Prüfungen, Leistungen und Praxis
Anmeldungen und Abmeldungen
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Für alle Prüfungen (auch Hausarbeiten und Referate) ist eine Online-Anmeldung und Online-Abmeldung unabhängig von der Prüfungsordnung über myHAW verpflichtend.
Dies bedeutet für dich zu jeder Prüfungsphase:
Bitte melde dich rechtzeitig zu den Klausuren in myHAW an.
- Die Anmeldefrist endet 7 Tage vor dem Klausurtermin
- Die Abmeldung ist bis 3 Werktage vor dem Klausurtermin möglich
- Achtung: Bei Praktika und Hausarbeiten können die Fristen abweichen
- Ohne eine elektronische Anmeldung besteht kein Prüfungsanspruch, ohne Prüfungsanspruch können keine Noten verbucht werden
- Bei Nichterscheinen ohne gültigen Rücktritt erfolgt der Eintrag eines Fehlversuches (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
- Bitte beachte, dass du dich immer über myHAW abmelden musst, auch wenn du deine Prüfenden bereits darüber in Kenntnis gesetzt hast, dass du die Prüfung nicht antreten wirst - die Prüfenden können keine elektronischen Abmeldungen für dich vornehmen.
Zur Selbstkontrolle und ggf. als Nachweis über die angemeldeten Prüfungen drucke dir bitte die Übersicht deiner Prüfungsanmeldungen in myHAW (PDF-Datei) aus oder fertige einen Screenshot an.
Anmeldeschwierigkeiten:
Bei Komplikationen oder technischen Problemen melde dich bitte ebenfalls innerhalb der Anmeldefrist bei uns im Fakultätsservicebüro. Das fristgerechte Absenden einer Email ist dabei ausreichend.
Wichtig: während des Anmeldens darf die Seite nicht aktualisiert oder das Browserfenster einfach geschlossen werden. Bitte geduldig auf die Fertigmeldung der Prüfungsanmeldung warten und die Übersicht der angemeldeten Prüfungen ausdrucken!
Ausführlichere Informationen findest du in der Anleitung.
Anmeldung und Abmeldung von nicht modelierten POs in myHAW der Studiengänge MT, RE, HC
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Prüfungsteilnahme für Studierende der in myHAW nicht modellierten POen der Studiengänge MT, HC und RE
Bitte beachte die weiterhin geltenden Regelungen zur Prüfungsabwicklung für Studierende der nicht in myHAW modellierten Prüfungsordnungen:
Für Studierende
Studierende müssen für die Teilnahme an jeder Prüfung bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin bei den jeweilig Prüfenden einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung stellen (unverbindliche Voranmeldung). Nur Studierende, die einen Antrag auf Teilnahme gestellt haben, können sich anmelden und teilnehmen.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt am Tag der Prüfung, an dem der/die Studierende die Prüfung tatsächlich schreibt, wobei bereits vorangemeldete Studierende, die nicht an der Prüfung teilnehmen, als nicht angemeldet gelten.
Die Voranmeldung kann formlos erfolgen.
Für Lehrende
Anmeldeformular für die Verbindliche Anmeldung zur Prüfung
Lehrende melden die Prüfergebnisse der betroffenen Kandidaten bitte direkt an das FSB.
Anerkennung von Leistungen
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Leistungen und Fehlversuche, die an einer anderen Hochschule, in einer anderen Prüfungsordnung oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, müssen vom Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs bei Feststellung der Gleichwertigkeit anerkannt werden.
Bitte beachte, dass du dich innerhalb des ersten Fachsemesters mit den Leistungsnachweisen an den Prüfungsausschussvorsitz wenden musst. Andernfalls kann die Umschreibung in das zweite Semester nicht erfolgen. Aufgrund der Rückmeldesperre ist die Validierung Ihrer Chipkarte dann nicht möglich.
