Ihr Weg in die Zukunft – Bewerben Sie sich für einen unserer Bachelor- oder Masterstudiengänge!
Sie möchten Ihr Wissen vertiefen, neue Perspektiven entdecken und Ihre Karriere gezielt voranbringen?
Unsere Bachelor- und Masterstudiengänge bieten Ihnen die perfekte Grundlage, um Ihre fachlichen und persönlichen Fähigkeiten weiterzuentwickeln.
An unserer Hochschule erwarten Sie praxisnahe Lehrinhalte, exzellente Betreuung und ein inspirierendes Lernumfeld. Egal, ob Sie gerade Ihr Abitur abgeschlossen haben oder bereits über einen ersten Studienabschluss verfügen – wir unterstützen Sie dabei, Ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen.
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Hinweis zu BewerbungsunterlagenBei einer Bewerbung für einen Bachelor- oderMasterstudiengang sind an der HAW Hamburg keine Unterlagen in Papierform einzureichen. Unterlagen, die in Papierform an das Studierendensekretariat gesendet werden, werden vernichtet. Sollten für Ihre Bewerbung Unterlagen erforderlich sein, laden Sie diese im Rahmen der Online-Bewerbung hoch. Sollten Sie Ihre Bewerbung ohne Upload abschicken können, sind für Ihre Bewerbung keine Unterlagen erforderlich. Ausnahmen bilden lediglich die Sonderanträge. |
Allgemeine Bewerbungsfristen
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Wintersemester: 1. Juni – 15. Juli
Sommersemester: 1. Dezember – 15. Januar
Für bestimmte Studiengänge gibt es gesonderte Bewerbungsfristen, die Sie bei den jeweiligen Studiengängen erfahren. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bewerbungsfristen Ausschlussfristen sind. Bewerbungen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allgemeiner Bewerbungsablauf
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WiSe | SoSe | |
15. Juli | 15. Januar | Ende der Bewerbungsfrist |
Ende Juli | Ende Januar | Versand von E-Mails der HAW Hamburg an die im Hauptverfahren zugelassenen Bewerber*innen |
Mitte August bis Vorlesungsbeginn | Mitte Februar bis Vorlesungsbeginn | Versand von E-Mails der HAW Hamburg an die im Nachrückverfahren zugelassenen Bewerber*innen |
Ende August | Ende Februar | Versand von E-Mails der HAW Hamburg an die nicht zugelassenen Bewerber*innen |
bis 30. September | bis 31. März | Bis zum 30. September (WiSe) oder 31. März (SoSe) kann ein angenommener Studienplatz zurückgegeben werden. Für eine Erstattung des Semesterbeitrags (exklusive Verwaltungkostenbeitrag in Höhe von 50,- Euro) schicken Sie uns bitte eine schriftliche Bestätigung unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Matrikelnummer an das Studierendensekretariat. |
Bewerbung: Schritt für Schritt
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Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der HAW Hamburg interessieren. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie alle Informationen rund um die Bewerbung zusammengestellt.
Hier finden Sie einen Bewerbungsleitfaden, der Ihnen bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung in myHAW helfen soll. Dieser ist Unterteilt in:
1. a) Bestehenden myHAW-Account verwenden
1. b) Selbstregistrierung durchführen
2. ) Studienbewerbung starten
3. ) Studiengangswunsch
4. ) besondere Angaben
5. ) Hochschulzugangsberechtigung
6. ) Studienvergangenheit in Deutschland
7. ) Dokumente hochladen
8. ) Bestätigung Ihrer Angaben
9. ) Hochgeladene Dokumente ändern
Fremdsprachenkenntnisse
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Englischkenntnisse
In einigen Studiengängen werden Englischkenntnisse gefordert. Kann der Nachweis zur Bewerbung nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um die geforderten Nachweise.
Ob Englischkenntnisse Voraussetzung für die Zulassung Ihres Wunschstudiengangs ist, entnehmen Sie bitte den Informationen auf der jeweiligen Studiengangseite.
