Studienfachberatung Informatik - FAQ
(Stand: 2024-08-06)
Sie haben Fragen rund um das Studium in der Informatik? Vor dem Studium können wir Ihnen bei Fragen zu Inhalten, Anforderungen, Zugangs- und Anerkennungsmöglichkeiten und Fragen zum Studieren in Teilzeit und vielem mehr weiterhelfen.
Auch während des Studiums können Sie bei Fragen gerne auf uns zukommen. Am einfachsten erreichen Sie uns über die persönlichen E-Mailadressen, die bei den Ansprechpartnern hinterlegt sind. Oder Sie verwenden die zentrale E-Mailadresse studienfachberatung.informatik@haw-hamburg.de. Wir verteilen Ihre Anfrage dann intern. Telefonisch sind wir eher schlecht zu erreichen, da wir einfach in der Vorlesung sind.
Interesse am Studium, Bewerbung
Informationen über ein Informatik-Studium an der HAW Hamburg
................................................................................................................................................................................................
- Basisinformationen über alle Studiengänge finden Sie auf unseren Übersichtsseiten.
- Für spezielle Beratung zu den Informatik-Studiengängen, kommen Sie einfach zu uns.
Fragen zum Bewerbungsverfahren
................................................................................................................................................................................................
Wir als Studienfachberatung kümmern uns um die rein inhaltliche Beratung. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Bewerbung für ein höheres Fachsemester - "Einstufungsbescheinigung"
................................................................................................................................................................................................
Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung. Die Bescheinigung wird von den Studienfachberatern erstellt und direkt elektronisch an das Studierendensekretariat gemeldet.
Bei der Einstufung für die Bewerbung auf ein höheres Semester haben wir nach der Zulassungsordnung (HAWAZO vom 2022-09-07 §10) zwei Optionen:
A) Wir betrachten nur die zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegenden Leistungen und Stufen Sie dementsprechend äquivalent anrechenbarer Leistungen ein. Nach der Immatrikulation erfolgt dann das Anerkennungsverfahren über alle Leistungen die bis dann erbracht sind. Dafür benötigen wir einen aktuellen Leistungsauszug (inklusive Fehlleistungen).
B) Wir berücksichtigen bei der Einstufung für die Bewerbung alle vorliegenden Leistungen und die Leistungen von Prüfungen die äquialent anrechenbar sind, zu denen Sie angemeldet sind. Die Anmeldung ist zusammen mit den bereits erbrachten Leistungen nachzuweisen. Bis zum Vorlesungsbeginn ist das erfolgreiche Absolvieren von Prüfungen nachzuweisen, so dass die Einstufung weiterhin korrekt ist. Wurden nicht ausreichend anrechenbare Prüfungen erbracht und die Einstufung ist nicht mehr korrekt, d.h. ein Semester weniger, so erfolgt eine Exmatrikulation. Somit besteht hier ein Restrisiko.
Pro gewünschtes höheres Semester sind 30 ECTS anerkennbarer Leistungen erforderlich.
Für die Einstufung benötigen wir folgenden Unterlagen von Ihnen (an die Studienfachberater per E-Mail):
- Angabe des Studiengangs, für den Sie sich bewerben
- Den aktuellen, offiziellen Leistungsauszug des derzeitigen Studiengangs, bzw. aller Ihrer früheren Studiengänge als PDF. Etwaige Fehlversuche (inklusive der Anzahl der Fehlversuche) müssen in den Leistungsauszügen ersichtlich sein.
- Bei Variante B eine Anmeldungsnachweis
- Link zu den Modulbeschreibungen/Modulhandbuch oder direkt als PDF mitschicken.
Alle Aktionen der Einstufungen laufen parallel zu unserem Tagesgeschäft und wir können dementsprechend die Anfragen nicht sofort bearbeiten. Kümmern Sie sich also am besten frühzeitig vor Beginn der Bewerbungsfrist um eine Einstufung.
Die eigentliche Bewerbung läuft über das Bewerbungsportal.
Die eigentliche Anerkennung von Leistungen kann erst nach Zulassung und Immatrikulation erfolgen. Fehlversuche werden in dem Verfahren ebenfalls berücksichtigt.
Fragen und Antworten zum Informatik-Studium
Studium
Leistungsnachweis nach BAföG §48
................................................................................................................................................................................................
