Studienfachberatung
Sprechzeiten
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Bitte beachten Sie, dass die Studienfachberatung nicht telefonisch oder per Email erfolgt. Da ich vermeiden möchte, dass jemand zu den Sprechzeiten vor verschlossener Tür steht, hänge ich die Sprechzeiten niemals in Papierform aus, sondern gebe sowohl reguläre Sprechzeiten als auch Sondertermine immer ausschließlich an dieser Stelle bekannt. Schauen Sie deshalb bitte immer vor einem Besuch bei mir noch einmal an dieser Stelle nach, ob Sprechstunden eventuell kurzfristig verlegt werden mussten oder ausfallen.
Sprechstunden:
Die Sprechstunden finden während der Vorlesungszeit Dienstags von 10:00 bis 11:30 Uhr im Raum 206 Berliner Tor 13 vor Ort statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, einfach in die Sprechstunde kommen.
Sie Sprechstunde am 29.10.24. findet zwischen 11:30 und 13:00 Uhr statt.
Für die BAföG-Bescheinigung kommen Sie mit dem ausgedruckten und ausgefüllten Formular in meiner Sprechstunde. Eine Bescheinigung per Mail wird vom Amt nicht akzeptiert, das Formular muss im Original mit meiner Unterschrift und dem Stempel vorgelegt werden. Falls Sie selbst nicht erscheinen können, dann schicken Sie jemandem mit einer Vollmacht zu mir in die Sprechstunde.
Anerkennung von Leistungen
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Zur Beantragung sind folgende Dokumente mitzubringen:
1. Studierendenausweis der HAW-Hamburg
2. Zeugnisse oder beglaubigte Kopien der Zeugnisse (wichtig: Aus dem Zeugnis muss hervorgehen, dass Sie keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben).
3. Nachweiseüber den Umfang der zur Anerkennung beantragten Leistungen (SWS, CP)
4. Nachweise über den Inhalt der zur Anerkennung beantragten Leistungen
Je sorgfältiger Sie die Informationen zusammenstellen und je plausibler Sie Ihre Angaben belegen können, desto größer sind Ihre Chancen auf Anerkennung.
Zum Anerkennungsverfahren ist persönliches Erscheinen in der Sprechstunde der Studienfachberatung unerlässlich, da oft noch Fragen zu klären sind. Falls Sie ein Grundlagenmodul (Mathe, Mechanik, Werkstoffkunde, Thermodynamik, etc.) endgültig nicht bestanden haben, ist die Aufnahme des Studiums an unserem Department nicht möglich.
Der Studienfachberater führt eine Vorprüfung Ihrer Unterlagen durch, schreibt eine Stellungnahme zu Ihrem Anerkennungsantrag und leitet ihn an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses weiter.
Die Bearbeitungsdauer des Antrages beträgt ca. 2 Wochen. Der Prüfungsausschussvorsitzende benachrichtigt Sie per email, sobald Ihr Antrag bearbeitet ist. Sie erhalten dann einen Anerkennungsbescheid vom Prüfungsausschussvorsitzenden in dem die anerkannten Leistungen aufgelistet sind. Je nach Anzahl der anerkannten Leistungen werden Sie in ein Fachsemester eingestuft. Auch diese Einstufung ist auf dem Anerkennungsbescheid ausgewiesen. Dies ist der einzig rechtsgültige Einstufungsbescheid, der Ihnen hier gegeben wird. Sie benötigen ihn ggf. beim BAföG-Amt oder bei unserem Studierendensekretariat, das Sie zunächst nur vorläufig eingestuft haben dürfte.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Anerkennung von Leistungen sofort nach Beginn Ihres Studiums an der HAW betreiben, damit Sie wissen, was Sie noch belegen müssen und was nicht mehr.
Zur Beantragung schicken Sie mir die folgenden Dokumente ausgefüllt per Email zu:
1. Anerkennungsdatei
2. Anschreiben
3. Modulvergleich
4. aktuelle Leistungsübersicht
Weitere Kontakte und Stellvertretung
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Bei längeren Dienstreisen werde ich vertreten von:
• Anerkennung von Studienleistungen: Prof. Dr. Thorsten Struckmann
• Vorläufige Einstufung in ein höheres Fachsemester: Prof. Dr. Thorsten Struckmann
• Erstellung von Bescheinigungen nach §48 BAföG: Prof. Dr. Martin Fiedler
Dringende Angelegenheiten sollten Sie möglichst vor meiner Abwesenheit während meiner Sprechzeiten erledigen. Auch in der vorlesungsfreien Zeit finden Sprechstunden statt.
Masterstudiengänge
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Hinweise zur Zulassung zu unseren Masterstudiengängen
für Anfragen bezüglich der Bewerbung oder der Zulassung auf unsere Masterstudiengänge ist grundsätzlich nicht die StudienFACHberatungzuständig, sondern das Studierendensekretariat der HAW-Hamburg.
Die Erörterung von Fragestellungen, die mehr ins Inhaltlichetendieren, wurde jedoch inzwischen an die jeweiligen Studiengangsleiter der Masterstudiengänge delegiert.
Bevor Sie sich jedoch an diese wenden hier einige grundsätzliche Informationen vorab:
Zunächst einmal ist die formale Voraussetzung zur Bewerbungauf einen unserer Masterstudiengänge dann erworben, wenn dieBachelorabschlussnote besser als 2,5 ist. Außerdem müssen beim Bachelorabschluss 210 CP erworben worden sein. Liegt ein 180 CP-Bachelorabschluss vor, können die fehlenden 30 CP nachgeholt werden.