Anerkannte Sprachnachweise für Englisch auf Niveau C1
- Zeugnis der allgmeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife jeweils mit einer mit mindestens "gut" (mindestens 11 Punkte) bewerteten Leistung im Leistungskurs bzw. Erweiterungskurs erbracht
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language), ITP oder iBT
- IELTS (International English Language Testing Systems - Academic Training)
- Cambridge Certificate
- CAE (Cambridge Certificate in Advanced English),
- CPE (Certificate of Profiency in English) - TOEIC (Test of English in Internal Communication)
- BEC (Business English Certificates)
- Linguaskill General
- PTE (Pearson Test of English) Academic
- telc English
- Abschlusszeugnis (Hochschulzugangsberechtigung) einer Schule im englischsprachigen Ausland gemäß der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung oder einer englischsprachigen Schule
- Nachweis (formelles Universitäts- / Hochschultranskript oder Bestätigung der Hochschule) über mindestens zwei Jahre erfolgreichen Studiums an einer Hochschule in einem englischsprachigen Studiengang oder im englischsprachigen Ausland gemäß der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung
- Nachweis über mindestens zwei Jahre postgradualer Berufserfahrung im englischsprachigen Ausland gemäß der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung oder in einem englischsprachigen Unternehmen
Anerkannte Sprachnachweise für Englisch auf Niveau B2
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife jeweils mit der Note „ausreichend“ (4,0 bzw. mindestens 5 Punkte) - weist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife keine Endnote im Fach Englisch aus, werden die Durchschnitte der Englisch-Teilnoten der letzten zwei Schuljahre in Punkten, die im Zeugnis aufgeführt sind, herangezogen
- TOEFL (Test of English as a Foreign Language, iBT oder ITP)
- IELTS (International English Language Testing System – Academic Training)
- CAE (Cambridge Certificate in Advanced English)
- CPE (Cambridge Certificate in Proficiency in English)
- FCE (Cambridge First Certificate)
- BEC (Higher Business English Certifcate)
- Linguaskill General
- Abschlusszeugnis (Hochschulzugangsberechtigung) einer Schule im englischsprachigen Ausland gemäß der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung oder einer englischsprachigen Schule
- offizielle Bescheinigung über die Zulassung zu einem Studium im englischsprachigen Ausland gemäß der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung oder für einen englischsprachigen Studiengang
- Bescheinigung (formelles Universitäts- / Hochschultranskript oder Bestätigung der Hochschule) über ein mindestens einjähriges erfolgreiches Studium in einem englischsprachigen Studiengang oder im englischsprachigen Ausland gemäß der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung
- Nachweis über eine mindestens halbjährige postgraduale Berufspraxis oder ein absolviertes Praxissemester in einem englischsprachigen Unternehmen
- Nachweis über eine mindestens halbjährige Berufspraxis oder ein absolviertes Praxissemester im englischsprachigen Ausland gemäß der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung
Anerkannte Sprachnachweise für Englisch auf Niveau B1
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Nachweis der Fremdsprache Englisch oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit Bestätigung des Niveaus B 1
- Zeugnis über Mittleren Schulabschluss (z.B. Realschulabschluss), wobei die Note im Fach Englisch mindestens 4 (ausreichend) sein muss
- International English Language Testing System (IELTS) Academic Test
- Test of English as a Foreign Language (TOEFL) iBT oder ITP
- Linguaskill General
- Abschlusszeugnis (Hochschulzugangsberechtigung) einer Schule im Englisch sprechenden Ausland gemäß der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung oder einer englischsprachigen Schule
- Bescheinigung über die Zulassung zu einem Studium im englischsprachigen Ausland gemäß der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung oder zu einem englischsprachigen Studiengang
- Bescheinigung über ein mindestens einjähriges erfolgreiches Studium in einem englischsprachigen Studiengang
- Nachweise über eine mindestens halbjährige Berufspraxis oder ein absolviertes Praxissemester im englischsprachigen Ausland gemäß der Definition der Bundeszentrale für politische Bildung oder in einem englischsprachigen Unternehmen
Höheres Fachsemester
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Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind ab dem zweiten Semester der Regelstudienzeit möglich. Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur dann möglich, wenn für das Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester in Ihrem gewünschten Studiengang angeboten werden.
1. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal der HAW Hamburg: myHAW.
Die Onlineregistrierung und -bewerbung ist nur innerhalb der regulären Bewerbungsfristen über dieses Portal möglich.
Wenn Sie noch nicht an der HAW Hamburg studieren, erstellen Sie bitte einen neuen Bewerbungs-Account. Wenn Sie bereits hier studieren, melden Sie sich mit Ihrem Studierenden-Account an und erstellen Sie keinen neuen Bewerbungs-Account.
2. Bewerbungsfrist
Im Sommersemester: 15. Januar
Im Wintersemester: 15. Juli
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Eingang der Bewerbung im Bewerberportal) muss der Bewerbungsantrag vollständig und mit allen geforderten Unterlagen erfasst sein.
Hierfür benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung (siehe Punkt 6.) des aufnehmenden Studiengangs, der bestätigt, dass und in welches höhere Fachsemester Sie aufgenommen werden können.
3. Für die Bewerbung notwendige Dokumente
Für eine vollständige Bewerbung benötigen Sie:
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Einstufungsbescheinigung
- ggf. Sprachnachweis (bei Bewerbungen mit ausländischer HZB)
- ggf. Vorprüfdokumentation von uni-assist (bei Bewerbungen mit ausländischer HZB)
Alle Nachweise können Sie während der Bewerbungsphase in myHAW hochladen und ggf. nachreichen. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.
4. Aufnahmekapazitäten und Auswahlkriterien
Die Zahl der freien Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen ergibt sich für das jeweilige Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl und der Zahl der diesem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden. Die Hochschule ermittelt die Zahl der freien Studienplätze. Eine Bewerbung ist höchstens bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich (Beispiel: Bei einem Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern ist eine Bewerbung bis max. zum 6 Fachsemester möglich).
Bei einer Bewerbung müssen alle bisherigen erbrachten Leistungen in dem gewünschten Studiengang berücksichtigt werden.
Soweit für das 2. und weitere Fachsemester Zulassungsbeschränkungen bestehen, gelten für die Vergabe von Studienplätzen die §§ 13 bis 15, § 17 und §19 HAWAZO entsprechend, wobei die Auswahlkriterien in entsprechenden Zugangs- und Auswahlordnungen geregelt werden.
Aktuell kommt es in folgenden Studiengängen zu Zulassungsbeschränkungen in den höheren Fachsemestern :
Bachelorstudiengänge | Masterstudiengänge |
Bildung und Erziehung in der Kindheit | Digitale Kommunikation |
International Business | Illustration |
Logistik / Technische Betriebswirtschaftslehre | Renewable Energy Systems |
Marketing / Technische Betriebswirtschaftslehre | |
Medien und Kommunikation | |
Ökotrophologie | |
Soziale Arbeit |
Studierende, die in der Vergangenheit an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) immatrikuliert waren und sich zum Zweck eines zeitweiligen Auslandsstudiums, zur Betreuung eines Kindes, zur Ableistung eines Dienstes nach Artikel 12a des Grundgesetzes oder zu einem vergleichbaren Zweck exmatrikulieren ließen, werden in dem entsprechenden Studiengang in dem Semester, das dem erreichten Leistungsstand entspricht, bevorzugt zugelassen.
5. Benachrichtigungen der Bewerber*innen
Um über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung informiert zu sein, melden Sie sich bitte mit Ihrem Account im Bewerbungsportal an. Sollte die Bewerbung z.B. unvollständig und somit voläufig ausgeschlossen sein, werden Ihnen genauere Informationen im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung an die von Ihnen bei der Bewerbung hinterlegte Mailadresse, sobald sich der Status der Bewerbung verändert.
6. Anrechnung von bisherigen Studienleistungen in den einzelnen Studiengängen
Für die Anrechnung von bisher erbrachten Studienleistungen, ist in der Regel der Prüfungsausschussvorsitz/ Studienfachberatung des zuständigen Departments an der HAW Hamburg verantwortlich. Kontaktdaten finden Sie in den jeweiligen Studiengangsinformationen. Zur Beantragung der Einstufung verwenden Sie bitte das benötigte Formular.
