Erstattung Sitzungsentgelt für die Teilnahme an Selbstverwaltungsgremien der HAW Hamburg
Gemäß der Verfügung des Präsidiums für die Zahlung eines Sitzungsentgeltes an Studierende für die Mitwirkung in den Selbstverwaltungsgremien der HAW Hamburg wird Studierenden, die in den nachfolgend aufgeführten Gremien als gewähltes Mitglied oder Stellvertretung teilnehmen ein Sitzungsentgelt in Höhe von 25,- € erstattet.
Gem. § 1 der Richtlinie wird das Sitzungsentgelt für die Tätigkeit in folgenden Gremien gezahlt:
a) Hochschulsenat
b) Ausschuss "Gleichstellung und Diversity" des Hochschulsenats
c) Fakultätsrat
d) Departmentsrat
e) fakultäts- und departmentinterne
- Berufungsausschüsse
- Prüfungsausschüsse
- Widerspruchsausschuss
- Studienreformausschüsse
- Forschungsausschüsse
- gemeinsame Kommissionen nach § 96 HmbHG
Folgendes ist dabei zu beachten:
- Der Antrag ist wie folgt einzureichen:
Sitzungsentgelt für den Fakultätsrat, die Departmentsräte sowie die fakultäts- oder departmentsinternen Ausschüsse
Hierfür ist die Fakultätsverwaltung zuständig. Das Sitzungsentgelt ist mit dem Antragsformular in dem jeweils zuständigen Geschäftszimmer zu beantragen.
Antrag Sitzungsgeld für fakultätsinterne Gremien und Ausschüsse
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Zuständigkeiten in der Fakultätsverwaltung:
Name
Zuständigkeit
Telefon
E-Mail und Anschrift
Doris Röper Fakultätsrat und fakultätsinterne Ausschüsse
42875-8010
Doris.Roeper (at) haw-hamburg (dot) de
BT 7, Raum 12.85André Six
Departmentsrat und -ausschüsse I und I+E
42875-8010
Andre.Six (at) haw-hamburg (dot) de
BT 7, Raum 12.09Franziska Böttcher Departmentsrat und -ausschüsse F+F
42875-7863
Franziska.Boettcher (at) haw-hamburg (dot) de
BT9, Raum 212aIris Tsiropoulos
Departmentsrat und -ausschüsse M+P
42875-8601
Iris.Tsiropoulos (at) haw-hamburg (dot) de
BT21, Raum 128
Sitzungsentgelt für den Hochschulsenat und seinen Ausschuss "Gleichstellung und Diversity"
Dieses bei der Hochschulverwaltung zu beantragen. Bitte reichen Sie den dafür vorgesehenen Antrag bei Frau Hohrein (Berliner Tor 5, Leitzeichen PG-Hoh) in der Gremienbetreuung ein.
Antrag Sitzungsgeld für den Hochschulsenat und Ausschuss Diversity und Gleichstellung - Das Sitzungsentgelt ist spätestens einen Monat nach Ende jeden Semesters geltend zu machen, andernfalls verfällt der Anspruch.
- Eine Erstattung erfolgt nur bei einer Anwesenheit von mind. 2/3 der Sitzungszeit