Ihre Bewerbung beginnt mit der Wahl des richtigen Studiengangs. Danach können Sie sich an unserer Hochschule für einen Studiengang bewerben.
Je nach Abschluss (Bachelor oder Master) und Studiengang unterscheiden sich die Bewerbungsverfahren. Informieren Sie sich deshalb auf den Seiten Ihres Studiengangs über die genauen Voraussetzungen sowie über gegebenenfalls abweichende Bewerbungszeiten. Dort erfahren Sie auch, ob zum Winter- und / oder Sommersemester zugelassen wird.
Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens und zu den formalen Voraussetzungen erhalten Sie im Studierendensekretariat.
Allgemeine Bewerbungsfristen
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Wintersemester: 1. Juni – 15. Juli
Sommersemester: 1. Dezember – 15. Januar
Für bestimmte Studiengänge gibt es gesonderte Bewerbungsfristen, die Sie bei den jeweiligen Studiengängen erfahren. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bewerbungsfristen Ausschlussfristen sind. Bewerbungen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allgemeiner Bewerbungsablauf
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WiSe | SoSe | |
15. Juli | 15. Januar | Ende der Bewerbungsfrist |
ab Anfang August | ab Anfang Februar | Versand von E-Mails der HAW Hamburg an die im Hauptverfahren zugelassenen Bewerber*innen |
Mitte August bis Vorlesungsbeginn | Mitte Februar bis Vorlesungsbeginn | Versand von E-Mails der HAW Hamburg an die im Nachrückverfahren zugelassenen Bewerber*innen |
Ende August | Ende Februar | Versand von E-Mails der HAW Hamburg an die nicht zugelassenen Bewerber*innen |
bis 30. September | bis 31. März | Bis zum 30. September (WiSe) oder 31. März (SoSe) kann ein angenommener Studienplatz zurückgegeben werden. Für eine Erstattung des Semesterbeitrags (exklusive Verwaltungkostenbeitrag in Höhe von 50,- Euro) schicken Sie bitte sowohl Ihre gegebenenfalls ausgestellten Semesterunterlagen als auch Ihre Rückgabeerklärung bis spätestens am 30. September bzw. 31. März an das Studierendensekretariat. |
Bewerbung: Schritt für Schritt
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Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der HAW Hamburg interessieren. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie alle Informationen rund um die Bewerbung zusammengestellt.
Hier finden Sie einen Bewerbungsleitfaden, der Ihnen bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung in myHAW helfen soll. Dieser ist Unterteilt in:
1. a) Bestehenden myHAW-Account verwenden
1. b) Selbstregistrierung durchführen
2. ) Studienbewerbung starten
3. ) Studiengangswunsch
4. ) besondere Angaben
5. ) Hochschulzugangsberechtigung
6. ) Studienvergangenheit in Deutschland
7. ) Dokumente hochladen
8. ) Bestätigung Ihrer Angaben
9. ) Hochgeladene Dokumente ändern
Erläuterungen der Status-Angaben bei "myHAW"
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Status | Erläuterung |
In Vorbereitung | Der Status in Vorbereitung zeigt an, dass eine Bewerbung in myHAW gespeichert wurde, die Bewerbung aber noch nicht durch den*die Bewerber*in abgegeben wurde. In diesem Status wird die Bewerbung noch nicht weitergehend von der Hochschule bearbeitet. |
Eingegangen | Die Bewerbung wurde übermittelt, jedoch noch nicht vom Studierendensekretariat bearbeitet. In diesem Status kann die Bewerbung nicht mehr geändert werden. Ist dies gewünscht, muss die Bewerbung "zurückgezogen" werden. |
Zurückgezogen | Bewerbungen, die sich noch im Status "eingegangen" befinden, also noch nicht durch die HAW Hamburg bearbeitet werden, können durch Bewerbende in den Status zurückgezogen versetzt werden. Gründe dafür sind:
Bewerbungen im Status "Zurückgezogen" nehmen nicht mehr am Bewerbungsverfahren teil. Bewerbende können zurückgezogene Bewerbungen innerhalb der studienangebotsspezifischen Bewerbungsfrist erneut abgeben. |
