Förderrichtlinien für Inlands- und Auslandsmobilität von Studierenden und Promovierenden
Studierende, die an der Fakultät Technik und Informatik immatrikuliert sind, können ab dem 3. Fachsemester und bei entsprechenden Leistungen im Studium eine Förderung für die Teilnahme an studienbezogenen Veranstaltungen im In- und Ausland erhalten.
Promovierende, die an der Fakultät Technik und Informatik immatrikuliert sind, können eine Förderung für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen (Konferenzen, Tagungen, Symposien) im In- und Ausland erhalten.
Die Finanzierung der Reisen erfolgt durch Mittel des Dekanats der Fakultät TI. Auch andere Finanzierungen, z. B. durch Mittel der Departments, sind möglich. Es gelten jedoch auch für die Finanzierung aus anderen Quellen die in den Richtlinien genannten Regelungen und Höchstbeträge.
Prozess
Prozessablauf Reisekosten Studierende u. Promovierende
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Verfahrensschritt | Zuständigkeit / Zu beantragen bei | |
1. |
| Antragsteller*in |
2. |
| Zuständiges Dekanatsmitglied |
3. | Bei Zustimmung:
| Antragsteller*in |
4. | Nach Rückkehr:
| Antragsteller*in |
5. |
| Sachbearbeitung Fakultätsverwaltung |
Rechtsgrundlagen
Das Dekanat der Fakultät hat Richtlinien erlassen, mit denen die Rahmenbedingungen festgelegt werden. Es gibt für die Studierenden und für die Promovierenden eine gesonderte Richtlinie. Personen, die promovieren und an der HAW Hamburg beschäftigt sind,
- Promovierende
Förderrichtlinie über die Inlands- und Auslandsmobilität für Promovierende der Fakultät Technik und Informatik
Die Exkursionsrichtlinie der HAW Hamburg gilt nach wie vor; eine Heranziehung der hier genannten Richtlinien anstatt der Exkursionsrichtlinie ist nicht möglich. Informationen sowie Formulare zum Thema Exkursionen erhalten Sie im Beschäftigtenportal auf den Seiten des Personalservice.
Formulare
Es sind in jedem Fall die nachfolgend verlinkten Formulare zu verwenden.
Bitte nutzen Sie diese auch in den Fällen, in denen Sie keine Erstattung von Reisekosten beantragen, um Ihre Reise anzumelden. Der unterschriebene Antrag gilt im Fall eines Unfalls als Nachweis bzgl. des Anlasses für die Reise gegenüber der Unfallkasse