Aktuelle News
Liebe Studierende der Fakultät TI,
herzlich Willkommen zum Start des Wintersemesters 24/25.
Ab dem 01.10.2024 gelten neue Öffnungszeiten für die persönliche, sowie die telefonische Sprechstunde.
Telefonische Beratung: Di. 10 - 11:30 Uhr (040 42875-8333)
Persönliche Sprechstunde (im BT21, Raum 136):
Di. 11 - 12:30 Uhr, Do. 11 - 12:30 Uhr und Fr. 11 - 12:30 Uhr
Zusätzlich bieten wir auch wieder die studiengangsspezifischen Telefonsprechzeiten an unter den Ansprechpersonen
Falls Sie außerhalb der Sprechzeiten Fragen haben, benutzen Sie bitte das das Kontaktformular.
Wir wünschen Euch einen guten Start in das neue Semester.
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→ Info zur Masterbescheinigung in FAQ
→ Info zur Anmeldebestätigung in FAQ
Fakultätsservicebüro (FSB)
Das Fakultätsservicebüro der Fakultät Technik und Informatik (FSB TI) regelt die prüfungs- und studiengangsbezogenen Angelegenheiten der Fakultät.
Wir beraten und unterstützen Studierende und Lehrende in Prüfungsfragen, z.B. bei Fragen zu Prüfungsordnungen, Zulassungsvoraussetzungen zu Modulen und zu technischen Abläufe der Prüfungsverfahren. Außerdem übernehmen wir die Prüfungssachbearbeitung, veröffentlichen die Noten und Formulare und verwalten die Prüfungsakten und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie die Attestverwaltung und die Überwachung und Pflege der Leistungskonten der Studierenden. Am Ende des Studiums erhalten die Studierenden von uns die Zeugnisse.
Bei Fragen, sprechen Sie uns gern an. Rufen Sie uns an und nutzen Sie unser Kontaktformular.
Kontakt
Sprechzeiten, Servicetelefon und Anschrift
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Anschrift:
Berliner Tor 21
Raum F136
20099 Hamburg
Sprechzeiten FSB - BT21
Di. 11-12:30, Do. 11-12:30 und Fr. 11:00-12:30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten FSB (040 42875-8333)
Di. 10-11:30 Uhr *
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung von Bescheinigungen (inkl. Bescheinigungen für die Masterbewerbung) dauert ungefähr 3 bis 4 Wochen.
*die Änderungen folgen
FAQs zu den Regelungen des FSB TI
Wie kann ich eine Masterbescheinigung beantragen?
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- Die internen Bewerber können die Masterbescheinigung über das Kontaktformular - Masterbewerbungsbescheinigung anfordern. Die Bescheinig wird ohne Siegel und Stempel vom Studierendensekretariat akzeptiert.
- Für die Bewerbung an einer anderen Hochschule benutzen Sie bitte das Kontaktformular - Masterbewerbungsbescheinigung. Diese muss vom FSB unterschrieben werden.
Warum habe ich keine Anmeldebestätigung meiner Bachelor-/Masterarbeit erhalten?
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Stand: 20.06.2024
Es gibt jetzt keine E-Mail-Anmeldebestätigung einer Bachelor-/Masterarbeit mehr, durch das FSB. Wenn es eine Änderung im Leistungskonto gibt, bekommt ihr eine automatische Mitteilung, eine sogenannte Push-Benachrichtigung und im Leistungskonto ist das Anmelde-/Abgabedatum einsehbar.
Außerdem besteht die Möglichkeit eine Bescheinigung über „angemeldete Prüfungen“ herunterzuladen. Dort steht der Titel der Arbeit, das Anmelde-/Abgabedatum, die betreuenden Prüfer werden in dieser Bescheinigung nicht angezeigt.
Wann beginnen die Vorlesungen im Wintersemester 24/25?
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Der Vorlesungsbeginn im Wintersemester 2024/25 für Studierende ist der 07. Oktober 2024.