Reichen Sie zudem folgende Unterlagen beim zuständigen Department ein:
- aktuelle Leistungsübersicht / Trancript of Records
- Modulhandbuch
- ggf. Nachweis über angemeldete Leistungen
7. Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Auch für Bewerbungen ab dem 2. Fachsemester benötigen Bewerber*inenn mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung eine Vorprüfdokumentation von uni-assist.
Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau C1 nachweisen. Informationen dazu gibt es auf unserer Webseite "Sprachkenntnisse".
Zweitstudienquote
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Warum gibt es in Hamburg keine Zweitstudienquote?
In Hamburg gibt es – im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern – keine gesonderte Quote für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber. Das bedeutet, dass Personen, die bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben und ein weiteres grundständiges Studium (z. B. ein zweites Bachelorstudium) aufnehmen möchten, im regulären Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Die meisten Bundesländer reservieren einen bestimmten Prozentsatz der Studienplätze für Zweitstudienbewerber (die sogenannte Zweitstudienquote). Hamburg verzichtet darauf, um eine gleichberechtigte Vergabe aller Studienplätze zu gewährleisten. Stattdessen gelten für alle Bewerberinnen und Bewerber dieselben Zulassungsregeln, unabhängig davon, ob sie bereits ein Studium abgeschlossen haben oder nicht.
Was bedeutet das für Zweitstudienbewerber?
- Die Bewerbung erfolgt über das reguläre Verfahren, basierend auf Abiturnote, Wartezeit oder anderen Auswahlkriterien des jeweiligen Studiengangs
- Es gibt keine gesonderte Punktevergabe für das Zweitstudium, wie es in anderen Bundesländern oft der Fall ist
- Besonders in zulassungsbeschränkten Studiengängen mit hoher Nachfrage kann es dadurch schwieriger sein, einen Studienplatz zu erhalten
Wichtige Information im Bewerbungsverfahren
Im Laufe Ihrer Online-Bewerbung werden Sie gefragt, ob Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben. Hinter dieser Frage verbirgt sich die Zweitstudienquote. Da diese in Hamburg aber keine Relevanz hat, wird diese Frage durch die Sachbearbeitung auf "nein" gestellt. Dies können Sie auch auf Ihrem Kontrollblatt einsehen. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern, das hat keinen Einfluss auf Ihre Bewerbung!
Informationen für internationale Studienbewerber*innen
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Internationale Studierende sind an Hamburger Hochschulen herzlich willkommen! Damit Ihre Bewerbung erfolgreich verläuft, sollten Sie einige besondere Anforderungen beachten.
Hochschulzugangsberechtigung
Um in Hamburg studieren zu können, benötigen Sie eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, internationales Baccalaureate oder ein äquivalenter Abschluss). Sie müssen die Anerkennung Ihres Abschlusses über uni-assist prüfen lassen.
Sprachkenntnisse
Für deutschsprachige Studiengänge ist ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich (z. B. TestDaF, DSH oder telc C1 Hochschule). Informationen zu akzeptierten Englischnachweisen finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt "Fremdsprachenkenntnisse".
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, Visum und Finanzierung finden Sie hier.
Die Studienplatzvergabe erfolgt auch für internationale Studierende nach bestimmten Auswahlkriterien. Dabei gilt: Für Bewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten sind 10% der verfügbaren Studienplätze reserviert. Bewerber*innen aus EU-Staaten werden dagegen im Bewerbungsverfahren genauso behandelt wie die deutschen Bewerber*innen.
