Leistungsstipendium
Die HAW Hamburg vergibt Stipendien an leistungsstarke internationale Bachelor-Studierende ab dem dritten Fachsemester und an internationale Master-Studierende ab dem zweiten Fachsemester aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg.
FAQs
Bewerbungsvoraussetzungen
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Sie können sich für ein Leistungsstipendium bewerben, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Sie sind internationale*r Studierende*r an der HAW Hamburg
- Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben oder erfolgreich ein deutsches Studienkolleg besucht.
- Sie haben mindestens zwei Semester (Bachelor) bzw. ein Semester (Master) an der HAW Hamburg studiert und befinden sich in der generellen Regelstudienzeit Ihres Studienfachs.
- Sie beziehen kein BAföG oder andere staatliche Leistungen.
- Ihre Durchschnittsnote beträgt mindestens 2,2.
Dauer und Höhe der Förderung
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Leistungsstipendien werden in Höhe von mindestens 1.800 Euro für ein Semester vergeben.
Bewerbungsfristen
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Sommersemester: 30. März eines jeden Jahres
Wintersemester: 30. September eines jeden Jahres
Bewerbungen, die außerhalb dieser Zeiträume eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen
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Wenn Sie sich zum ersten Mal für ein Leistungsstipendium an der HAW Hamburg bewerben, benötigen Sie Gutachten von zwei Lehrenden Ihres Studiengangs. Auch Masterstudierende, die im Bachelorstudium bereits ein Leistungsstipendium erhalten haben, benötigen zwei aktuelle Gutachten. Alle anderen Studierenden, für die bereits zwei Gutachten vorliegen, müssen keine weiteren Gutachten einreichen.
Folgende Unterlagen müssen außerdem eingereicht werden:
- Tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten)
- Immatrikulationsbescheinigung aus myHAW
- Aktuelle Leistungsübersicht mit Angaben zur Durchschnittsnote und den erreichten Credit Points aus myHAW
- Für Studierende, deren Durchschnittsnote und Credit Points nicht in der Leistungsübersicht erkennbar sind (derzeit betrifft das alle Studiengänge der Fakultät Technik und Informatik außer Fahrzeugbau, Flugzeugbau und Maschinenbau), fordert das International Office nach Ablauf der Bewerbungsfrist die Durchschnittsnote und die erreichten Leistungspunkte vom Fakultätsservicebüro an.
- Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (für Nicht-EU-Bürger*innen) oder Kopie des Passes/ Personalausweises (für EU-Bürger*innen)
- Formular Bankdaten
- Formular zur finanziellen Situation
- Gutachten (die Lehrenden senden ihre Gutachten an io_scholarships (at) haw-hamburg (dot) de)
Bewerbung
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Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen und laden Sie diese in unserem Bewerbungsportal (Mobility Online) vor der Bewerbungsfrist hoch. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit dafür. Innerhalb von vier Wochen nach der Bewerbungsfrist werden Sie in der Regel über das Ergebnis Ihrer Bewerbung informiert. Augrund von internen Prozesses verzögert sich der Auswahlprozess aktuell.
Weitere Fragen und Antworten
Aufenthaltstitel
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Welcher Aufenthaltstitel ist Voraussetzung, um sich für ein Leistungsstipendium bewerben zu können?
Antragsberechtigt für die Stipendien, die das International Office vergibt, sind Studierende mit einem Aufenthaltsstatus nach §16 (Aufenthalt zum Zwecke des Studiums) und EU-Bürger*innen, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG oder andere staatliche Leistungen haben. Geflüchtete internationale Studierende können sich nicht auf diese Stipendien bewerben. Internationale Studierende mit einem anderen Aufenthaltsstatus können nur in Ausnahmefällen und nach Klärung der individuellen Situation gefördert werden. Ausländische Studierende mit doppelter Staatsbürgerschaft, von denen eine die deutsche ist, können sich nicht bewerben.
Ich habe aktuell nur eine Fiktionsbescheinigung, ist diese ausreichend?
Ja.
Kriterien
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Nach welchen Kriterien werden Stipendiat*innen ausgewählt?
Nach Sichtung aller Bewerbungsunterlagen werden basierend auf der Durchschnittsnote, der durchschnittlichen Anzahl an Credit Points pro Semester und den Gutachten der Lehrenden Punkte vergeben und ein Ranking gebildet, das der Auswahlkommission als Orientierung dient. Zusätzlich werden weitere Kriterien berücksichtigt wie z.B. die finanzielle Situation oder ob ein*e Bewerber*in das Stipendium schon mehrmals erhalten hat. Bei Studierenden, die vorher bereits ein Stipendium erhalten haben, wird ebenfalls berücksichtigt, wie sich ihre Leistungen im Vergleich zur letzten Bewerbung entwickelt haben.
