Lehrbeauftragte
Gemäß § 26 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) können Lehraufträge zur Ergänzung und zur Sicherung des Lehrangebots für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf erteilt werden. Lehrbeauftragte nehmen ihre Lehraufgaben selbständig wahr. Der Lehrauftrag ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art; er begründet kein Dienstverhältnis. Die weiteren Vorschriften für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen an der HAW Hamburg sind in der Satzung zu Lehraufträgen geregelt.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Lehraufträge. Zudem sind hier die entsprechenden Formulare hinterlegt, die Sie für die Beantragung einer Lehrauftragsvergabe bzw. als Lehrbeauftragte*r für den Erhalt und die Abrechnung benötigen.
Prozess
Prozess Lehrauftragsvergabe und -abrechnung der Lehrauftragsvergütung
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Verfahrensschritt | Zuständigkeit | |
1. | Das Department beschließt, welche Lehraufträge vergeben werden sollen und meldet dieses der zuständigen Sachbearbeitung in der Fakultätsverwaltung. | Verantwortliche*r im Department |
2. | Kontaktaufnahme zu Lehrauftragnehmer*in, Anforderung "Antrag für Lehrauftrag"2) und "Erklärung zum Lehrauftrag", ggfs. | Sachbearbeitung Fakultätsverwaltung |
3. | Unterschrift Lehrauftrag durch Departmentleitung und Dekan | Departmentleitung |
4. | Unterschrift Lehrauftrag durch Lehrbeauftragte*n und Rückgabe an Sachbearbeitung Fakultätsverwaltung | Lehrbeauftragte*r |
5. | Einreichung Abrechnungsformular | Lehrbeauftragte*r |
6. | Anweisung der Lehrauftragsvergütung | Sachbearbeitung Fakultätsverwaltung |
1) inkl. Merkblatt für Lehrbeauftragte an der HAW Hamburg zu versicherungsrechtlichen Fragen und Sicherheitshinweise für Lehrbeauftragte der Fakultät TI
2) Der zulässige Umfang eines Lehrauftrags wird gem. § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen grds. auf insgesamt 8 LVS pro Semester begrenzt. Hierbei sind Lehraufträge, welche im gleichen Semester an anderen Hochschulen innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeübt werden, einzubeziehen.
3) Bei Erteilung eines Lehrauftrages an Beschäftigte der der HAW Hamburg ist zu beachten, dass vor Aufnahme des Lehrauftrags eine Nebentätigkeitsanzeige beim Personalservice einzureichen ist (à https://www.haw-hamburg.de/beschaeftigtenportal/personal/nebentaetigkeit/).
Bei Erteilung eines Lehrauftrags an Angestellte/r oder Beamtin/Beamter im hamburgischen öffentlichen Dienst muss diese/r den Lehrauftrag ihrer/seiner Dienststelle als Nebentätigkeit anzeigen.
Einzureichende Unterlagen
Wenn Sie einen Lehrauftrag an der Fakultät TI übernehmen benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen. Die Vordrucke finden Sie am Seitenende unter Formulare.
- Antrag für Lehrauftrag
Der Antrag ist bei jeder Annahme eines Lehrauftrags und bei der Änderung von persönlichen Daten oder von Statistikmerkmalen für die Hochschulpersonalstatistik erforderlich. Außerdem ist durch die/den Lehrbeauftragte*n die Kenntnisnahme des Merkblatts für Lehrbeauftragte an der HAW Hamburg zu versicherungsrechtlichen Fragen und der Sicherheitshinweise für Lehrbeauftragte der Fakultät TI zu bestätigen. - Erklärung zum Lehrauftrag
Diese Erklärung ist in jedem Semester bzw. bei jedem neuen Lehrauftrag erneut einzureichen.
- Nachweise pädagogische Eignung
Gemäß § 2 der Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen ist i. d. R. ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorzuweisen sowie eine einschlägige Berufspraxis von mind. drei Jahren außerhalb der Hochschule. Unterlagen, die den Hochschulabschluss (Zeugnis o. Urkunde) sowie die Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse oder Verträge) belegen, sind zusammen mit dem Antrag für Lehrauftrag einzureichen.
- ggf. Nebentätigkeitsanzeige
(funktioniert nach erfolgter Anmeldung im Beschäftigtenportal der HAW)
- Nebentätigkeitsanzeige Beamte
(funktioniert nach erfolgter Anmeldung im Beschäftigtenportal der HAW)
Eine Nebentätigkeitsanzeige ist erforderlich für Mitarbeiter*innen der FHH, an die ein Lehrauftrag vergeben werden soll.
- Abrechnung Lehraufträge
Für die Abrechnungen Ihrer Lehrauftragsvergütung verwenden Sie ab dem Wintersemester 2024/2025 bitte ausschließlich diesen Vordruck. Andere / ältere Formulare können nicht mehr verwendet werden.
Die Unterlagen reichen Sie bitte bei den Sachbearbeiter*innen des Teams Ressourcensteuerung, Beschaffung und Tutorien der Fakultätsverwaltung ein. Auch für weitere Fragen stehen sie Ihnen gerne zur Verfügung.
Formulare, Informationen, Rechtliche Grundlagen
Informationen
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Formulare
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Antrag für Lehrauftrag
Der Antrag ist bei jeder Annahme eines Lehrauftrags und bei der Änderung von persönlichen Daten oder von Statistikmerkmalen für die Hochschulpersonalstatistik erforderlich.
Erklärung zu weiteren Lehraufträgen
Nebentätigkeitsanzeige Tarifbeschäftigte
Eine Nebentätigkeitsanzeige ist erforderlich für Mitarbeiter*innen der HAW, an die ein Lehrauftrag vergeben werden soll.
Rechtliche Grundlagen
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Satzung der HAW Hamburg zu Lehraufträgen
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) (Webseite des Justizportals der FHH)
Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) (Webseite des Justizportals der FHH)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Lehraufträge erhalten Sie im Beschäftigtenportal auf den Seiten des Personalservice:
https://www.haw-hamburg.de/beschaeftigtenportal/personal/personalgewinnung/lehrbeauftragte/