Unsere BA-MA-Studiengänge sind konsekutiv konzipiert, das heißt, die Masterstudiengänge basieren inhaltlich auf den entsprechenden Bachelorstudiengängen bzw. setzen deren Inhalte voraus. Wer folglich aus einem insofern artfremden Bachelorstudiengang kommt, hat vermutlich inhaltliche/fachliche Defizite. Das ist kein Hinderungsgrund für eine Bewerbung. Jeder muss für sich selbst in einem solchen Fall einschätzen ob er/sie bereit ist, eventuelle Defizite eigenverantwortlich aufzuarbeiten.
Bewerber mit einem 180 CP-Bachelorabschluss müssen die fehlenden 30 CP in einem dem Masterstudium vorgeschalteten Semester nachholen. In welchen Modulen die fehlenden CP nachgeholt werden sollten, wird gemeinsam mit dem Studiengangsleiter festgelegt. Dabei wird versucht, die Inhalte nachzuholen, die ggf. gegenüber unserem Bachelorabschluss fehlen.
Falls mehr Bewerbungen als Studienplätze vorliegen, und das ist die Regel, entscheidet ein Auswahlgremium, das neben der Abschlussnote des Bachelorzeugnisses auch andere Kriterien in die Zulassungsentscheidung mit einbeziehen kann.
Sie könnten sich für weitere Informationen mit dem / der Studiengangsleiter / in des jeweiligen Masterstudiengangs in Verbindung setzen.
Bescheinigung nach § 48 BaföG
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Um als Studierende ab dem 5. Semester weiterhin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt (BaföG) zu bekommen, ist es erforderlich, nachzuweisen, dass bis dahin angemessen studiert wurde, also in angemessenem Umfang Leistungen erbracht wurden. Jedem Leistungsempfänger werden im Falle einer Bewilligung des Leistungsantrags entsprechende Informationen ausgehändigt.
Das BaföG-Amt verlangt daher von jedem Zahlungsempfänger spätestens zum Ende des 4. Semesters den Nachweis, dass er die „bis zum Ende des 4. Semesters üblichen“ Leistungen erbracht hat. Alternativ kann bereits nach drei Semestern ein entsprechender Nachweis über die bis zum Ende des 3. Semesters üblichen Leistungen erbracht werden.
Was sind die üblichen Leistungen?
Das kann von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sein. Bei uns wurden die vom Prüfungsausschuss als langjähriges Mittel errechneten Leistungen als üblich festgelegt. Da sich das Kernstudium in den drei Maschinenbaustudiengängen des Departments M+P in den ersten drei Semestern nicht unterscheidet und darüber hinaus im 4. Semester die Unterschiede auch noch nicht sehr groß sind, sind die üblichen Leistungen der drei Maschinenbaustudiengänge gleich. Für den Studiengang Mechatronik weicht der Wert etwas ab.
Am Ende des 4. Semesters müssen 88 CP nachgewiesen werden.
In beiden Fällen entspricht dieser Wert dem, was bei einem Studium nach Regelstudienverlauf in drei Semestern theoretisch erreicht werden kann.
Sollte der Leistungsnachweis bereits am Ende des 3. Semesters erbracht werden, verringert sich die erforderliche CP-Zahl entsprechend.
Zum Nachweis gegenüber dem BaföG-Amt können Sie sich dasentsprechende Formular (Formblatt 5) unter folgendem Link herunterladen:
https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php
Sofern Sie nach dem 4. Fachsemester die geforderten Leistungen nicht erbracht haben, sprechen Sie den BAföG-Beauftragten an. Es gibt Möglichkeiten, nach dem 5. Semester unter bestimmten Voraussetzungenwieder Leistungen nach dem BAföG zu bekommen.
Allgemeine organisatorische Beratung
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Tutorenjob „Study Support Team MP“ - Internetseite
Studentenberatung (von Studenten für Studenten) für den Bachelorstudiengang Maschinenbau und Produktion. Auf dieser Seite findet ihr Links für die wichtigsten Angelegenheiten des Studiums. Für speziellere Fragen stehen wir euch gerne in unserer Sprechstunde zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Orientierungseinheit
Wichtigste Links
Der folgende Link beinhaltet die wichtigsten Informationen mit weiterführenden Links wie z.B. Raumbelegung und Modulhandbücher:
- Angebote zum Studieneinstieg (Allgemein)
https://www.haw-hamburg.de/studium/studieneinstieg/
- Maschinenbau und Produktion Bachelor of Science
- Erstsemesterinformationen
- Stundenpläne
https://www.mp.haw-hamburg.de/auth/vorlesungsplan/vorlesungsplan_bsc.php
- Modulanmeldungen
- Hochschulinformations- und Bibliotheksservice (HIBS)
https://www.haw-hamburg.de/hibs/
- Studierendensekretariat
https://www.haw-hamburg.de/studium/kontaktformular/kontakte/
- Studienorganisation
https://www.haw-hamburg.de/studium/studienorganisation/
- FAQs zu den Regelungen des FSB TI zum Umgang mit dem Coronavirus
- Ansprechpersonen
- Gremien und Beauftragte
- Prüfungs- und Studienordnungen
https://www.haw-hamburg.de/studium/studienorganisation/ordnungen/pruefungs-und-studienordnungen/
- Beratungsangebote