Kapazitätsberechnung
Die Vergabe von Studienplätzen steht im Spannungsfeld zwischen dem grundrechtlichen Anspruch auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte auf der einen Seite und den zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Hochschulen, um qualitativ hochwertige Studienbedingungen sicherzustellen, auf der anderen Seite. Das Grundrecht auf Zulassung zum Hochschulstudium darf nur durch rechtliche Regelungen eingeschränkt werden. Dies wird durch das Ausbildungskapazitätsgesetz (AKapG) und die Kapazitätsverordnung (KapVO) gewährleistet, die die Handlungsgrundlage für die Hochschulen darstellen. An der HAW Hamburg sind alle Studiengänge zulassungsbeschränkt.
Das Kapazitätsrecht regelt, wie die Zahl der Studienplätze im ersten Fachsemester für die Studiengänge der HAW Hamburg ermittelt wird. Modellhaft wird davon ausgegangen, dass in einem Studiengang so viele Studienanfänger*innen aufgenommen werden können, dass das Lehrangebot der Lehrnachfrage entspricht.
• Das Lehrangebot ergibt sich grundsätzlich aus der Zahl der Stellen der Lehrenden und der Höhe ihrer Lehrverpflichtung in Lehrveranstaltungsstunden.
• Die Lehrnachfrage wird anhand des Curricularwerts (CW) eines Studiengangs berechnet, der abbildet, wie viele Lehrveranstaltungsstunden Studierende während ihres Studiums in Anspruch nehmen.
Bei der Berechnung werden Lehrermäßigungen, der jeweilige Schwund und – soweit vorhanden - Lehrleistungen für andere Departments berücksichtigt.