Rückmeldesperre in myHAW für das SoSe 2024
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Stand: 07.02.2024
Wir haben zu diesem Problem mit dem Studierendensekretariat gesprochen. Uns liegt mittlerweile eine Liste der Studierenden vor, die von der Sperre betroffen sind. Dem Studierendensekretariat reicht für das Beseitigen der Sperre eine Bestätigung des FSB-TI, die den ordnungsgemäßen Abschluss bescheinigt. Das FSB-TI ist informiert und kümmert sich umgehend. Sie müssen nicht selber aktiv werden. Wir regeln den Vorgang bilateral mit dem Studierendensekretariat
Ich habe eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten, obwohl ich das Kolloquium bestanden habe, was soll ich tun?
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Stand: 24.10.2023
Es wurden noch nicht alle Bewertungen der Thesis und Prüfungsergebnisse WiSe 22/23 und SoSe23 in System verbucht.
Falls Sie das Kolloquium bestanden haben und keine offenen Leistungen haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Noten werden demnächst verbucht und eine Mitteilung an das Studierendensekretariat geschickt. Danach kriegen Sie eine aktualisierte Exmatrikulationsbescheinigung vom Studierendensekretariat.
Die Zeugnisse werden chronologisch erstellt. Wir melden uns bei Ihnen, sobald das Zeugnis erstellt ist.
Wir bitten Sie von weiteren Anfragen abzusehen.
Information zu den Leistungsübersichten
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Loggen Sie sich auf der Seite https://myhaw.haw.tuhh.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces mit Ihrer w-Kennung ein. Dort wird Ihnen der aktuelle Stand Ihrer Leistungsübersicht angezeigt, die Sie als pdf ausdrucken können. Wichtig: Die Leistungsübersicht wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig.
Sind meine Prüfungsergebnisse und Noten verloren gegangen?
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Stand: 22.11.2023
Die Noten in myHAW/HISinOne und die Daten auch in Helios und Stisys sind weitgehend erhalten geblieben. Leider können wir daraus aber derzeit noch nicht ableiten, ob alle Leistungen in Gänze wirklich vorliegen. Wir müssen noch um etwa Geduld bitten, um hier verbindliche Aussagen treffen zu können.
Wie kann ich Formulare im FSB abgeben?
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Stand: 22.11.2023
Alle Anträge, Formulare usw. können Sie uns über folgende Wege zukommen lassen:
- persönlich während der Sprechzeiten (Öffnungszeiten beachten)
- per Post
- per E-Mail über Kontaktformular
Sollten Unterschriften von Dozent*innen oder Professor*innen erforderlich sein, wenden Sie sich bitte vor der Einsendung ans FSB direkt an diese Personen, um eine Unterschrift zu erhalten.
Anträge werden im FSB bearbeitet, auch wenn sie nicht als Original vorliegen. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, sobald dies möglich ist, das Original nachzureichen. Welche Orginale nachgereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Punkt "Welche Unterlagen müssen im Original im FSB abgegeben werden".
Welche Bescheinigungen können aktuell ausgestellt werden?
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Stand: 15.03.2024
Bitte nutzen Sie für Ihr Bescheinigungsanliegen das Kontaktformular.
Wir erstellen Ihnen die gewünschte Bescheinigung und senden Sie ihnen als Kopie per Email oder, falls erforderlich, im Original per Post zu.
- Allgemeine Bescheinigung zur Vorlage bezüglich des Ausfalls der IT-Technik
- Bescheinigung über das Bestehen der Abschlussarbeit
- Bescheinigung zum Pflichtpraktikum oder Vorpraxis
- Abschlussbescheinigung (nach dem Kolloquium)
- Masterbescheinigung
- Prognose- und Studienstand Bescheinigung
- Regelstudienzeit Bescheinigung
- Scheinfrei
- Studienverlauf Bescheinigung
- Unbedenklichkeit
- KFW (bitte Vorlage von KFW vor dem Versenden ausfüllen)
- Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Ausländerdienststelle (bitte Vorlage vor dem Versenden ausfüllen)
- Fragebogen / Bescheinigung zur Prüfung des Waisenrentenanspruchs (bitte Vorlage vor dem Versenden ausfüllen)
- Leistungübersichten/Notenspiegel werden zurzeit NICHT ausgestellt (bitte hier herunterladen: https://myhaw.haw.tuhh.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces)
- Für Bafög Bescheinigung (bitte an Studienfachberater wenden)
Was muss ich beachten bei der Beantragung der mündlichen Überprüfungen?
