Erasmus+ Auslandsstudium in Europa
Erasmus+ ist ein Bildungsprogramm der Europäischen Union, um die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden innerhalb Europas zu fördern. Mit Erasmus+ können Sie ein Studiensemester oder -jahr an einer europäischen Partnerhochschule der HAW Hamburg absolvieren. Der Aufenthalt wird durch ein Erasmus+ Stipendium gefördert.
Weitere Vorteile des Programms:
- Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- kostenlose Online-Sprachkurse (über OLS)
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts
- ggf. Zusatzförderung für Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Beratung: Lassen Sie sich von Ihrem Student Exchange Coordinator in Ihrer Fakultät zu den Partnerhochschulen beraten (Kontaktdaten unten). Im International Office erhalten Sie Unterstützung zur ERASMUS+ Förderung.
Neben einem geförderten Studienaufenthalt ermöglicht das Erasmus-Programm auch die finanzielle Förderung eines Praktikumsaufenthaltes von mindestens 2 Monaten im europäischen Ausland.
Wer sich für einen Studienaufenthalt in der Schweiz interessiert, informiert sich bitte hier.
Erasmus+ Bewerbung
Wer kann sich bewerben? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Aufgrund der begrenzten Studienplätze treffen die Fakultäten eine Auswahl bei der Vergabe der Erasmus+ Plätze
- Bewerben können sich alle an der HAW Hamburg immatrikulierten Studierenden. Alter und die Staatsangehörigkeit spielen keine Rolle, sofern Sie ein grundständiges Studium an der HAW Hamburg absolvieren (Hauptwohnsitz muss Deutschland sein).
- Bachelor-Studierende müssen bei Antritt des Auslandssemesters ein Studienjahr (also zwei Semester) abgeschlossen haben. Master-Studierende können bereits im ersten Semester einen Erasmus geförderten Auslandsstudienaufenthalt antreten.
- Sie müssen über gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache Ihrer Gasthochschule verfügen (mindestens Sprachniveau B1 und besser), damit einem erfolgreichen Abschluss des Semesters nichts im Wege steht. Bei der Bewerbung muss ein Sprachnachweis über die Kenntnisse der Unterrichtssprache der Partnerhochschule eingereicht werden. Merkblatt Sprachnachweis
- Sie müssen über solide Studienleistungen verfügen, die es Ihnen erlauben ein Studiensemester im Ausland zu absolvieren.
Informieren Sie sich beim Student Exchange Coordinator Ihrer Fakultät, welche Voraussetzungen ggf. zusätzlich erfüllt werden müssen.
Wann kann man gehen und wie kann ich mich bewerben?
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Sie können sowohl im Winter- als auch im Sommersemester ein Studiensemester in Europa durchführen. Das Sommeremester im Ausland beginnt meist zwischen Anfang Januar und Anfang Februar und überschneidet sich mit dem Wintersemester in Deutschland. Prüfen Sie den akademischen Kalender der Gasthochschule um zu prüfen, ob Sie das Semester entsprechend antreten können.
Auch manche Studienprogramme/Kurse werden nur im Winter- oder Sommersemester angeboten. Prüfen Sie hier das Kursangebot der Sie interessierenden Partnerhochschule.
Das Bewerbungsverfahren für Erasmus-Studienplätze findet nur einmal im Jahr statt. Es bezieht sich auf das gesamte darauf folgende akademische Jahr.
Die Bewerbungsfrist am 26.02 (Stand 2025) für Studienaufenthalte im darauffolgenden Winter- und das daran anschließende Sommersemester
Welche Bewerbungsunterlagen Sie einzureichen haben, können Sie nachfolgend nachlesen:
Merkblatt Bewerbungsunterlagen
Merkblatt Sprachnachweis
Formblatt für Sprachnachweis
Die Koordination der Bewerbungen für Studienplätze an den Erasmus+ Partnerhochschulen erfolgt über den Student Exchange Coordinator (SEC) Ihrer Fakultät. Von ihm/ihr erfahren Sie, an welchen Partnerhochschulen Sie studieren können. Bitte beachten Sie, dass es nur möglich ist, an Erasmus Partnerhochschulen Ihres Departments und für Ihr eigenes Studienniveau (BA oder MA) im Rahmen von Erasmus zu studieren.
Die Bewerbung erfolgt digital über unsere Bewerbungsdatenbank Mobility Online. Dort laden Sie alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen hoch (nach dem Abschicken des Bewerbungsformulars und Registrierung im Portal). Das Bewerbungsportal wird jeweils im Januar und für die Vergabe von Restplätzen im Mai geöffnet. Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie bereits unabhängig von der Öffnung der Bewerbungsdatenbank vorbereiten.
Kann ich auch an einer Hochschule studieren, die keinen Erasmus+ Vertrag mit meinem Department hat?
