Abschlussarbeiten
Nachdem Sie die Anmeldevoraussetzungen erfüllt haben, sind Sie berechtigt, Ihre Abschlussarbeit anzumelden. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter: https://www.haw-hamburg.de/hochschule/technik-und-informatik/studium-und-lehre/fakultaetsservicebuero/formulare/.
Bitte geben Sie den vollständig ausgefüllten Anmeldebogen mit der Unterschrift des Erstprüfers sowie Ihre Leistungsübersicht beim Fakultätsservicebüro (FSB) ab. Im Department Informatik erfolgt die Abgabe direkt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Für die Departments Fahrzeugtechnik und Flugzeugbau sowie Maschinenbau und Produktion müssen Sie zusätzlich die unterschriebene Aufgabenstellung des Erstprüfers einreichen.
Vorlagen für Präsentationen, Poster und Abschlussarbeiten stehen Ihnen in Ihren jeweiligen Studiengängen oder Departments zur Verfügung.
Weitere Regelungen
Geheimhaltungsvereinbarungen für Abschluss- und Projektarbeiten
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Bei der Vereinbarung einer Abschlussarbeit oder einer Projektarbeit klären der/die Studierende und der/die Erstprüfer/in, ob das Unternehmen für das Thema der Abschlussarbeit/der Projektarbeit eine Verweigerung der Veröffentlichung der Arbeit oder eine zusätzliche Regelung zur Geheimhaltung wünscht.
Nähere Informationen zur diesem Thema finden Sie hier.
Externe*r Zweitprüfer*in
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Falls Sie sich entscheiden, einen externen Zweitprüfer zu wählen, der nicht an der HAW Hamburg tätig ist, bitten wir Sie, spätestens zwei Wochen vor der Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit einen Antrag auf einen externen Zweitprüfer zu stellen.
Bitte beachten Sie dabei Folgendes: Der Antrag muss im Original mit allen erforderlichen Unterschriften (von Ihnen als Studierenden, dem externen Zweitprüfer sowie dem Erstprüfer) im Fakultätsservicebüro (FSB) eingereicht werden. Füllen Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn sowohl vom externen Zweitprüfer als auch vom Erstprüfer zur Kenntnisnahme und Unterschrift unterzeichnen.
Reichen Sie anschließend den vollständig unterschriebenen Antrag im Original im Fakultätsservicebüro für Technik und Informatik ein, zusammen mit den im Antrag genannten Nachweisen. Dazu gehören eine Kopie des höchsten akademischen Grades (mindestens ein Bachelor-Abschluss für Bachelorthesen oder ein Master-Abschluss für Masterthesen) sowie ein beruflicher Lebenslauf, der nachweist, dass der Prüfer über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügt.
Die Nachweise sind nicht erforderlich, wenn der externe Zweitprüfer in den letzten fünf Jahren bereits an Ihrem Department als Prüfer bestellt wurde und diese Informationen dem Fakultätsservicebüro vorliegen.
Antrag auf Verlängerung
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Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Nachweise) kann bis zu 2 Wochen vor Ablauf der Frist ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsdauer gestellt werden.
Antrag auf Verlängerung einer Abschlussarbeit
Bitte reichen Sie den Antrag, zusammen mit dem entsprechenden Nachweis (wenn erforderlich), vollständig unterschrieben im Original im Fakultätsservicebüro TI ein.
Unterschriftsregelungen für Verwaltungsdokumente im Studien- und Prüfungswesen TI
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Regelung zur Einführung digitaler Unterschriften für die Verwaltungsdokumente der Studiums- und Prüfungsorganisation in der Fakultät TI