Für den Nachweis von Leistung nach dem 4. Semester reichen Sie einen Leistungsauszug aus myHAW beim BAföG-Amt ein. Dabei müssen nach dem
3. Semester mindestens 67 CP, nach dem
4. Semester mindestens 90 CP erreicht sein und nach dem
5. Semester mindestens 112 CP erriecht sein.
Teilzeitstudium
................................................................................................................................................................................................
Die Studiengänge AI/ITS/ECS können in Teilzeit studiert werden. Der Studiengang WI ist durch die jährliche Aufnahme davon ausgenommen. Mehr Informationen und ein Teilzeitstudienplan findet man auf der Webseite Teilzeitstudium.
Studium in "Dualer Form"
................................................................................................................................................................................................
Ein Studium in dualere Form ist möglich. Bitte schauen Sie rechtzeitig, da die Bewerbung deutlich mehr Vorlaufzeit benötigt, auf der Webseite zu dem Thema nach.
Studiengangswechsel und Anrechnung/Anerkennung von Leistungen
Studiengangswechsel von außerhalb zu uns (AI/ITS/WI/ECS)
................................................................................................................................................................................................
Jeder kann einmal eine falsche Entscheidung treffen. Wichtig ist, dass eine falsche Entscheidung schnell erkannt und dann gehandelt wird. Für eine Entscheidung für oder gegen einen Studiengang heißt dies zunächst einmal, dass Sie die Rahmenbedingungen kennen müssen. Alle Hinweise, die Sie hierzu auf dieser Seite finden beziehen sich ausschließlich auf die Freie und Hansestadt Hamburg. Für andere Bundesländer kann anderes gelten.
Für einen Wechsel müssen Sie sich regulär auf einen Studienplatz bewerben. Auch beim Wechsel des Studiengangs müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur, etc.) besitzen, die grundsätzlich zum Studium dieses Studienganges berechtigt.
Es gelten selbstverständlich die Bewerbungsfristen; nur innerhalb der Fristen ist kann man sich für den anderen Studiengang bewerben.
Nach Beginn des dritten Studiensemesters kann Ihnen eine Wechselmöglichkeit nicht garantiert werden: Sie müssen den Wechsel begründen. Die aufnehmende Hochschule muss dem Wechsel zustimmen.
Falls Sie sich bei dem Studiengangswechsel für ein höheres Fachsemester bewerben wollen, benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung. Bei Bewerbungen für ein höheres Semester gelten andere Quoten als für die Studienanfänger zum 1. Semester. Für Information zur Einstufung siehe „Bewerbung auf ein höheres Semester“.
Sie können ggf. in einem anderen Studiengang auch an einer anderen Hochschule nicht mehr studieren, wenn Sie eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben (siehe auch Fehlversuche).
Haben Sie eine Modulprüfung in einem Studiengang endgültig nicht bestanden, so können Sie keinen Studiengang an einer hamburgischen Hochschule (siehe HmbHG §44) mehr studieren, in dem die Inhalte des nicht-bestandenen Moduls zum Pflichtteil des Studiums gehören. Also achten Sie besonders auf oft benötigte Inhalte, wie etwa Programmieren oder Mathematik!
Achten Sie bei einem Studiengangswechsel bitte auf Konsequenzen für eine Ausbildungsförderung (BAföG, Studienstiftung, Duales Studium, ...)! Klären Sie mögliche Konsequenzen für die Förderung bitte vor dem Wechsel mit dem jeweiligen Träger.
Studiengangswechsel von innerhalb der Hochschule
................................................................................................................................................................................................
Sie wollen innerhalb des Deparments Informatik oder von einem anderen Studiengang der HAW Hamburg nach AI/ITS/WI/ECS wechseln? Hier gelten die gleichen Regeln wie bei einem Studiengangswechsel von außerhalb.
TL;DR: Neu auf einen Studienplatz bewerben, ggf. mit der Option sich für ein höheres Semester zu bewerben. Einige Leistungen werden zwischen den Studiengängen anerkannt.
Anrechnungen/Anerkennung von Leistungen
................................................................................................................................................................................................
Bei der Anrechnung/Anerkennung von Leistungen müssen die Module von uns auf Basis der Modulbeschreibungen als "äquivalente" bewertet werden. Dazu gehört Inhalt, zu erreichende Kompetenzen, Umfang und ggf. Niveau (Semester). Da sich je nach Hochschule und Studiengang manche Inhalte auf unterschiedliche Module verteilen, kann oft nicht nach einer Tabelle vorgegangen werden, sondern ist eine Einzelfallentscheidung.
Bei der Anerkennung sind spezielle Fälle zu beachten, die in der Anerkennungs und Anrechnungssatzung der HAW Hamburg aufgeführt sind.
