Regelungen im Krankheitsfall
................................................................................................................................................................................................
Krankmeldung:
Bitte reichen Sie im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Original unter Angabe von Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung bei uns im Fakultätsservicebüro ein. Nur so können wir Ihnen einen entsprechenden Rücktritt verbuchen.
- Frist: Ein Werktag nach Ablauf der AU
Krankmeldung während der Prüfung:
Da Sie vor der Prüfung unterschreiben, dass Sie an der Prüfung teilnehmen wollen, wird voraus gesetzt, dass Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Sollte eine Prüfung dennoch wegen akuter Krankheitsbeschwerden unterbrochen werden müssen, melden Sie sich beim Prüfenden ab und gehen Sie unverzüglich zum Arzt. Lassen Sie sich ein Attest (eine AU reicht in diesem Fall nicht aus) über die Prüfungsunfähigkeit ausstellen. Informieren Sie parallel unverzüglich Ihre/n Prüfungsausschussvorsitzende/n (PAV) schriftlich über die Prüfungsunterbrechung.
Das Attest reichen Sie bitte im Original spätestens einen Werktag nach Ablauf des Attests im Fakultätsservicebüro ein. Die/der PAV wird im Nachgang über die Zulässigkeit der Prüfungsunterbrechung entscheiden.
Unterbrechen Studierende die Prüfung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Prüfungsleistung in dem betreffenden Prüfungsfach gemäß §26 (1) APSO-INGI mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet und benotet.
Hinweise und Vordrucke zu Abschlussarbeiten
................................................................................................................................................................................................
Informationen und Vordrucke zu Abschlussarbeiten erhalten Sie auf den Seiten des Fakultätsservicebüro/Abschlussarbeiten und Zeugnisdokumente