Tutor*innen einstellen

Hier haben wir alle wichtigen Informationen und Dokumente, die Sie für die Beantragung und Einstellung von Tutor*innen benötigen, zusammengestellt. Studierende finden alle wichtige Infos auch in unseren Flyer.
Es wird zwischen folgenden Gruppen unterschieden:

  • Studentische Hilfskräfte als Tutor*in: Sie werden für unterstützende wissenschaftliche Dienstleistungen im Bereich Lehre und Forschung eingesetzt.
  • Tutor*innen: Sie unterstützen im Lehrbetrieb, betreuen Austauschstudenten und leiten Tutorien. Es wird zudem zwischen studentischen und akademischen Tutorien (mit abgeschlossener Hochschulausbildung) unterschieden.

Prozessablauf: Beantragung von Tutorien

 Verfahrensschritt

Zuständigkeit

1.

Ausfüllen Tutorienantrag und ausdrucken
Ergänzung Seite der verantwortlichen Lehrkraft (S. 4 oder S.6)

Tutor*in

2.

Angaben: Beginn, Ende, Stundenanzahl, Stundenaufteilung, Kostenstelle/PSP-Element, Unterschrift der Lehrkraft und ggf. des Budgetverantwortlichen

verantwortliche Lehrkraft

3.

Einreichen der vollständigen Unterlagen in der Fakultätsverwaltung bei der zuständigen Sachbearbeitung

Tutor*in

4.
Prüfung und Bearbeitung des Antrags, ggf. Klärung Ressourcenfreigabe und Vertragsausstellung
Sachbearbeitung Fakultätsverwaltung
5.Beidseitige Vertragsunterschrift (und damit erst die Erlaubnis zur Tätigkeitsaufnahme!)Tutor*in / Sachbearbeitung Fakultätsverwaltung
6.Weiterleitung der Unterlagen an den PersonalserviceSachbearbeitung Fakultätsverwaltung
7.
  • Prüfung sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen
  • Aufnahme der Vergütungszahlung
Personalservice
8.Einreichung unterschriebener Stundenzettel: Die Arbeitszeit ist wöchentlich aufzuzeichnen (s. MiLoG), ein Stundenzettel pro Monat ist aber ausreichend.Tutor*in

 

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen

Neueinstellung

Verlängerung/Änderung

Antragsformular "Auftrag zur Vergütungszahlung"
(vollständig ausgefüllt mit Originalunterschrift Studierende/r und ausgefüllter Seite der Lehrkraft)

X

X

Kopie Sozialversicherungsausweis

X

--

Nachweis Krankenversicherung
(z. B. beiseitige Kopie der Gesundheitskarte)

X

X

Immatrikulationsbescheinigung des Semesters, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird

X

X

Aktuellste/Letzte Gehaltsabrechnung anderer Arbeitgeber bei lfd. oder im lfd. Jahr gewesenen Arbeitsverhältnissen

X

X

Optional: Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht mit originaler Unterschrift des Studierenden (s. Antragsformular)

X

X

Nachweis Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
(nur bei Nicht-EU-Bürgern erforderlich)

X

X


Um Anträge rechtzeitig bearbeiten zu können, müssen diese inklusive der erforderlichen Unterlagen in der Fakultätsverwaltung mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme vollständig vorliegen. Einstellungen erfolgen immer semesterweise zum 1. eines Monats, sodass spätestens dann die Verträge unterschrieben sein müssen. Rückwirkend werden keine Verträge geschlossen.

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, wenden Sie sich gern an die Sachbearbeiter*innen des Teams Ressourcensteuerung, Beschaffung und Tutorien der Fakultätsverwaltung.

Hinweise zum Mindestlohn

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) ist die Dokumentation der täglichen Arbeitszeiten verpflichtend. Hier gilt es folgendes zu beachten:

  • Die Arbeitszeit ist in dem monatlichen Stundenzettel jeden Tag, spätestens am siebten Tag nach Erbringung der Arbeitsleistung einzutragen.
  • Der Stundenzettel ist mit Unterschrift und Datum möglichst am ersten Werktag des folgenden Monats an die Professorin/den Professor bzw. die Mitarbeiterin/denMitarbeiter, von der/dem Sie das Tutorium erhalten haben, abzugeben und die Unterschrift einzuholen.
  • Der Stundenzettel ist anschließend bei der zuständigen Sachbearbeitung im Team Ressourcensteuerung, Beschaffung und Personal abzugeben.

Formulare, Infor­mationen, Rechtliche Grundlagen

Formulare

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Informationen

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Rechtliche Grundlagen

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Weitere Infor­mationen

Weitere Informationen zum Thema Beschäftigung von Studierenden erhalten Sie im Beschäftigtenportal auf den Seiten des Personalservice: 
https://www.haw-hamburg.de/beschaeftigtenportal/personal/personalgewinnung/beschaeftigung-von-studierenden/​​​​​​​