Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation aus dem aktuellen Semester ist tagesaktuell, zu einem Wunschdatum in der Zukunft (nicht rückwirend) oder zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Den Antrag kannst du online in deinem myHAW-Account stellen. Der Exmatrikulationsbescheid, sowie die Rentenbescheinigung werden dir postalisch zugestellt. Die Bearbeitungsdauer bei unserer zentralen Zulassungsstelle (dem Studierendensekretariat) kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen, bitte beachte dies bei der Stellung deines Antrages.
Sofern du dein Studium erfolgreich abschließt und die Exmatrikulation nicht explizit beantragst, wirst du zum Ende des Semesters, in dem du dein Studium abschließt (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
Wenn du alle Leistungen abgelegt hast, ist eine Rückmeldung in das Folgesemester nicht notwendig, auch wenn die Bewertung einzelner Leistungen noch aussteht. Du erhältst zunächst eine Exmatrikulationsbescheinigung aufgrund fehlender fristgerechter Rückmeldung auf der vermerkt ist, dass du die Abschlussprüfung nicht abgelegt hast. Bitte lasse dich hierdurch nicht verunsichern! Sobald die Bewertungen eingetragen und die Abschlussdokumente ausgehändigt wurden, erhältst du vom Studierendensekretariat eine aktualisierte Bescheinigung, in der dir der Abschluss bestätigt wird. Die Eintragung der Bewertungen und Beantragung der Zeugnisdokumente können auch im exmatrikulierten Zustand erfolgen.
Deaktivierung myHAW-Account und Zugang zum HAW-Mailer:
Dein myHAW-Zugang wird 70 Tage nach der Exmatrikulation deaktiviert. Der Ausdruck von Notenübersichten oder anderen Bescheinigungen ist für Sie dann nicht mehr möglich. Dein Zugang zum HAW-Mailer steht mit dem Tag der Exmatrikulation nicht mehr zur Verfügung.
Exmatrikulation und Semesterticket:
Das Semesterticket bleibt für das Semester gültig, in das du dich zurückgemeldet hast, auch wenn du vorher exmatrikuliert werden solltest.
Wenn du eine Rückerstattung haben möchtest, findest du dazu die Informationen auf der Seite unseres Chipkartenbüros.