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Ein gültiges Inter-Institutional Agreement (Vertrag zwischen zwei Hochschulen) für Ihren Fachbereich ist die Voraussetzung für einen Studienaufenthalt an einer Erasmus-Partnerhochschule. Sie können nur an einer Erasmus-Partnerhochschule studieren für die ein gültiger Vertrag für Ihren Studiengang/Department vorliegt. Sie können nicht die Plätze einer anderen Fakultät/eines anderen Departments nutzen.
Sollte Ihre Wunschhochschule im Ausland keinen Erasmus-Vertrag mit Ihrem Department der HAW Hamburg haben, können Sie sich beim International Office der Hochschule im Ausland informieren, ob Sie dort als Freemover ein Studiensemester absolvieren können. Der Nachteil ist, dass Sie evtl. anfallende Studiengebühren an der Hochschule im Ausland zahlen müssen und keinen Anspruch auf eine Erasmus-Förderung haben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
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- Interne Bewerbung an der HAW Hamburg: Sie müssen sich zunächst fristgerecht an der HAW Hamburg für einen Erasmus-Studienplatz bewerben und für einen Austauschplatz erfolgreich ausgewählt werden. Die Prüfung bzw. Auswertung Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen und die Platzzuteilung erfolgt in den Fakultäten.
- Platzzuteilung und Annahme: Nach Zusage für einen Erasmus-Studienplatz müssen Sie diesen verbindlich innerhalb einer kurzen Frist annehmen oder ablehnen. In dieser Phase des Verfahrens erhalten Sie von Ihrer SEC eine Zusage für eine Nominierung. Dies ist keine endgültige Zusage. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Gasthochschule. Mit der Zusage erhalten Sie Informationen zu den Teilnahmebedingungen / Pflichten im Rahmen des Erasmus-Studienaufenthaltes.
- Nominierung an der Gasthochschule: Nach Annahme des Studienplatzes werden Sie von Ihrem SEC an der Ihnen zugeteilten Partnerhochschule nominiert (d.h. Ihre Kerndaten werden an die Partnerhochschule übermittelt).
- Bewerbung/Anmeldung an Gasthochschule: Sie bekommen von Ihrem SEC und/oder der Partnerhochschule weitere Informationen zum weiteren Vorgehen: Sie müssen sich an der Ihnen zugeteilten Partnerhochschule mit den erforderlichen Unterlagen eigenständig und fristgerecht bewerben bzw. anmelden. Die endgültige Entscheidung für die Zusage für ein Studiensemester im Ausland liegt bei der Partnerhochschule. In der Regel werden die von den Fakultäten ausgewählten und nominierten Studierenden akzeptiert.
- Erledigen der Erasmus-Pflichten: Teilnahme an der verpflichtenden "Pre-Departure Session Erasmus" und Begleitung der Vorbereitung durch die Erasmus-Koordinatorin (HAW International Office).
Wer wählt die Bewerber*innen nach welchen Kriterien aus?
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Die Auswahl und Platzzuteilung zu den Partnerhochschulen erfolgen in der Fakultät durch Ihren Student Exchange Coordinator (SEC) auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen. Kriterien der Auswahl/Platzzuteilung sind:
- Motivationsschreiben
- Kenntnisse der Unterrichtssprache (und ggf. Landessprache)
- Studienleistungen (erlangte ECTS und Notendurchschnitt im Verhältnis zum Studiensemester)
- Ehrenamtliches Engagement an der HAW Hamburg im Rahmen des Internationalen (z.B. Buddy-Programm, Sprachtandem o.ä.)
Die Gewichtung der Kriterien erfolgt nach Fakultät ggf. unterschiedlich.
Die Fakultät DMI behält sich vor zu kurzen Auswahlgesprächen einzuladen.
Ist eine wiederholte Bewerbung/Förderung im Erasmus-Programm möglich?
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Ja, das ist möglich*. Allen Studierenden steht ein so genannter „Mobilitätsrucksack“ von bis zu zwölf Monaten pro Studienphase zur Verfügung (Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengang). Das bedeutet, dass Sie während Ihres Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiums jeweils für bis zu 12 Monate ein ERASMUS-Stipendium erhalten können.
Die Fördermonate in Ihrem „Mobilitätsrucksack“ können Sie flexibel verbrauchen. ERASMUS erlaubt eine Kombination von Studium und Praktikum. Sie können also sowohl an einer Partnerhochschule studieren (z.B. für ein Semester von 3-5 Monaten) als auch ergänzend ein Praktikum in einem Betrieb innerhalb derselben Studienphase absolvieren (z.B. mit einer Dauer von mindestens 2-7 Monaten).
* soweit es das im HAW International Office zur Verfügung gestellte Budget zulässt.
Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?