Gültig | Die Bewerbung ist fristgerecht eingegangen und wurde von der Hochschule bearbeitet. Die Bewerbung nimmt am Vergabeverfahren teil. |
Ausgeschlossen | Die Bewerbung wurde nach Prüfung durch die HAW Hamburg ausgeschlossen und nimmt nicht weiter am Verfahren teil. Dies kann z.B. aufgrund einer nicht form- oder fristgerechten Bewerbung geschehen. |
Zulassungsangebot liegt vor | Bewerbenden wird von der HAW Hamburg ein Studienplatz angeboten. Das Angebot muss nun im myHAW Portal angenommen werden, indem sie auf den Button "Immatrikulation beantragen" klicken, um online die Immatrikulation vorzunehmen. Wichtig ist, den Studienplatz innerhalb der Frist anzunehmen und die angegebenen Dokumente fristgerecht in Papierform an der HAW einzureichen. |
Vorläufig ausgeschlossen | Dieser Status tritt auf, wenn durch Bewerbende Unterlagen nachgereicht werden müssen. In der Regel wird von der Sachbearbeitung im Hinweisfeld erläutert, was die Ursache ist – etwa "Es fehlt noch das Dokument XY". Das Hinweisfeld finden Bewerbende in ihrem myHAW-Account. Die fehlenden Unterlagen können nur innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist nachgereicht werden. Geschieht dies nicht, wird man vom Verfahren ausgeschlossen. |
Zulassungsangebot aktuell nicht möglich | Den Bewerbenden kann zurzeit kein Zulassungsangebot gemacht werden. Der Status kann sich im Laufe des Zulassungsverfahrens noch ändern. |
Zugelassen | Sie haben einen Zulassungsbescheid erhalten. Klicken Sie nun im myHAW-Portal auf "Immatrikulation beantragen", um sich online zu immatrikulieren. Wichtig ist, den Studienplatz innerhalb der Frist anzunehmen und die angegebenen Dokumente fristgerecht in Papierform an der HAW einzureichen. |
Platz zurückgegeben | Der*die Bewerbende hat das Zulassungsangebot der HAW Hamburg selbst aktiv zurückgegeben und dazu im myHAW-Account auf "Platz zurückgeben" geklickt. Bewerbungen im Status "Platz zurückgegeben" nehmen nicht mehr am Bewerbungsverfahren teil. |
Immatrikulation beantragt | Die*der Bewerbende hat sich entschieden, das Studienplatzangebot der HAW Hamburg anzunehmen und dafür die Immatrikulation (Einschreibung) zu beantragen. |
Immatrikulationsantrag in Bearbeitung | Ihre Unterlagen sind eingegangen und werden vom Studierendensekretariat überprüft. Die Immatrikulation ist in Bearbeitung. Es gibt noch keine Garantie für Vollständigkeit oder Richtigkeit der Unterlagen. |
Immatrikuliert | Der*die Bewerbende hat einen Studienplatz an der HAW Hamburg erhalten und wurde eingeschrieben. Ihre Zugangsdaten zu Ihrem myHAW-Studierendenaccount erhalten Sie innerhalb einer Woche nach Statusänderung per E-Mail. Das Deutschlandsemesterticket wird Ihnen digital zur Verfügung gestellt. |
Frist überschritten | Die*der Bewerbende hat die Frist für die Immatrikulation verstreichen lassen, ohne sich zu immatrikulieren. Dieser Status ist irreversibel und das Zulassungsangebot für einen Studienplatz verfallen. |
Gaststudierende, Gasthörer*innen, Nebenhörer*innen
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Neben Personen, die an der HAW Hamburg als Studierende immatrikuliert sind, können auch andere Personen Veranstaltungen belegen.
Nachweis der Krankenversicherung
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Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um den Nachweis Ihrer Krankenversicherung. Lesen Sie hierzu bitte unsere Hinweise zur Krankenversicherung und zu der Übermittlung an uns.
Studiengangs- und Studienortswechsel
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Sie stellen fest, dass Ihnen Ihr Studienfach nicht liegt oder Ihren Vorstellungen nicht entspricht.