Wann kann ich mit einer Entscheidung rechnen?
In der Regel bekommen Sie innerhalb von vier Wochen nach der Bewerbungsfrist das Ergebnis Ihrer Bewerbung mitgeteilt.
BAföG
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Kann ich ein Leistungsstipendium erhalten, wenn ich BAföG bekomme?
Nein.
Wann bin ich als internationale*r Studierende BAföG-berechtigt?
Sie sind BAföG-berechtigt, wenn Sie die Voraussetzungen des § 8 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erfüllen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erkundigen Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung beim Amt für Ausbildungsförderung. Das sollten Sie in jedem Fall tun, wenn
- Sie keinen Aufenthaltsstatus nach §16 Aufenthaltsgesetz haben.
- Sie EU-Bürger*in sind und einer studentischen Nebentätigkeit nachgehen oder vor Ihrem Studium in Deutschland gearbeitet haben.
- Sie eine*n Ehepartner*in deutscher Staatsangehörigkeit haben, der/die in Deutschland eine berufliche Tätigkeit ausübt.
Bewerbungsvoraussetzungen
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Ich wurde ins 3. Fachsemester eingestuft, habe aber bisher erst ein Semester an der HAW Hamburg studiert, kann ich mich für das Stipendium bewerben?
Nein, leider nicht. Sie müssen mindestens zwei Semester an der HAW Hamburg studiert und Leistungen erbracht haben.
Ich befinde mich im Zwischensemester (bin also für den Master eingeschrieben, schreibe aber noch meine Bachelorarbeit), darf ich mich bewerben?
Nein. In dem Fall können Sie sich für die Studienabschlussförderung bewerben.
Ich studiere den Master of Public Health oder den European Master of Medical Technology and Healthcare Business, kann ich mich für das Stipendium bewerben?
Leider nein. Studierende weiterbildender oder gebührenpflichtiger Studiengänge sowie Studierende, die in einem Joint-oder Double-Degree-Studiengang studieren, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Mein Notendurchschnitt beträgt 2,29, erfülle ich damit die Bewerbungsvoraussetzungen?
Ja, nur die erste Ziffer nach dem Komma wird berücksichtigt.
Doppelförderung
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Kann ich zusätzlich zum Leistungsstipendium noch andere Stipendien erhalten?
Eine Doppelförderung mit anderen Stipendien ist ausgeschlossen. Sie können sich aber für mehrere Stipendien bewerben, um Ihre Förderchancen zu erhöhen.
Engagement
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Spielt ehrenamtliches Engagement bei der Bewerbung für ein Leistungsstipendium eine Rolle?
Ehrenamtliches Engagement ist kein Kriterium, das bei einem Leistungsstipendium eine Rolle spielt. Lehrende können allerdings fachliches Engagement, z.B. in Projekten oder bei Veranstaltungen, in ihren fachlichen Gutachten berücksichtigen.
Wenn Sie sich in einem internationalen Kontext an der HAW Hamburg engagiert haben, dann können Sie sich für ein Stipendium für besonders engagierte Studierende bewerben.
Finanzielle Situation
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Warum muss ich meine finanzielle Situation in der Bewerbung angeben?
Wenn Sie sich selbst finanzieren (also keine Unterstützung durch Ihre Eltern, Ehepartner*innen oder Freunde bekommen), dann können Sie je nach Höhe Ihres Einkommens in Ihrer Bewerbung Zusatzpunkte bekommen.
Förderungshöchstdauer
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Gibt es eine Begrenzung, wie oft ich das Stipendium erhalten kann?
Ein Leistungsstipendium können Sie maximal 2 Jahre (also 4 Semester) erhalten. Im jeweiligen Auswahlverfahren werden jedoch weitere Kriterien wie beispielsweise die Anzahl der Bewerbungen insgesamt berücksichtigt.
Darüber hinaus können Sie sich für ein Stipendium für besonders engagierte Studierende und für eine Examensförderung des Studierendenwerks bewerben.
Gutachten
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Wie viele Gutachten brauche ich?