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Grundsätzlich sollten Sie bestrebt sein, das Auslandssemester als volles Studiensemester zu nutzen, also ca. 30 ECTS zu erlangen. An der HAW Hamburg wird vorgegeben, dass Sie an der Gasthochschule pro Studiensemester fachrelevante Kurse im Umfang von mindestens 20-30 ECTS belegen müssen. Teilweise bestehen Regelungen an der jeweiligen Gasthochschule, wieviele Credits Sie mindestens im Semester zu belegen haben. An diese Vorgaben gilt es sich zwingend zu halten.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der erfolgreich bestandenen Kurse im Transcript of Records mindestens 16 ECTS betragen muss. Andernfalls ist eine Erklärung (z.B. bei Krankheit ist immer ein Attest vorzuweisen) erforderlich, die auf Plausibilität geprüft wird. Bei unbegründetem Nicht-Erreichen von mindestens 16 ECTS oder bei Nicht-Erfüllung aller Pflichten für die Erasmus+ Stipendienförderung wird die HAW Hamburg auf einer Rückzahlung des Stipendiums bestehen.
Wie werden die Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt?
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Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist eine wichtige Frage bei der Entscheidung für ein Studiensemester im Ausland. Wenn Sie über eine Erasmus-Partnerhochschule ins Ausland gehen, müssen die im Ausland erbrachten Studienleistungen von der HAW Hamburg anerkannt werden. Dafür müssen Sie vor Beginn Ihres Auslandssemesters mit Ihren für die Anerkennung zuständigen Professor*innen (in der Regel die Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. die internationalen Koordinatoren Ihres Departments) über die Anerkennung sprechen und im sog. Learning Agreement schriftlich festhalten.
Nähere Informationen zu rechtlichen Grundlagen, zu Ordnungen und eine Handreichung zur Anerkennung finden Sie hier.
Studienleistung und Anerkennung
Wie viele ECTS muss ich im Ausland erbringen?
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Grundsätzlich sollten Sie bestrebt sein, das Auslandssemester als volles Studiensemester zu nutzen, also ca. 30 ECTS zu erlangen. An der HAW Hamburg wird vorgegeben, dass Sie an der Gasthochschule pro Studiensemester fachrelevante Kurse im Umfang von mindestens 20-30 ECTS belegen müssen. Teilweise bestehen Regelungen an der jeweiligen Gasthochschule, wieviele Credits Sie mindestens im Semester zu belegen haben. An diese Vorgaben gilt es sich zwingend zu halten.
Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der erfolgreich bestandenen Kurse im Transcript of Records mindestens 16 ECTS betragen muss. Andernfalls ist eine Erklärung (z.B. bei Krankheit ist immer ein Attest vorzuweisen) erforderlich, die auf Plausibilität geprüft wird. Bei unbegründetem Nicht-Erreichen von mindestens 16 ECTS oder bei Nicht-Erfüllung aller Pflichten für die Erasmus+ Stipendienförderung wird die HAW Hamburg auf einer Rückzahlung des Stipendiums bestehen.
Wie werden die Studienleistungen aus dem Ausland anerkannt?
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Wenn Sie über eine Erasmus-Partnerhochschule ins Ausland gehen, müssen die im Ausland erbrachten Studienleistungen von der HAW Hamburg anerkannt werden. Dafür müssen Sie vor Beginn Ihres Auslandssemesters mit Ihren für die Anerkennung zuständigen Professor*innen (in der Regel die Prüfungsausschussvorsitzenden bzw. die internationalen Koordinatoren Ihres Departments) über die Anerkennung sprechen und im sog. Learning Agreement schriftlich festhalten.
Nähere Informationen zu rechtlichen Grundlagen, zu Ordnungen und eine Handreichung zur Anerkennung finden Sie hier
Förderung
Wie hoch ist die Förderung für ein Erasmus-Studiensemester?
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Die Höhe der Förderung hängt von dem Zielland ab, in dem Sie Ihr Studiensemester absolvieren und orientiert sich an den dortigen Lebenshaltungskosten. Die Fördersätze können von Projektjahr zu Projektjahr variieren. Die Mindestförderung pro Semester beträgt für ein Erasmus-Studiensemester 2 ganze Monate. Die Förderdauer wird stets im Juli eines Jahres festgesetzt und richtet sich nach der Anzahl aller ausgewählten Studierenden für ein Studium an Partnerhochschulen / Zielländer / verfügbares Budget.
Die Gesamtfördersumme wird tagesgenau berechnet. Als Start- und Enddatum für die Förderung werden ausschließlich die Termine berücksichtigt, zu denen Sie sich zu Studienzwecken im Gastland aufhalten. Bei der Berechnung werden volle Monate grundsätzlich mit 30 Tagen angerechnet.