- Sie sind an einer anderen Hochschule eingeschrieben und wollen an die HAW Hamburg wechseln?
- Sie wollen den Studiengang innerhalb der HAW Hamburg wechseln?
In beiden Fällen müssen Sie sich neu bewerben!
Studiengangwechsel ab dem dritten Semester oder beim zweiten Wechsel
Wenn Sie den Studiengang innerhalb der HAW Hamburg nach dem Beginn des dritten Semesters oder zum zweiten Mal wechseln, müssen Sie Ihre persönlichen Gründe für den Wechsel auf einem gesonderten Blatt im Falle einer Zulassung darlegen.
Sie haben Prüfungen an Ihrer Hochschule nicht bestanden?
Haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind.
Anrechnung bisher erbrachter Studienleistungen, Einstufung in ein höheres Fachsemester
Falls Sie sich bei dem Studiengangswechsel für ein höheres Fachsemester bewerben wollen, benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung, die mit der Bewerbung einzureichen ist. Für die Anrechnung bisher erbrachter Studien- bzw. Prüfungsleistungen sind ausschließlich die Studiendepartments zuständig. Wenden Sie sich dafür rechtzeitig an die jeweiligen Prüfungsausschssvorsitzenden oder Studienfachberater*innen Ihres Studiengangs (Kontakt Department). Berücksichtigen Sie in Ihrer Zeitplanung, dass diese in der vorlesungsfreien Zeit wahrscheinlich nicht erreichbar sind.
Internationale Studierende mit einem Visum für Studienzwecke
Wenn Sie als internationaler Studierender mit einem Visum für Studienzwecke das Studienfach (oder gegebenenfalls die Hochschule) wechseln möchten, können Sie dies nur in den ersten drei Semestern tun, ohne Probleme mit der Ausländerbehörde zu bekommen. Ein Wechsel nach dem dritten Semester ist nur dann möglich, wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen im neuen Studiengang an der neuen Hochschule angerechnet bekommen und in ein höheres Semester eingestuft werden.
Nach dem Wechsel des Studiengangs müssen Sie umgehend die Ausländerstelle Ihres Bezirksamtes oder Ortsamtes aufsuchen, um Ihren "Aufenthaltszweck" ändern zu lassen. Der neue Studiengang muss in Ihren Pass eingetragen werden, auch wenn Ihr Visum noch Gültigkeit hat.
In höhere Fachsemester
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Im Folgenden finden Sie Informationen zur Bewerbung auf ein höheres Fachsemester in Studiengängen an der HAW Hamburg. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Studierendensekretariat.
1. Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal der HAW Hamburg: myHAW.
Die Onlineregistrierung und -bewerbung ist nur innerhalb der regulären Bewerbungsfristen über dieses Portal möglich.
Wenn Sie noch nicht an der HAW Hamburg studieren, erstellen Sie bitte einen neuen Bewerbungs-Account. Wenn Sie bereits hier studieren, melden Sie sich mit Ihrem Studierenden-Account an und erstellen Sie keinen neuen Bewerbungs-Account.
2. Bewerbungsfrist
Im Sommersemester: 15. Januar
Im Wintersemester: 15. Juli
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Eingang der Bewerbung im Bewerberportal) muss der Bewerbungsantrag vollständig und mit allen geforderten Unterlagen erfasst sein.
Hierfür benötigen Sie eine Einstufungsbescheinigung (siehe Punkt 6.) des aufnehmenden Studiengangs, der bestätigt, dass und in welches höhere Fachsemester Sie aufgenommen werden können.
3. Für die Bewerbung notwendige Dokumente
Für eine vollständige Bewerbung benötigen Sie:
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Einstufungsbescheinigung
- ggf. Sprachnachweis (bei Bewerbungen mit ausländischer HZB)
- ggf. Vorprüfdokumentation von uni-assist (bei Bewerbungen mit ausländischer HZB)
Alle Nachweise können Sie während der Bewerbungsphase in myHAW hochladen und ggf. nachreichen. Es müssen keine Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat versendet werden.