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Stand: 22.11.2023
Die Frist für Beantragung der mündlichen Überprüfung:
Frist allgemein: innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Bewertung – vorlesungsfreie Zeit
bleibt unberücksichtigt
Frist FA / FL: spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit
Wie kann ich meine Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) abgeben?
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Stand: 26.09.2024
persönliche Sprechstunden im FSB
Di. 11 - 12:30 Uhr, Do. 11 - 12:30 Uhr und Fr. 11 - 12:30 Uhr
Außerhalb unserer Sprechstunden vereinbaren Sie bitte einen Termin per Email oder Telefon zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeiten.
Die Abgabe der Abschlussarbeit ist weiterhin per Post an das Fakultätsservicebüro möglich:
HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE
WISSENSCHAFTEN HAMBURG
Fakultät Technik und Informatik / Fakultätsservicebüro
Berliner Tor 21 / Raum 136 / 20099 Hamburg
Als Abgabedatum zählt das Datum des Poststempels.
Wenn ich meine Abschlussarbeit nicht fristgerecht abgeben kann, was kann und muss ich tun?
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Stand: 22.11.2023
- bitte den Antrag auf Verlängerung unter Abschlussarbeiten herunterladen, unterschreiben lassen und mit den entsprechenden Nachweisen an den Prüfungsausschussvorsitzenden weiterleiten.
Wie erhalte ich meine Abschlussdokumente (Zeugnisse, Transcript of Records, Diploma Supplement, Urkunde)?
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Stand: 11.10.2024
Sie können, wenn sie eine Email mit Informationen zur Abholung Ihrer Abschlussdokumente erhalten haben, Ihre Abschlussdokumente im FSB während unserer Sprechzeiten persönlich abholen.
Sollte dies für Sie nicht möglich sein, senden Sie bitte einen mit Ihrer Postanschrift adressierten und frankierten Rückumschlag an das FSB. Sofern die Unterlagen bereits erstellt und unterschrieben sind, senden wir Ihnen diese gern per Post zu.
Ich habe einen Termin für eine mündliche Überprüfung, Wiederholungsprüfung, Kolloquium. Wie kann ich diesen wahrnehmen?
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Stand: 22.11.2023
Die Durchführung von mündlichen Überprüfungen ist in Absprache mit den Prüfer*innen möglich. Sofern Sie eine solche beantragt haben, wenden Sie sich für Terminabsprachen an Ihre*n Prüfer*in.
Die Durchführung der mündlichen Überprüfung erfolgt bei Drittversuchen mindestens in Teilpräsenz (mindestens Prüfer*in und Studierende*r müssen gemeinsam in einem Raum sein, die*der Beisitzende darf per Video-Konferenz zugeschaltet werden), sofern alle Teilnehmenden ihr Einverständnis zur Durchführung in Präsenz geben. Anderenfalls (bei Vorbehalten gegenüber der Durchführung in Präsenz) kann über einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden eine Fristverlängerung für die Durchführung erreicht werden. Auch die Fristverlängerung für die Antragstellung soll aus diesem Grund möglich sein. Bei allen anderen Versuchen ist die Durchführung in komplett digitaler Form genehmigt.
Ich bin derzeit im Praxissemester und meine Firma schickt mich ins Homeoffice. Was passiert mit meinem Praktikum?
