsitzen. Diese täuschen fachliche Seriosität nur vor und vernachlässigen etablierte Qualitätsstandards. Häufig werden Gebühren verlangt („Predatory-Publishing / Predatoy-Conference-Organizers“). Eine Publikation oder Teilnahme kann der wissenschaftlichen Reputation erheblich schaden.
Darüber hinaus bietet das Promotionszentrum für kooperativ Promovierende der HAW Hamburg den verpflichtenden Kompakt-Workshop "Gute wissenschaftliche Praxis" an.
Ombudspersonen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
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Ombudsperson gem. § 16 der „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der HAW Hamburg“ vom 14.01.2021:
- Prof. Dr. Susanne Busch
- Prof. Dr. Susanne Heise
- Prof. Dr. Robert Mores
- Prof. Dr. Thomas Schmidt
Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens
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Kommission gem. § 20 der „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der HAW Hamburg“:
- Prof. Dr. Sabine Wöhlke
- Prof. Dr. Marcus Wolff
- Stephan Weiland
Ombudsman für die Wissenschaft
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Neben den Ombudspersonen der HAW Hamburg gibt es die überregionale Einrichtung Ombudsman für die Wissenschaft der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Hier finden Sie weitere Informationen (Empfehlungen, Richtlinien und Leitsätze) zur guten wissenschaftlichen Praxis. Es steht Ihnen frei, ob Sie sich an die lokalen Ombudspersonen oder direkt an das überregionale Ombudsgremium wenden. Eine parallele Anrufung beider Ombudsstellen ist nicht möglich.
Grundlegendes Dokument der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die Denkschrift Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Safeguarding Good Scientific Practice).