Erläuterungen der Status-Angaben bei "myHAW"
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Status | Erläuterung |
In Vorbereitung | Der Status in Vorbereitung zeigt an, dass eine Bewerbung in myHAW gespeichert wurde, die Bewerbung aber noch nicht durch den*die Bewerber*in abgegeben wurde. In diesem Status wird die Bewerbung noch nicht weitergehend von der Hochschule bearbeitet. |
Eingegangen | Die Bewerbung wurde übermittelt, jedoch noch nicht vom Studierendensekretariat bearbeitet. In diesem Status kann die Bewerbung nicht mehr geändert werden. Ist dies gewünscht, muss die Bewerbung "zurückgezogen" werden. |
Zurückgezogen | Bewerbungen, die sich noch im Status "eingegangen" befinden, also noch nicht durch die HAW Hamburg bearbeitet werden, können durch Bewerbende in den Status zurückgezogen versetzt werden. Gründe dafür sind:
Bewerbungen im Status "Zurückgezogen" nehmen nicht mehr am Bewerbungsverfahren teil. Bewerbende können zurückgezogene Bewerbungen innerhalb der studienangebotsspezifischen Bewerbungsfrist erneut abgeben. |
Gültig | Die Bewerbung ist fristgerecht eingegangen und wurde von der Hochschule bearbeitet. Die Bewerbung nimmt am Vergabeverfahren teil. |
Ausgeschlossen | Die Bewerbung wurde nach Prüfung durch die HAW Hamburg ausgeschlossen und nimmt nicht weiter am Verfahren teil. Dies kann z.B. aufgrund einer nicht form- oder fristgerechten Bewerbung geschehen. |
Zulassungsangebot liegt vor | Bewerbenden wird von der HAW Hamburg ein Studienplatz angeboten. Das Angebot muss nun im myHAW Portal angenommen werden, indem sie auf den Button "Immatrikulation beantragen" klicken, um online die Immatrikulation vorzunehmen. Wichtig ist, den Studienplatz innerhalb der Frist anzunehmen und die angegebenen Dokumente fristgerecht in Papierform an der HAW einzureichen. |
Vorläufig ausgeschlossen | Dieser Status tritt auf, wenn durch Bewerbende Unterlagen nachgereicht werden müssen. In der Regel wird von der Sachbearbeitung im Hinweisfeld erläutert, was die Ursache ist – etwa "Es fehlt noch das Dokument XY". Das Hinweisfeld finden Bewerbende in ihrem myHAW-Account. Die fehlenden Unterlagen können nur innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Geschieht dies nicht, wird man vom Verfahren ausgeschlossen. |
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich | Den Bewerbenden kann zurzeit kein Zulassungsangebot gemacht werden. Der Status kann sich im Laufe des Zulassungsverfahrens noch ändern. |
Zugelassen | Sie haben einen Zulassungsbescheid erhalten. Klicken Sie nun im myHAW-Portal auf "Immatrikulation beantragen", um sich online zu immatrikulieren. Wichtig ist, den Studienplatz innerhalb der Frist anzunehmen und die angegebenen Dokumente fristgerecht in Papierform an der HAW einzureichen. |
Platz zurückgegeben | Der*die Bewerbende hat das Zulassungsangebot der HAW Hamburg selbst aktiv zurückgegeben und dazu im myHAW-Account auf "Platz zurückgeben" geklickt. Bewerbungen im Status "Platz zurückgegeben" nehmen nicht mehr am Bewerbungsverfahren teil. |
Immatrikulation beantragt | Die*der Bewerbende hat sich entschieden, das Studienplatzangebot der HAW Hamburg anzunehmen und dafür die Immatrikulation (Einschreibung) zu beantragen. |
Immatrikulationsantrag in Bearbeitung | Ihre Unterlagen sind eingegangen und werden vom Studierendensekretariat überprüft. Die Immatrikulation ist in Bearbeitung. Es gibt noch keine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Unterlagen. |
Immatrikuliert | Der*die Bewerbende hat einen Studienplatz an der HAW Hamburg erhalten und wurde eingeschrieben. Ihre Zugangsdaten zu Ihrem myHAW-Studierendenaccount erhalten Sie innerhalb einer Woche nach Statusänderung per E-Mail. Das Deutschlandsemesterticket wird Ihnen digital zur Verfügung gestellt. |
Frist überschritten | Die*der Bewerbende hat die Frist für die Immatrikulation verstreichen lassen, ohne sich zu immatrikulieren. Dieser Status ist irreversibel und das Zulassungsangebot für einen Studienplatz verfallen. |