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Stand: 22.11.2023
Das Praxissemester kann Ihnen anerkannt werden, wenn Sie wie die anderen Mitarbeiter der Firma im Homeoffice arbeiten, der Vertrag aufrechterhalten wird und die Betreuung gewährleistet ist.
Anderenfalls gilt: Das Praxissemester ist Teil der Lehre und wird ausgesetzt, solange die Präsenzlehre ausgesetzt ist.
Bei kritischeren Fällen (Aufhebung des Vertrages, Kurzarbeit,…) wenden Sie sich bitte umgehend an den Praktikumsbeauftragten Ihres Departments.
Meine Prüfungsordnung setzt die Vorpraxis für Leistungen ab einem bestimmten Semester voraus. Ich kann meine Vorpraxis nicht fertigstellen/nicht nachweisen. Was kann ich tun? Wie melde ich mich an?
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Stand: 01.11.2021
Gilt ausschließlich für Studierende der Studiengänge E-B und REE-B der PO2019: Durch die Änderung der PO2019, §4, muss keine Vorpraxis mehr erbracht werden.
Aussetzung der 5-Semester-Regel (Dep. EuI - PO2016)
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Stand: 17.12.2020
Für alle Studierenden, die in den Studiengängen 'Elektrotechnik und Informationstechnik', 'Information Engineering' oder 'Regenerative Energiesysteme und Energiemanagement' nach der PO 2016 studieren kommt ab WS 2020/21 die 5-Semester-Regel nicht mehr zur Anwendung.
Wie kann ich ein Attest (Krankmeldung) während der Klausurphase im FSB abgeben?
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Stand: 22.11.2023
Für die Abgabe eines Attests (ärztliche Krankschreibung inklusive Stempel und Unterschrift des/r Arztes/Ärztin) gelten folgende Regeln:
- Das Attest reichen Sie bitte entweder über die Postfächer des FSB TI im Berliner Tor 7 oder im Berliner Tor 21 oder persönlich während der Sprechstunden inklusive Angabe von Matrikelnummer, Prüfung und Prüfer innerhalb drei Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) ein. Zur Fristwahrung wird von den Mitarbeiter*innen des FSB die ärztliche Krankschreibung mit einem Eingangsstempel mit dem aktuellen Datum versehen - eine persönliche Abgabe im FSB ist demnach nicht notwendig
oder
- per Post (Angabe des Poststempels zählt als Abgabetermin) inklusive Angabe von Matrikelnummer, Prüfung und Prüfer innerhalb drei Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) an das FSB.
Postanschrift:
HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE
WISSENSCHAFTEN HAMBURG
Fakultät Technik und Informatik / Fakultätsservicebüro
Berliner Tor 21 / Raum 136 / 20099 Hamburg
Verlängert sich die Regelstudienzeit durch die Pandemie?
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Stand: 31.01.2022
Die individuelle Regelstudienzeit an den Hamburger Hochschulen wird auch für das laufende Wintersemester 2021/2022 verlängert.
Für alle im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020 / 2021 sowie im Sommersemester 2021 immatrikulierten, nicht beurlaubten Studierenden verlängert sich die individuelle Regelstudienzeit um jeweils ein Semester. Dies ist insbesondere für die Studierenden wichtig, die Leistungen nach dem BAföG erhalten.
Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit wird auf den BAföG-Bescheinigungen, Exmatrikulationsbescheiden und Rentenbescheinigungen ausgewiesen. Grundlage für diese Änderung ist die von der Hamburgischen Bürgerschaft am 29.12.2020 verabschiedete Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID 19 Pandemie im Hochschulbereich. (Veröffentlicht am 8.1.2021)
Welche Unterlagen müssen im Original im FSB abgegeben werden?
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Tauschmodule - Was gibt es zu beachten?
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Stand: 17.02.2022
Gilt ausschließlich für Studierende MuP PO 2019:
- für die Beantragung von Tauschmodulen außerhalb des Departments MuP nutzen Sie ausschließlich das Formular "Antrag zur Teilnahme an einem Wahlpflichtmodul aus einem anderen Studiengang"