Ziel- und Leistungsvereinbarungen

Gemäß § 2 Abs. 3 HmbHG treffen die Hochschulen und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB), verbindliche Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie werden jeweils für einen Zweijahres-Zeitraum abgeschlossen, der dem Zeitraum des Haushaltsplans der Freien und Hansestadt Hamburg entspricht. Mit den ZLV werden strategische Ziele zur Hochschulentwicklung vereinbart. Außerdem regeln sie, welche Mittel der jeweiligen Hochschule für ihre Aufgabenwahrnehmung bereitgestellt werden (Grundbudget und Leistungsbudget) und enthalten Kennzahlen, anhand derer Zielerreichung das Leistungbudget abgerechnet wird. Die ZLV sind im Transparenzportal der FHH veröffentlicht.

 

Ziel- und Leistungsvereinbarung zwischen der BWFGB und der HAW Hamburg für die Jahre 2025/2026

 

Interne Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) mit den Fakultäten