Darüber hinaus können z.B. einschlägige berufspraktische Tätigkeiten oder Ausbildungsinhalte anerkannt werden. Bitte informiere dich bei deinem Prüfungsausschuss, ob dies in deinem Fall möglich ist.
Belegverfahren der Departments BMUV
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Das Belegverfahren für die Informatik Prüfungen der Departments BMUV wird im Wintersemester 2024 ausgesetzt. Die Anmeldungen laufen ohne Belegverfahren über myHAW.
Das Belegverfahren für Mathematik und Physik wird über Lehrveranstaltungsanmeldungen in myHAW abgebildet. Weitere Informationen findest du hier.
Exkursion
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Sofern deine Prüfungsordnung Exkursionen vorschreibt, sammel die Exkursionsscheine und reiche diese im Zuge der Zeugnisbeantragung bei deiner/deinem Prüfungsausschussvorsitzenden ein.
Krankmeldung
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Krankmeldung:
Bitte reiche im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbe-scheinigung (AU) unter Angabe von Matrikelnummer und der betroffenen Prüfung bei uns im Fakultätsservicebüro ein. Nur so können wir dir einen entsprechenden Rücktritt verbuchen.
- Frist: Ein Werktag nach Ablauf der AU
Krankmeldung während der Prüfung:
Da du vor der Prüfung unterschreibst, dass du an der Prüfung teilnehmen möchtest, wird voraus gesetzt, dass du gesundheitlich dazu in der Lage bist. Sollte eine Prüfung dennoch wegen akuter Krankheitsbeschwerden unterbrochen werden müssen, melde dich beim Prüfenden ab und gehe unverzüglich zum Arzt. Lasse dir ein Attest (eine AU reicht in diesem Fall nicht aus) über die Prüfungsunfähigkeit ausstellen. Informiere parallel unverzüglich deine/n Prüfungsausschussvorsitzende/n (PAV) schriftlich über die Prüfungsunterbrechung.
Das Attest reiche bitte im Original spätestens einen Werktag nach Ablauf des Attests im Fakultätsservicebüro ein. Die/der PAV wird im Nachgang über die Zulässigkeit der Prüfungsunterbrechung entscheiden.
Unterbrechen Studierende die Prüfung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Prüfungsleistung in dem betreffenden Prüfungsfach gemäß §26 (1) APSO-INGI mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet und benotet.
Klausurausgabe
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Regelungen zur Ausgabe von Altklausuren
Klausuren | Nicht älter als 1 Jahr | Älter als 1 Jahr |
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Lehrbeauftragte | Klausuren werden im Fakultätsservicebüro ausgegeben | Befinden sich im Archiv und werden nur in der vorlesungsfreien Zeit ausgegeben |
Professor:innen | Klausuren werden durch die Professor:innen ausgegeben | Befinden sich im Archiv und werden nur in der vorlesungsfreien Zeit ausgegeben |
Der Bedarf einer Ausgabe von Klausuren, die sich im Archiv befinden, muss vorher per Email angekündigt werden. Bitte stelle deine Anfrage erst zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit und nenne uns:
- Name
- Matrikelnummer
- Name des/der Lehrenden
- Name der Klausur
- Zeitpunkt bzw. das Semester (Sommersemester/ Wintersemester + Jahreszahl) der abgelegten Prüfung
Mündliche Überprüfungen (MÜP)
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Mündliche Überprüfung (MÜP) (der sogenannte „Jokerversuch“ gemäß §23 APSO-INGI)
Wird eine schriftliche Leistung mit nicht ausreichend bewertet, kann die oder der betroffene Studierende dreimalig pro Studium im jeweiligen Studiengang, aber nur einmalig pro Prüfungsleistung einen Antrag auf eine mündliche Überprüfung stellen.
Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Prüfungsausschuss zu stellen. Bei der Berechnung der Frist bleibt die vorlesungsfreie Zeit unberücksichtigt. Die mündliche Überprüfung entscheidet über nicht bestanden oder bestanden.