Für Ihre erste Bewerbung benötigen Sie Gutachten von zwei Lehrenden Ihres Studiengangs. Für eine erneute Bewerbung im selben Studiengang brauchen Sie keine weiteren Gutachten. Wenn Sie im Bachelorstudium eine Förderung erhalten haben und sich im Masterstudium erneut für ein Stipendium bewerben, dann benötigen Sie wieder zwei aktuelle Gutachten.
Wann sollte ich die Gutachten anfordern?
Fordern Sie die Gutachten so früh wie möglich an, bestenfalls nach der letzten Prüfungsphase und mindestens zwei Wochen vor Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist. Lehrende können es ablehnen, Ihnen ein Gutachten auszustellen, wenn Sie dieses zu spät anfordern.
Wen soll ich fragen?
Sprechen Sie am besten Professor*innen an, die Sie gut einschätzen können, weil Sie sich aktiv in ihren Lehrveranstaltungen eingebracht haben.
Wie werden die Gutachten übermittelt?
Senden Sie den Lehrenden das Gutachtenformular am besten digital und tragen Sie Ihre persönlichen Daten in das Formular ein. Die Lehrenden senden dann das ausgefüllte Gutachten an das Funktionspostfach des International Office
Kann ich auch mehr als zwei Gutachten einreichen?
Bitte geben Sie nur die geforderten zwei Gutachten in Auftrag, da Sie sonst den Lehrenden einen unnötigen Zusatzaufwand verursachen.
Leistungsübersicht
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Was mache ich, wenn noch nicht alle Prüfungsleistungen in meiner Notenübersicht eingetragen wurden?
Kontaktieren Sie bitte die entsprechenden Lehrenden und bitte Sie sie, Ihre Prüfungsergebnisse zu veröffentlichen. Sollten bis zur Bewerbungsdeadline noch nicht alle Prüfungsergebnisse veröffentlicht sein, dann laden Sie bitte eine Übersicht über Ihre angemeldeten Prüfungen hoch. Sollten Sie im letzten Semester ein Praktikum absolviert haben, das noch nicht eingetragen wurde, können Sie auch eine Bestätigung des Unternehmens über das absolvierte Praktikum einreichen.
Ich habe im letzten Semester keine Leistungen erbracht bzw. in meinem Studium werden Leistungen erst in einem späteren Semester bewertet/eingetragen, kann ich mich trotzdem bewerben?
Da Ihre Studienleistungen eine wichtige Bewertungsgrundlage Ihrer Bewerbung sind, können Sie sich leider nicht bewerben, wenn in Ihrer Leistungsübersicht keine Leistungen für das letzte Semester eingetragen sind. Kontaktieren Sie in dem Fall Ihre Professor*innen und fragen nach einer Möglichkeit, ob Leistungen früher bewertet und eingetragen werden können.
Mobility Online
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Was ist Mobility Online ?
Mobility Online ist das Bewerbungsportal auf dem Sie sich registrieren müssen, um sich für ein Stipendium zu bewerben. Nachdem Sie dort ein Profil erstellt haben, können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in das Portal hochladen.
Ab wann ist Mobility Online freigeschaltet?
In der Regel wird das Portal vier Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist geöffnet.
Wie viel Zeit sollte ich für die Bewerbung einplanen?
Registrieren Sie sich möglichst frühzeitig, mindestens eine Woche vor der Bewerbungsfrist, in Mobility Online, damit Sie, falls technische Probleme oder Verständnisfragen auftauchen, noch die Gelegenheit haben, vor der Bewerbungsfrist Fragen an das International Office zu richten.
Motivationsschreiben
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Muss ich ein Motivationsschreiben einreichen?
Für das Leistungsstipendium müssen Sie kein Motivationsschreiben einreichen.
Regelstudienzeit
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Was ist die Regelstudienzeit?
Die Regelstudienzeit ist die Dauer, die für das Absolvieren Ihres Studiengangs vorgesehen ist (bei Bachelorstudiengängen an der HAW Hamburg sind das 6 oder 7 Semester, bei Masterstudiengängen 3 oder 4 Semester). Solange Sie diese Semesteranzahl (Fachsemester) nicht überschritten haben, befinden Sie sich in der Regelstudienzeit, unabhängig davon wie viele Credit Points Sie erreicht haben. Es gilt die generelle Regelstudienzeit, die Sie z.B. auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung finden.
Ich befinde mich außerhalb der Regelstudienzeit, kann ich mich trotzdem für ein Stipendium bewerben?
Sie können sich für ein Stipendium für besonders engagierte internationale Studierende sowie für die Studienabschlussförderung bewerben, wenn Sie die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllen.