Vorpraktikum
Für das Bachelorstudium in den Studiengängen Maschinenbau und Produktion und Maschinenbau und Produktion (dual) ist ein Vorpraktikum vorgesehen, das spätestens bis zur Anmeldung zu den Prüfungen des 4. Studiensemesters absolviert werden muss. Grundlage für die Regelungen des Vorpraktikums ist § 4 Praktische Studienzeiten der Prüfungs- und Studienordnungen für die Bachelorstudiengänge Maschinenbau und Produktion und Maschinenbau und Produktion (dual).
Die Prüfungs- und Studienordnung (PO 2019) schreibt vor, dass Studierende ein Vorpraktikum von 10 Wochen Dauer durchführen. Ein Teil des Vorpraktikums sollte nach Möglichkeit vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Informationen dazu finden Sie in u.a. "Richtlinien für das Vorpraktikum".
Richtlinien für das Vorpraktikum
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Einreichung der Vorpraktikumsunterlagen
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Zur Anerkennung des Vorraktikums müssen Sie dem Beauftragten für das Vorpraktikum nachweisen, dass Sie die in der Richtlinie für das Vorpraktikum geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Einreichung von Unterlagen zur Anerkennung der Vorpraxis entweder persönlich in der Sprechstunde (bevorzugt, Raum und Zeiten s.u.) oder per E-Mail mit gut aufgelösten pdf-Dateien an: Prof. Dr. Dietmar Pähler
Beachten Sie unbedingt diese Hinweise
Sprechzeiten
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Während der Vorlesungszeiten, donnerstags von 11:00 bis 12:00 Uhr, Raum 116
und in der vorlesungsfreien Zeit auf Anfrag per E-Mail oder MS-Teams