Organisation der Departments

Auszug aus der Fakultätsordnung vom 14.02.2017 und der Grundordnung der HAW vom 03.06.2007
Organe der Departments sind die Departmentleitung und der Departmentrat.

Departmentleitung

Die Departmentleitung besteht aus der Leitung mit Stellvertretung und gehören der Gruppe der Professorinnen und Professoren an. Die Amtszeit der Leitung und Stellvertretung beträgt drei Jahre.

Die Departmentleitung vertritt das Department innerhalb und, vorbehaltlich der Zuständigkeit des Dekanats oder des Präsidiums, außerhalb der Hochschule und hat folgende Aufgaben:

  • Organisation des Lehrbetriebes, der Nachwuchsförderung und der Studienfachberatung;
  • Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen; Vorschläge für Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen zur Hochschulzulassung; Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans; Vorschläge für die Lehrverpflichtung.
  • Vorbereitung der Beschlüsse des Departmentrats zu: Studien- und Prüfungsordnungen; Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen zur Hochschulzulassung; Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans; Zusammensetzung von Berufungsausschüssen.
  • Entscheidung über die Verwendung der dem Department zugewiesenen Mittel im Rahmen der vom Departmentrat beschlossenen Grundsätze der Mittelverteilung des Departments;
  • Vorschläge für die Auswahl von Lehrbeauftragten;
  • Erledigung aller Aufgaben des Departments, die nicht ausdrücklich dem Departmentrat zugeordnet sind.

Departmentrat

Den Vorsitz des Departmentrats führt die Departmentleitung. Der Departmentsrat setzt sich zusammen aus:

  • vier Personen aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren,
  • eine Person aus der Gruppe der Akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • eine Person aus der Gruppe des Technischen Personals und
  • eine Person aus der Gruppe der Studierenden des Departments,

jeweils mit Stellvertretungen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, die der studentischen Mitgliedern ein Jahr.

Der Departmentrat hat folgende Aufgaben:

  1. Organisation des Lehrbetriebes, der Nachwuchsförderung und der Studienfachberatung
  2. Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen
  3. Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen zur Hochschulzulassung
  4. Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans
  5. Vorschläge für die Lehrverpflichtung
  6. Vorschläge für die Zusammensetzung von Berufungsausschüssen
  7. Wahl der Departmentleitung sowie der stellvertretenden Leitung auf Vorschlag der Departmentleitung

Die Mitwirkung von Studierenden in diesem Gremium ist besonders wichtig, damit die Interessen aus der Gruppe der Studierenden bei der Organisation des Studiums angemessen berücksichtigt werden können.
Aufwand: ca. 4 Nachmittage im Semester. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich. Studentische Mitglieder erhalten ein Sitzungsentgeld.

Departmenträte an der Fakultät LS

Departmentrat Biotechnologie

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Departmentrat Gesundheitswissenschaften

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Departmentrat Medizintechnik

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Departmentrat Ökotrophologie

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Departmentrat Umwelttechnik

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Departmentrat Verfahrenstechnik

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Departmentrat Wirtschaftsingenieurwesen

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