Examensförderung
Internationale Bachelor- und Master-Studierende der HAW Hamburg können sich in der Abschlussphase ihres Studiums für eine Examensförderung beim Studierendenwerk Hamburg bewerben.
Bewerbung beim Studierendenwerk Hamburg
Bewerbungsvoraussetzungen
................................................................................................................................................................................................
Sie können sich für eine Abschlussförderung beim Studierendenwerk Hamburg bewerben, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind internationale*r Bachelor- oder Masterstudierende*r der HAW Hamburg.
- Sie planen, Ihr Studium spätestens 12 Monate nach Antragstellung abzuschließen.
- Sie finanzieren Ihr Studium selbst und können eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen (Sie müssen nachweisen, dass Sie mit Ihrem eigenen Einkommen bzw. Vermögen die monatlichen Ausgaben, die Sie während der Abschlussphase haben, nicht abdecken können).
- Sie beziehen kein BAföG oder andere staatliche Leistungen.
Dauer und Höhe der Förderung
................................................................................................................................................................................................
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Ihrer finanziellen Situation und den vorhandenen Mitteln und wird für ein Semester bewilligt. Für eine Verlängerung müssen Sie sich erneut bewerben.
Bewerbungsfristen
................................................................................................................................................................................................
15. Mai - 30. Juni eines jeden Jahres
Bewerbungen, die außerhalb dieses Zeitraums eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen
................................................................................................................................................................................................
Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie direkt beim Studierendenwerk Hamburg ab dem 15. Mai 2024:
mailto:examensfoerderung (at) studierendenwerk-hamburg (dot) de
Kontakt
................................................................................................................................................................................................
Studierendenwerk Hamburg
Grindelallee 9, 6. Stock, Raum 605
20146 Hamburg
(Nähe Bahnhof Dammtor)
Telefon: +49 / 40 / 42 815 - 5144, - 5145
E-Mail: examensfoerderung@studierendenwerk-hamburg.de
Fragen und Antworten
Aufenthaltstitel
................................................................................................................................................................................................
Welcher Aufenthaltstitel ist Voraussetzung, um sich für eine Studienabschlussförderung bewerben zu können?
Antragsberechtigt für die Studienabschlussförderung sind Studierende mit einem Aufenthaltsstatus nach §16 (Aufenthalt zum Zwecke des Studiums) und EU-Bürger*innen, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG oder andere staatliche Leistungen haben. Geflüchtete internationale Studierende können sich nicht auf diese Stipendien bewerben. Internationale Studierende mit einem anderen Aufenthaltsstatus können nur in Ausnahmefällen und nach Klärung der individuellen Situation gefördert werden.
Ich habe aktuell nur eine Fiktionsbescheinigung, ist diese ausreichend?
Ja.
BAföG
................................................................................................................................................................................................
Kann ich eine Studienabschlussförderung erhalten, wenn ich BAföG bekomme?
Nein.
Wann bin ich als internationale*r Studierende BAföG-berechtigt?
Sie sind BAföG-berechtigt, wenn Sie die Voraussetzungen des § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfüllen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung beim Amt für Ausbildungsförderung. Das sollten Sie in jedem Fall tun, wenn
- Sie keinen Aufenthaltsstatus nach §16 Aufenthaltsgesetz haben.
- Sie EU-Bürger*in sind und einer studentischen Nebentätigkeit nachgehen oder vor Ihrem Studium in Deutschland gearbeitet haben.
- Sie eine*n Ehepartner*in deutscher Staatsangehörigkeit haben, der/die in Deutschland eine berufliche Tätigkeit ausübt.
Bewerbungsvoraussetzungen
................................................................................................................................................................................................
Ich studiere den Master of Public Health oder den European Master of Medical Technology and Healthcare Business, kann ich mich für das Stipendium bewerben?
Studierende dieser Studiengänge sind in der Regel von einer Förderung ausgeschlossen. In seltenen Fällen können Bewerbungen von Studierenden dieser Studiengänge in einem Wintersemester berücksichtigt werden, falls zu diesem Zeitpunkt noch Restmittel zur Verfügung stehen, eine eindeutige finanzielle Notlage nachgewiesen werden kann und andere geeignete Bewerber*innen bereits gefördert wurden.
Finanzielle Situation
................................................................................................................................................................................................
Warum muss ich meine finanzielle Situation so detailliert in der Bewerbung angeben?
Ihre finanzielle Situation ist bei der Studienabschlussförderung die wichtigste Entscheidungsgrundlage.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich die finanzielle Situation?
Machen Sie bitte Angaben dazu, wie Ihre finanzielle Situation in dem Zeitraum sein wird, für den Sie die Förderung beantragen. Wenn Sie also z.B. derzeit eine Tätigkeit ausüben, die Sie im Zeitraum der Förderung nicht mehr ausüben werden oder wenn Sie planen, Ihre Stundenanzahl zu reduzieren, damit Sie sich mehr auf Ihre Abschlussarbeit konzentrieren können, dann geben Sie das in Ihrer Bewerbung unbedingt an. Geben Sie dann das Gehalt an, das Sie im Förderzeitraum verdienen werden.
Gibt es ein maximales Einkommen?
Übersteigen Ihre Eigenmittel (also Ihr eigenes Einkommen und Ihr Vermögen geteilt durch die Anzahl der Monate bis zu Ihrem Abschluss) den monatlichen BAföG-Satz (derzeit 853 Euro), dann können Sie keine Studienabschlussförderung erhalten.
Wie wirkt sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis auf meine Chancen aus, eine Förderung zu bekommen?
Bestehende Arbeitsverträge werden voll auf den Förderbetrag angerechnet. Es lohnt sich also, Ihre Arbeitsstunden in Ihrer Abschlussphase zu reduzieren, damit Sie sich voll und ganz auf den Studienabschluss konzentrieren können. Am besten sprechen Sie die Stundenreduzierung genau mit Ihrem Arbeitgeber ab. Natürlich gibt es keine Garantie für die Bewilligung einer Studienabschlussförderung. Trotzdem gilt: Je weniger Eigenmittel Sie haben, um Ihren Studienabschluss zu finanzieren, desto höher wird Ihr Förderbetrag ausfallen (je nach vorhandenen Mitteln).
Förderungshöchstdauer
................................................................................................................................................................................................
Wie oft kann ich eine Studienabschlussförderung erhalten?
Eine Studienabschlussförderung können Sie insgesamt maximal ein Jahr erhalten. Sie müssen sich aber für jedes Semester erneut bewerben.