Lehrbeauftragte
Allgemeine Informationen
Vergabe von Lehraufträgen
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Die jeweilligen Departments der Fakultät beschließen, welche Lehraufträge vergeben werden und melden diese an die zuständige Person in der Fakultätsverwaltung.
Die Ansprechperson in der Fakultätsverwaltung nimmt Kontakt zu den Lehrbeauftragten auf, fordert einzureichende Unterlagen (s.u.) ein und erstellt den Lehrauftrag.
Die zuständige Person in der Fakultätsverwaltung kümmert sich um die Unterzeichnung des Lehrauftrags durch die Departmentleitung und den Lehrbeauftragten.
Für die Vergütung füllen die Lehrbeauftragten das Abrechnungsformular aus und schicken dies an die zuständige Person in der Fakultätsverwaltung. Diese wiederum weist die Vergütung an.
Satzung über die Erteilung von Lehraufträgen
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Grundlegende Regelungen für Lehraufträge an der HAW Hamburg finden Sie in der Satzung.
Versicherungsschutz für Lehrbeauftragte
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Bei Ihrer Tätigkeit als Lehrbeauftragte/r handelt es sich um eine selbständige freiberufliche Tätigkeit. Zu zwei häufig gestellten versicherungsrechtlichen Fragen gibt die HAW Hamburg Ihnen die folgenden Hinweise:
Haftpflichtversicherung
Soweit Sie im Rahmen des Lehrauftrags schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) an der Entstehung eines Schadens mitgewirkt haben, sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet. Insoweit kommt in Betracht, dass Sie eine Haftpflichtversicherung, die sich auf Ihre Tätigkeit im Rahmen des Lehrauftrags bezieht, abschließen. Hierbei würde es sich es sich um eine sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung handeln, welche Sie aufgrund ihrer freiberuflichen Tätigkeit und der damit verbundenen Haftungsrisiken bei einem einschlägigen Versicherungsunternehmen abschließen könnten.
Unfallversicherung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Ausübung eines Lehrauftrags kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht, so dass für Lehrbeauftragte kein Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Sie haben die Möglichkeit, sich (gegen Entgelt) freiwillig bei der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) zu versichern. Sie finden die VBG im Internet unter www.vbg.de, Servicetelefon: 040/5146-2940, Fax: 040/5146- 2771 oder -2772.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise für Lehrbeauftragte.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Hochschulverwaltung/Personalservice, Tel: 040 428 75 9802.
HAW-E-Mail-Account
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Mit Erteilung Ihres Lehrauftrags wird Ihnen ein E-Mail-Account an der HAW Hamburg eingerichtet, der für die Dauer Ihres Vertrages nutzbar ist. Diese E-Mail-Adresse ist die offizielle Kontaktadresse, über die die Hochschule mit Ihnen kommuniziert. Ihr HAW-Account ist über jeden internetfähigen PC einfach zugänglich.
Lehrveranstaltung absagen
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Kann Ihre Lehrveranstaltung einmal nicht wie geplant stattfinden, bitten wir Sie für den Standort Alexanderstraße um Mitteilung an die E-Mail-Adresse infoscreen_Alex (at) haw-hamburg (dot) de, für das Department Wirtschaft können Sie Ihre Studierenden über die Ankündigungen auf der Webseite oder den Teams-Raum "Ankündigungen Department Wirtschaft" informieren.
Dauer einer Unterrichtsstunde
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Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Zeitminuten (gemäß §2 (3) Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) vom 21. Dezember 2004).
Prüfungsliste
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Für Veranstaltungen der Departments Soziale Arbeit stellen wir eine Prüfungsliste zur Verfügung.
Regelung für Beamte oder Angestellte des Hamburger Öffentlichen Dienstes
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Beamte oder Angestellte des Hamburger Öffentlichen Dienstes erhalten von uns als Vertragsgrundlage für Ihre Lehrtätigkeit an der HAW Hamburg einen Lehr- bzw. Nebentätigkeitsauftrag. Angestellte und Beamte des Hamburger Öffentlichen Dienstes müssen Ihre Nebentätigkeit bei Ihrer Dienststelle anzeigen und ggf. genehmigen lassen.
Einzureichende Unterlagen
Personalbogen
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Wenn Sie erstmalig einen Lehrauftrag an der HAW Hamburg erhalten sollen, benötigen wir einen ausgefüllten und original unterschriebenen Personalbogen und Nachweise (gern in Kopie) zu Ihrer Lehrbefähigung. Diese weisen Sie in der Regel mit einem einschlägigen Studienabschluss und anschließender mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis sowie pädagogischer Eignung nach.
Erklärung
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Neben dem vollständig unterschriebenen Lehrauftrag benötigen wir von Ihnen eine Erklärung zu ggf. weiteren von Ihnen durchgeführten Lehraufträgen.
Vergütung
Abrechnung und Abrechnungsformular
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Mit dem Abrechnungsformular stellen Sie an die HAW Hamburg Rechnungen, die Sie unterschreiben und uns auf folgenden Wegen zukommen lassen können:
- elektronisch als Scan via E-Mail an lehrbeauftragte-ws (at) haw-hamburg (dot) de
- per Fax an 040-42875-7119
- postalisch an die HAW Hamburg, Fakultät W&S, Verwaltung/ Bereich Lehrbeauftragte, Alexanderstraße 1, 20099 Hamburg
- persönlich im Postfach 66, Alexanderstraße 1
- persönlich im Büro Alexanderstraße 1, 6. Stock, Raum 6.23 während der Sprechzeiten montags bis donnerstags Vormittag
Sie können alle Ihre Veranstaltungen auf einem Abrechnungsformular zusammenfassen. Füllen Sie es bitte vollständig aus, da eine Auszahlung sonst nicht möglich ist.
In Ihrem Vertrag kreuzen Sie bitte an, ob Sie die Vergütung Ihres Lehrauftrags in Form von monatlichen Zahlungen oder wahlweise als Gesamtbetrag zum Semesterende erhalten möchten. Bei nicht angekreuzten Feldern erhalten Sie automatisch eine Vergütung zum Semesterende.
Bearbeitungszeit
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Beachten Sie bitte, dass nach Eingang Ihrer vollständigen Abrechnung mindestens 14 Tage Bearbeitungszeit benötigt werden, bis Sie einen Geldeingang auf Ihrem Konto verbuchen können.
Ausstellung von Rechnungen
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Grundsätzliches zu Rechnungen können Sie im Umsatzsteuergesetz §14 nachlesen.
Informationen aus dem Department Public Management
Für einen Lehrauftrag im Department Public Management gibt es weitere Informationen, die im folgenden Dokument festgehalten sind.