Weitere Infos dazu findest du bitte in dem Infohandout zur mündlichen Überprüfung.
Bei Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung nach Prüfungsordnungen vor 2013 wende dich bitte an deinen Prüfungsausschussvorsitz.
Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen
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Bitte wende dich nach der Genehmigung deines Antrags durch den Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Prüfungsantritt an die jeweiligen Prüfenden. Nur dann kann rechtzeitig geprüft werden, ob hinsichtlich deines Nachteilsausgleichs weitere Maßnahmen nötig sind. Im Falle einer Zeitverlängerung muss z.B. in Erfahrung gebracht werden, ob sich diese mit der darauffolgenden Klausur überschneidet, so dass ggf. ein neuer Raum zugewiesen wird.
Merkblatt Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen
Praxissemester
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Reiche bitte alle Formulare bei der/dem Beauftragten für Praxisangelegenheiten ein. Die Anmeldung und die Lehrantlastungsabrechnung verbleiben dort, die Bestätigung für das Studierendensekretariat wird von der/dem Beauftragten für Praxisangelegenheiten weitergeleitet.
Die zentrale Zulassungsstelle stellt deinen Studierendenstatus aus versicherungsrechtlichen Gründen auf das „Praxissemester" um.
Die Bescheinigung über den Praktikumsbericht leite, von der Betreuerin/dem Betreuer unterschrieben, mindestens 14 Tage vor dem Kolloquium zum Praxissemester an die/den Beauftragten für Praxisangelegenheiten weiter.
Nach dem Praxissemester musst du deinen Studierendenstatus wieder auf ein „Vorlesungssemester" ändern lassen. Dies kann formlos mit einer Email bei der zentralen Zulassungsstelle (Studierendensekretariat) beauftragt werden. Erfolgt die Meldung nicht, kann die Chipkarte im kommenden Semester nicht validiert werden.
Bestätigung für das Studierendensekretariat (zentrale Zulassungsstelle)
Lehrentlastungsabrechnung für den betreuenden Dozenten der HAW
Projektanmeldung
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Wenn ein Projekt nicht über myHAW anzumelden ist, nutze bitte das Formular für eine verbindliche Projektanmeldung:
Studiengangsfremde Leistungen
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Wenn du nicht zu deinem Studiengang gehörende Veranstaltungen besuchen möchtest und diese für deinen Studiengang anrechnen lassen möchtest, kläre dies bitte vorab mit dem Prüfungsausschussvorsitz (PAV) und der jeweiligen Lehrkraft.
Anmeldung zur Prüfung:
Bitte sende die schriftliche Zustimmung des Prüfungsausschussvorsitz und des entsprechenden Prüfers (per E-Mail) innerhalb der Anmeldefrist an das Fakultätsservicebüro (siehe Kontakt), damit wir dich regulär für diese „studiengangsfremden“ Leistungen anmelden können.
Achtung!
Prüfungen, die parallel auch in anderen Studiengängen bei verschiedenen Lehrenden angeboten werden, dürfen grundsätzlich nur bei dem Lehrenden abgelegt werden, der für deinen Studiengang vorgesehen ist.
Wechselantrag Prüfungsordnung (NUR BIOTECHNOLOGIE)
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Bitte reiche den Antrag bei deiner zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden (Prof. Cornelissen) ein.
Urlaubssemester
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Während einer Beurlaubung ist das Ablegen von Prüfungsleistungen nicht zulässig. Werden während des Urlaubsemesters trotzdem Prüfungen abgelegt, können diese nicht anerkannt werden.
Ausnahmefälle sind im Vorsemester nicht bestandene Prüfungsleistungen. Weitere Ausnahmefälle sind in der Immatrikulationsordnung geregelt.
Ausführliche Informationen zum Urlaubssemester entnehme bitte der Homepage des zuständigen Studierendensekretariats.
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