Für Aufenthalte im Winter Semester 2024/25 und Sommersemester 2025 ist die Förderdauer auf maximal 3 Monate begrenzt; es gelten die folgenden Länderzuordnungen und Fördersätze:
- Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden (+UK): 600€/Monat (20€/Tag)
- Ländergruppe 2: ,Griechenland, Malta, Portugal, Spanien, Zypern: 540€/Monat (18€/Tag)
- Ländergruppe 3: Bulgarien, Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 540€/Monat (18€/Tag)
Projektjahr 2023/24: Für Aufenthalte im winter semester 2023/24 und Sommersemester 2024 ist die Förderdauer auf maximal 4 Monate begrenzt; es gelten die folgenden Länderzuordnungen und Fördersätze:
- Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden: 600€/Monat (20€/Tag)
- Ländergruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: 540€/Monat (18€/Tag)
- Ländergruppe 3: Bulgarien, Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: 490€/Monat (16,33€/Tag)
Zusatzförderungen | Inklusion Top-Up
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Inklusion Top-Up | Zusatzförderung für Studierende mit geringeren Chance
Studierende mit geringeren Chancen können eine zusätzliche Förderung (monatliches top-up von 250€) zu der regulären Erasmus-Förderung erhalten. Dies gilt für Studierende.
Inklusion Top-Up für :
Bitte beachten Sie das Infoblatt mit den Defiinitionskriterien je Zielgruppe
Studierende mit Kind / mit Behinderung / mit chronischen Erkrankungen und Mehrkosten können alternativ einen sog. Realkostenantrag stellen zur Deckung von Kosten bis zu 15.000€ pro Semester. Ebenfalls möglich ist der Erhalt eines Zuschusses für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort.
Diese Möglichkeiten erfordern einen hohen zeitlichen Vorlauf. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung frühzeitig an die Erasmus-Koordinatorin der HAW Hamburg. Anträge müssen dem DAAD spätestens 2 Monate vor Mobilitätsbeginn vorliegen. Weitere Informationen und Erfahrungsberichte dieser Zielgruppen finden Sie auf den Seiten des DAADs.
- Erstakademiker:innen | deren Eltern / Bezugspersonen über keinen akademischen Abschluss verfügen
- erwerbstätige Studierende | die erwerbstätig sind und die Beschäftigung während des Auslandsaufenthaltes nicht weitergeführt wird
- Studierende mit Kind(ern) | die mit minderjährigen Kind(ern) ins Ausland gehen
- Studierende mit Behinderung | mit einem Grad der Behinderung ab 20
- Studierende mit chronischer Erkrankung und Mehrkosten im Ausland | mit chronischer Erkrankung und damit einhergehenden Mehrkosten im Ausland
Zusatzförderungen | Green Travel
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Erasmus+ fördert seit Projekt 2021 das emissionsarme Reisen. Wenn Sie mindestens 50% Ihrer An- und Rückreise zur Partnerhochschule mit umweltfreundlichen Transportmitteln zurücklegen (Zug, Bus, Auto-Fahrgemeinschaften, Rad oder auch Schiff, falls die einzige Alternative das Flugzeug wäre), können Sie einen Reisekostenzuschuss in Form von zusätzlicher Fördertage für grünes Reisen beantragen.
Für Aufenthalte im Winter Semester 2024/25 und Sommersemester 2025 :
Bei Bedarf ist die individuelle Unterstützung zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig
- wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die nicht umweltfreundlich reisen, höchstens zwei Reisetage
- und für diejenigen, die umweltfreundlich reisen, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind.
Hilfreiche Links zum emissionsarmen Reisen:
https://www.rome2rio.com/
mit dem Nachtzug durch Europa
mit dem Zug durch Europa - Interrail
https://ostseefaehren.com/routen/
Erasmus-ID der HAW Hamburg
Erasmus Code: D HAMBURG06
OID: E102 089 40
PIC: 9998 76680
ECHE: 29782-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE
Erasmus+-Hochschulkoordinatorin: Phanie Sultan
Erasmus-Dokumente der HAW Hamburg
Erasmus Charta Hochschulbildung HAW Hamburg (ECHE 2021-2027)
Erasmus Charta Hochschulbildung HAW Hamburg (ECHE 2014-2020)
European Policy Statement HAW Hamburg (Allg. Strategie 2021-2027)
European Policy Statement HAW Hamburg (Allg. Strategie 2014-2020)
Erasmus Charta für Studierende (2021-2027)
Erasmus Charta für Studierende (2014-2020)
Dieses Projekt wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichungen trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie bei der NA DAAD.
Kontakt
Phanie Sultan
ERASMUS-Koordinatorin
International Office
Marie Graf
Student Exchange Coordinator
Fakultät TI
Jana Polenz
Student Exchange Coordinator
Fakultät LS
Dominique Da Silva
Student Exchange Coordinator
Fakultät DMI
Lea Andres
Student Exchange Coordinator
Fakultät W&S