Prüfungsausschuss

Für jeden Studiengang wird ein Prüfungsausschuss gebildet, der für die Organisation der Prüfungen und die durch die Prüfungs- und Studienordnungen zugewiesenen Aufgaben zuständig ist. Ihm gehören Professorinnen oder Professoren, eine akademische Mitarbeiterin oder ein akademischer Mitarbeiter und Studierende des Studienganges an. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und eine Vertretung für jedes Mitglied werden vom Departmentsrat vorgeschlagen und vom Fakultätsrat gewählt. Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein vorsitzendes Mitglied und dessen Stellvertretung. Beide müssen der Gruppe der Professoren angehören.

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungs- und Studienordnung eingehalten werden.

Der Prüfungsausschuss tagt nichtöffentlich. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über alle mit der Prüfung einzelner Studierender zusammenhängenden Vorgänge und Beratungen verpflichtet.

Die Prüfungsausschussvorsitzenden werden bei den jeweiligen Studiengängen genannt.