Schwerbehindertenvertretung der HAW Hamburg

Jacek Kanigowski

Stellvertretender Vertrauensmann
der Schwerbehinderten

erreichbar:
Montag bis Freitag
09:30 bis 14:00 Uhr

T +49 40 428 75-9093
jacek.kanigowski (at) haw-hamburg (dot) de


Raum 11.11
Berliner Tor 5
20099 Hamburg

 

Barbara Eckelmann

Stellvertretende Vertrauensfrau
der Schwerbehinderten

erreichbar:
Dienstag bis Donnerstag
09:30 bis 16:00 Uhr

 
barbara.eckelmann (at) haw-hamburg (dot) de

Raum 8.28
Berliner Tor 5
20099 Hamburg

 

Maike Messerschmidt

Vertrauensfrau der Schwerbehinderten

 
erreichbar:
Montag bis Donnerstag
09:00 bis 15:00 Uhr

T +49 40 428 75-9122
maike.messerschmidt (at) haw-hamburg (dot) de

Raum 13.26
Berliner Tor 5
20099 Hamburg

 

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Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Die neu gewählte Schwerbehindertenvertretung an der HAW Hamburg bilden:

  • Maike Messerschmidt als Vertrauensperson der Schwerbehinderten
  • Barbara Eckelmann als 1. Stellvertretung
  • Jacek Kanigowski als 2. Stellvertretung

Ihre Amtszeit beginnt am 1.12.2022 und endet am 30.11.2026.

Infor­mationen

Medizinische Rehabilitation nach einer Corona Erkrankung

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Was macht die Schwerbehinderten-Vertretung:

Wir setzen uns für die Belange von Menschen mit Behinderung, Gleichgestellter sowie von Behinderung bedrohter Kollegen und Kolleginnen ein.

Unser Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung oder Gleichgestellte die Chance erhalten, einen Arbeitsplatz an der HAW Hamburg zu bekommen.

Des Weiteren werden wir uns dafür einsetzen, dass die Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung laufend überprüft und ggf. verbessert werden.

Zu unseren Aufgaben gehört:

  • Beratung zu Antragstellungen und Themen, die in Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
  • Vertretung der Interessen schwerbehinderter, gleichgestellter und von Behinderung bedrohter Menschen in der Dienststelle.
  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten schwerbehinderter Menschen.
  • Unterstützung bei präventiven Maßnahmen.
  • Entgegennahme von Anregungen und berechtigter Beschwerden zwecks Klärung mit der Dienststelle.
  • Teilnahme an Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Personalratssitzungen.
  • Begehungen in Bezug auf Barrierefreiheit.

 Die gesetzlichen Grundlagen sind Beispielsweise:

  • Das Sozialgesetzbuch IX
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz BGG
  • Der Teilhabeerlass der Freien- und Hansestadt Hamburg
  • Die Dienstvereinbarung Inklusion der HAW
  • …und weitere Rechtsnormen