Häufig gestellte Fragen
Unter welcher Voraussetzung ist die HAW Hamburg für meinen Antrag zuständig?
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Wenn Sie im Ausland einen Abschluss der Sozialen Arbeit oder der Kindheitspädagogik erworben haben und in Hamburg wohnen oder arbeiten, ist ein entsprechender Antrag an die HAW Hamburg möglich. Bei Unsicherheit bezüglich der zuständigen Stelle können Sie sich hier beraten lassen.
Welche Unterlagen werden für eine Antragsstellung benötigt?
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Für die Antragstellung zur Erlangung der staatlichen Anerkennung gemäß „Hamburgisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
(Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - HmbBQFG) vom 19. Juni 2012 sind folgende Unterlagen einzureichen:
- schriftlicher Antrag (formlos, unterschrieben)
- ausführlicher Lebenslauf (tabellarisch, unterschrieben)
- Identitätsnachweis
- Meldebescheinigung mit Nachweis des Erstwohnsitzes innerhalb Hamburgs oder Nachweis einer Arbeitsstelle in Hamburg
- Abschlusszeugnis (Ernennungsurkunde / Diplom / B.A.) mit Nachweis der fachlichen Inhalte (Diploma supplement / Studienbuch / Transcript of Records / Fächerübersicht)
- Nachweis der Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Praktikumsbeurteilungen)
- Erklärung über die erstmalige Antragstellung in Deutschland oder Feststellungsbescheid eines anderen Bundeslandes
Alle Dokumente des Studienabschlusses sowie Arbeitszeugnisse sind in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung vorzulegen. Übersetzer müssen öffentlich bestellt oder vereidigt sein.
In welcher Form müssen die Unterlagen eingereicht werden?
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Antrag und Lebenslauf müssen im Original vorliegen. Abschluss- und Tätigkeitsnachweise müssen in beglaubigter Kopie vorliegen.
Wo reiche ich meine Unterlagen ein?
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Bitte senden Sie die Unterlagen an folgende Anschrift:
HAW Hamburg
Zentrales Praktikumsbüro
Alexanderstr. 1
20099 Hamburg
Wie läuft das Verfahren ab?
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Sie erhalten innerhalb weniger Wochen eine ausführliche Eingangsbestätigung. Es kann zur Nachforderung von Unterlagen kommen. Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen erfolgt ein Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit. In manchen Fällen muss ein Gutachten angefordert werden. Am Ende des Feststellungsverfahrens erhalten Sie einen Feststellungsbescheid per Post an Ihre Meldeanschrift.
In diesem Bescheid wird bewertet, ob der vorliegende Abschluss auf das jeweilige Fachgebiet zu beziehen ist und ob mit oder ohne Ausgleichsmaßnahmen die staatliche Anerkennung erworben werden kann. Die möglichen und notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für die staatliche Anerkennung sind im Bescheid definiert.
Wieviel kostet ein Verfahren?
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Für das vollständige Verfahren mit Erteilung eines Feststellungsbescheides werden Gebühren in Höhe von 281,95 € erhoben.
Für eventuelle Ausgleichsmaßnahmen (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) entstehen weitere Teilnahmegebühren in Abhängigkeit von Dauer und Umfang der Maßnahme.
Muss ich eine staatliche Anerkennung haben, um in Deutschland arbeiten zu dürfen?
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Nein, nicht grundsätzlich. Auch in vielen pädagogischen Tätigkeitsfeldern dürfen Sie eine Beschäftigung ohne staatliche Anerkennung aufnehmen. In der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe kann die staatliche Anerkennung allerdings eine Einstellungsvoraussetzung sein. Grundsätzlich entscheidet der jeweilige Arbeitgeber über die persönliche und fachliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers. Der Arbeitgeber entscheidet auch, ob die staatliche Anerkennung für sein konkretes Arbeitsfeld notwendig ist.
Die staatliche Anerkennung ist eine Besonderheit in reglementierten Berufen und besagt, dass die gesetzlich definierten Inhalte für ein Berufsbild und eine bestimmte Berufsbezeichnung vorliegen. Sie bezieht sich nicht nur auf ausländische Abschlüsse, sondern ist auch bei in Deutschland erworbenen Abschlüssen bestimmten Studiengängen vorbehalten.
Muss ich eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn beantragen?
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Eine Zeugnisbewertung ist ein nützliches Instrument. Sie dient Ihnen bei Bewerbungen, damit der Arbeitgeber einordnen kann, um was für einen Abschluss es sich handelt. Sie dient auch im Feststellungsverfahren zur Einordnung des Fachgebietes und kann das Verfahren beschleunigen. Eine Zeugnisbewertung ist keine Voraussetzung für den Antrag. Wenn Sie aber eine Zeugnisbewertung vorlegen, kann meist auf ein zusätzliches Gutachten verzichtet werden. Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag wird verkürzt.