Fehlversuche beim Studiengangswechsel
................................................................................................................................................................................................
Fehlversuche werden beim Studiengangswechseln bei äquivalenten Modulen berücksichtigt, sprich übernommen. Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Prüfung, ob Ihre Fehlversuche von uns übernommen werden müssen. Falls dies erst während Ihres Studiums bei uns (oder danach) auffällt, kann dies im schlimmsten Falle zu nachträglicher Exmatrikulation führen!
Anrechnung externer Tätigkeiten als gesellschaftswissenschaftliches Wahlpflichtfach
................................................................................................................................................................................................
In den Informatik-Bachelor-Studiengängen kann ab 1. November 2015 höchstens ein GW-Fach (Gesellschaftswissenschaftliches Wahlpflichtfach) pro Studiengang durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden. Dazu muss ein detaillierter Nachweis über 60 Stunden (2CP) ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit eingereicht werden. Es ist weiterhin eine 5-10-seitige Ausarbeitung (1CP) zu erstellen, in der ein Bezug der ehrenamtlichen Tätigkeit zur Rolle der Informatik in der Gesellschaft hergestellt wird. Der Nachweis und die Ausarbeitung ist beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Departments Informatik schriftlich einzureichen. Diese Regelung trifft ab SS2016 auch zu auf die Tätigkeit als OE-Tutor. In der entsprechenden Ausarbeitung können OE-Tutoren Verbesserungsmöglichkeiten oder Beobachtungen innerhalb der OE oder der Studiengänge Informatik beschreiben, falls das Tutorium als GW angerechnet werden soll.
Anrechnung von Sprachkursen
................................................................................................................................................................................................
Auch Sprachkurse, Kommunikationskurse, etc. können als GW-Kurs angerechnet werden, wenn diese an einer Hochschule erbracht wurden. Es sind 3 CP nachzuweisen.
Die Anrechnung von Sprachkursen (durchgeführt von der Hochschule) als GW-Kurs kann direkt beim FSB mit dem Nachweis beantragt werden. In der Angewandten Informatik kann entsprechend ein Englisch-Kurs für das Modul "Englisch" anerkannt werden.
Sprachkurse in Deutsch oder die im Rahmen des Curriculums für ECS-Studierende erbracht wurden, können nicht als GW-Kurs angerechnet werden.
Anrechnung von Leistungen aus einer Ausbildung oder einer Schule
................................................................................................................................................................................................
Es können nur Leistungen von Institutionen anerkannt werden, die Bachelor (oder höher) ausbilden. Die Leistungen müssen dem DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) der Niveaustufe 6 (Bachelor) oder höher entsprechen.
Leistungen, die während einer Ausbildung zum Fachinformatiker erbracht wurden, können deshalb nicht anerkannt werden.
Bescheinigungen
Leistungsbescheinigung für den BAföG-Antrag (§48 Formblatt 5)
................................................................................................................................................................................................
Für den Fall, dass Sie mit dem Leistungsauszug aus myHAW beim BAföG-Amt nicht weiterkommen, stellen wir Studienfachberater das Formblatt 5 noch aus.
Laden Sie dazu das Formular (§48 Formblatt 5) aus dem Internet herunter und füllen den oberen Teil (Fördernummer, Name, Adresse der Hochschule und Studiengang) im PDF aus. Schicken Sie uns das PDF per E-Mail zu, am besten zusammen mit dem Anschreiben des BAföG-Amtes. Wir füllen dann den unteren Teil aus und Sie bekommen das Formular wieder zurück.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bewerbung bei "endgültig nicht bestanden"
................................................................................................................................................................................................
Falls Sie sich für einen unserer Studiengänge bewerben möchten, bereits an einer anderen Hochschule studiert haben und dort in einer Prüfung den Vermerk "endgültig nicht bestanden" erhalten haben, dann benötigen Sie von uns eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", dass Sie trotz einer endgültig nicht bestandenen Prüfung bei uns eingeschrieben werden können (§44 HmbHG).
Für die Prüfung benötigen wir folgenden Unterlagen von Ihnen:
- Eine Angabe für welchen Studiengang sie sich bewerben wollen (AI/ITS/WI/ECS).
- Alle aktuellen Leistungsauszüge aller Ihrer früheren Studiengänge.
Etwaige Fehlversuche (inklusive der Anzahl der Fehlversuche) müssen in den Leistungsauszügen ersichtlich sein. - Angaben, ob und welche Leistungen endgültig nicht bestanden wurden.