4. Aufnahmekapazitäten und Auswahlkriterien
Die Zahl der freien Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen ergibt sich für das jeweilige Fachsemester innerhalb der Regelstudienzeit aus der Differenz zwischen der festgesetzten Zulassungszahl und der Zahl der diesem Fachsemester zuzuordnenden immatrikulierten Studierenden. Die Hochschule ermittelt die Zahl der freien Studienplätze. Eine Bewerbung ist höchstens bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich (Beispiel: Bei einem Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern ist eine Bewerbung bis max. zum 6 Fachsemester möglich).
Bei einer Bewerbung müssen alle bisherigen erbrachten Leistungen in dem gewünschten Studiengang berücksichtigt werden.
Soweit für das 2. und weitere Fachsemester Zulassungsbeschränkungen bestehen, gelten für die Vergabe von Studienplätzen die §§ 13 bis 15, § 17 und §19 HAWAZO entsprechend, wobei die Auswahlkriterien in entsprechenden Zugangs- und Auswahlordnungen geregelt werden.
Studierende, die in der Vergangenheit an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) immatrikuliert waren und sich zum Zweck eines zeitweiligen Auslandsstudiums, zur Betreuung eines Kindes, zur Ableistung einer dienstlich nach Artikel 12a des Grundgesetzes oder zu einem vergleichbaren Zweck exmatrikulieren ließen, werden in dem entsprechenden Studiengang in dem Semester, das dem erreichten Leistungsstand entspricht, bevorzugt zugelassen.
5. Benachrichtigungen der Bewerber*innen
Um über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung informiert zu sein, melden Sie sich bitte mit Ihrem Account im Bewerbungsportal an. Sollte die Bewerbung z.B. unvollständig und somit voläufig ausgeschlossen sein, werden Ihnen genauere Informationen im Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt. Außerdem erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung an die von Ihnen bei der Bewerbung hinterlegte Mailadresse, sobald sich der Status der Bewerbung verändert.
6. Anrechnung von bisherigen Studienleistungen in den einzelnen Studiengängen
Für die Anrechnung von bisher erbrachten Studienleistungen, ist in der Regel der Prüfungsausschussvorsitz/ Studienfachberatung des zuständigen Departments an der HAW Hamburg verantwortlich. Kontaktdaten finden Sie in den jeweiligen Studiengangsinformationen. Zur Beantragung der Einstufung verwenden Sie bitte das benötigte Formular.
Reichen Sie zudem folgende Unterlagen beim zuständigen Department ein:
- aktuelle Leistungsübersicht / Trancript of Records
- Modulhandbuch
- ggf. Nachweis über angemeldete Leistungen
7. Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Auch die Bewerbungen ab dem 2. Fachsemester erfolgen für Bewerber*inenn mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung über uni-assist.
Bewerber*innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf Niveau C1 nachweisen. Informationen dazu gibt es auf unserer Webseite "Sprachkenntnisse".
Informationen für internationale Studienbewerber*innen
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Als internationale Studienbewerber*innen müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, um sich bei uns bewerben zu können. Dies betrifft zum einen den Nachweis Ihrer Deutsch- oder Englischkenntnisse sowie die Anerkennung Ihres Schul- oder Hochschulabschlusses.
Die Studienplatzvergabe erfolgt auch für internationale Studierende nach bestimmten Auswahlkriterien. Dabei gilt: Für Bewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten sind bis zu 10 Prozent der verfügbaren Bachelorplätze reserviert. Bewerber*innen aus EU-Staaten werden dagegen im Bewerbungsverfahren genauso behandelt wie die deutschen Bewerber*innen.
Informationen für Bewerber*innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder anderen Härtegründen
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- Studieninteressierte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die künstlerische Eignungsprüfung oder die Eingangsprüfung nach HambHG § 38 absolvieren müssen, können gegebenenfalls einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in diesen Prüfungen haben und geltend machen.
- Studienbewerber*innen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen können ihre Zulassungschancen durch einen Härteantrag nach der Härterichtlinie der HAW Hamburg verbessern. Dies gilt auch für Bewerber*innen, die aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen an den Studienort Hamburg gebunden sind.
Weitere Informationen erhalten Sie unter "Studieren mit Beeinträchtigung".