Fakultätsrat
Der Fakultätsrat besteht aus acht Professorinnen und Professoren, drei Studierenden, drei akademischen Mitarbeiter*innen sowie einer Vertretung des Technischen- und Verwaltungspersonals samt Stellvertretern. Sie werden von ihren jeweiligen Statusgruppen gewählt. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre.
Der Fakultätsrat entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät, die das Studium betreffen: Bei Reformvorschlägen für die Studienordnung, grundlegenden Fragen der Studienorganisation oder Entscheidungen bei der Berufung von Professorinnen und Professoren. Die studentischen Gremienvertreter tragen die Entscheidungen des Fakultätsrats in die Öffentlichkeit und informieren ihre Kommilitonen.
Der Fakultätsrat kommt in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um über anstehende Probleme zu beraten. Diese finden in der Regel alle vier Wochen im Semester statt und sind fakultätsöffentlich, was bedeutet, dass auch Nichtmitglieder grundsätzlich Rederecht haben.
Hier finden Sie die Mitglieder des Fakultätsrats.
Die Protokolle der letzten Sitzungen finden Sie unter dem E-learning Portal emil unter
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