- Modulbeschreibung der Module
Diese Unterlagen schicken Sie uns bitte als PDF-Datei(en). Falls wir die Unbedenklichkeit bescheinigen können, benachrichtigen wir Sie und melden wir die Unbedenklichkeit direkt an das Studierendensekretariat. Wird im Rahmen der Bewerbung die Bescheinigung im Bewerbungsportal gefordert, können Sie auf die direkte Meldung verweisen.
Prüfungen
Aktuelle Prüfungs- und Studienordnungen
................................................................................................................................................................................................
Die aktuellen Prüfungs- und Studienordnungen finden Sie auf den Seiten des FSB.
Anmeldung der Prüfung nach Ablauf der Frist
................................................................................................................................................................................................
Die Prüfungsanmeldungen (oder auch Nicht-Anmeldungen) sind verbindlich. Nach Ende der Frist können Sie sich nicht mehr an- oder abmelden.
Überschreitung der Regelstudienzeit
................................................................................................................................................................................................
Wenn Sie die Regelstudienzeit um zwei Semester überschritten haben, müssen Sie an einer Pflichtberatung teilnehmen, wenn bis zum Ende dieses Zeitraums nicht zur Abschlussarbeit angemeldet haben oder nicht alle anderen Leistungen erbracht haben. Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Studium mit dem Ziel des Abschlusses fortzusetzen, vereinbaren Sie einen Termin mit einem Studienfachberater. Für dieses Beratungsgespräch brauchen Sie einen (Zeit-)Plan, wie Sie gedenken Ihr Studium abzuschließen.
Nicht-Bestehen einer Prüfung
................................................................................................................................................................................................
Bereits nach der ersten Prüfung, die Sie nicht bestanden haben, müssen Sie die Ursachen analysieren.
Bei vielen Prüfungen haben Sie drei Versuche. Aber bei einigen auch nur zwei, z.B. bei bei Bachelor-Arbeit und Master-Thesis! Je nach der für Sie gültigen Prüfungsordnung müssen Sie Fristen für die Wiederholung beachten.
Wenn Sie das dritte Mal durchgefallen sein sollen, ist die Situation sehr schwierig. Lesen Sie in diesem Fall Ihre Prüfungsordnung und die zugehörige übergeordnete Prüfungsordnung APSO-INGI und holen Sie sich Rat beim Studienfachberater oder Prüfungsausschuss.
Hier einige Gründe für ein Nicht-Bestehen, die uns begegnet sind:
- Sie sind krank, deshalb nicht hinreichend leistungsfähig und können nicht zur Prüfung antreten: Sie müssen sich die Prüfungsunfähigkeit attestieren lassen, ansonsten wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet.
- Sie waren unvorbereitet. Dann müssen Sie prüfen, ob Sie sicherstellen können, sich vor dem nächsten Versuch gut vorbereiten zu können. Dafür müssen Sie sich Zeit nehmen. Dazu kann der erneute Besuch der Veranstaltung zählen und die Teilnahme an einer Lerngruppe.
- Sie meinten nicht die gute Note zu schaffen, die Sie schreiben wollten. Sie haben deshalb nichts abgegeben. Das kann legitim sein, aber Sie müssen dann selbst dafür sorgen, das nächste Mal in besserer Form zu sein (s.o.).
- Sie meinen, den Stoff "eigentlich" zu können, sind aber in der Klausur oder mündlichen Prüfung zu nervös, um die Fragen zu beantworten. Leiden Sie wirklich unter Prüfungsangst, so sollten Sie die Angebote des Studierendenzentrums nutzen. Ich habe es schon bei mehreren Studierenden erlebt, dass sie danach viel besser mit Prüfungssituationen zu Recht kamen.
Laufenden Prüfungsverfahren bei Exmatrikulation
................................................................................................................................................................................................
Prüfungsverfahren und Immatrikulation sind unabhängige Verfahren. Eine Immatrikulation ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Prüfungsverfahrens, eine Exmatrikulation beendet umgekehrt aber kein laufendes Verfahren. Sollten Sie sich bei uns, oder bei einem Wechsel bei einer anderen Hochschule, exmatrikulieren, dann prüfen Sie, ob eventuell noch Prüfungsverfahren offen sind. Diese können durch Zwangsanmeldungen zum endgültigen Nichtbestehen führen. Nähere Auskünfte gibt Ihnen dazu ihr Prüfungssekretariat bzw. bei uns das FSB.