Bewerbung Bachelor
Für die verschiedenen Bachelorstudiengänge gibt es unterschiedliche Bewerbungsprozesse. Bei den meisten Studiengängen müssen Sie sich beim Dialogorientierten Serviceverfahren (Hochschulstart) anmelden und den HAW-Navigator absolvieren, bevor Sie sich in unserem Online-Bewerbungsportal anmelden und dann bewerben können. Ausnahmen gibt es insbesondere bei den künstlerischen und dualen Studiengängen.
Allgemeine Bewerbungsfristen
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Wintersemester: 1. Juni – 15. Juli
Sommersemester: 1. Dezember – 15. Januar
Für bestimmte Studiengänge gibt es gesonderte Bewerbungsfristen, die Sie bei den jeweiligen Studiengängen erfahren. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Bewerbungsfristen Ausschlussfristen sind. Bewerbungen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Hochschulstart
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Die HAW Hamburg nimmt mit den meisten Bachelorstudiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) über Hochschulstart teil. Dieses Verfahren unterstützt die HAW Hamburg bei Ihren Zulassungsprozessen und trägt zur Vermeidung frei bleibender Studienplätze bei. Bei uns können Sie sich aktuell für einen Studiengang über Hochschulstart bewerben, bundesweit sind es maximal zwölf Studiengänge.
Eine Mehrfachbewerbung in Kombination mit Studiengängen, die nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen, ist nicht möglich.
Den Seiten der Studiengänge können Sie entnehmen, ob Sie sich zum Wintersemester und/oder Sommersemester für den jeweiligen Studiengang bewerben können.
Folgende Studiengänge nehmen nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil:
- Illustration
- Kommunikationsdesign
- Modedesign/Kostümdesign/Textildesign
- Information Engineering
- Mechanical Engineering
- alle Studiengänge, die in dualer Form studiert werden
Bei den ausschließlich dual angebotenen Studiengängen Hebammenwissenschaften und Public Management bewerben Sie sich direkt beim jeweiligen Ausbildungsträger für den Ausbildungs- und Studienplatz. Den genauen Ablauf erfahren Sie bei den Informationen zu den Studiengängen.
Ablauf des Bewerbungsverfahrens über Hochschulstart
Bitte registrieren Sie sich zunächst für das Dialogorientierte Serviceverfahren auf hochschulstart.de. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bewerber-ID (Bewerber-Identifikations-Nummer) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer). Diese beiden Nummern werden später bei Ihrer Bewerbung im Bewerbungs- und Studierendenportal myHAW benötigt.
Das Bewerbungsverfahren durchläuft mehrere Phasen. Ausführliche Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren und zu den Koordinierungsphasen erhalten Sie auf hochschulstart.de
Bewerbungsstatus einsehen
Sie können den Status Ihrer Bewerbungen sowie die Zulassungsangebote unserer Hochschule (Sommersemester ab Ende Januar / Wintersemester ab Ende Juli) sowohl in Ihrem Benutzerkonto im Bewerbungsportal von Hochschulstart als auch im Informations- und Bewerbungsportal myHAW einsehen.
Studienplatzangebot annehmen
Sobald eine Entscheidung bezüglich Ihrer Bewerbung getroffen worden ist, erhalten Sie über Hochschulstart und myHAW eine Information. Sofern ein Zulassungsangebot über Hochschulstart ausgesprochen wurde, müssen Sie das Angebot auf Hochschulstart zunächst aktiv annehmen, um einen Zulassungsbescheid von uns zu erhalten. Sollten wir Ihnen bis zum Ende des Verfahrens keinen Studienplatz anbieten können, erhalten Sie von Hochschulstart den Ablehnungsbescheid.
HAW-Navigator / Online-Selbsttest
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Unsere HAW-Navigatoren sind Online-Selbsttests zu einzelnen Studiengängen.
Sie dienen zum einen als Orientierungshilfe bei der Entscheidung für einen Studiengang, sind aber für fast alle Studiengänge an der HAW Hamburg auch eine notwendige Bewerbungsvoraussetzung. Da die Tests nicht bewertet werden, hat das Ergebnis keinen Einfluss auf Ihre Zulassungschancen.
Studieren ohne Abitur / Fachhochschulreife
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Nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz können Sie auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife studieren.
Eine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben:
- Meister*innen nach der Handwerksordnung
- Fachwirt*innen
- Inhaber*innen anderer Fortbildungsabschlüsse nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes.
Studienbewerber*innen, die die Eignungsprüfung für ein Design-Studium an der HAW Hamburg mit einer Gesamtnote von 2,0 oder besser ablegen und mindestens 18 Jahre alt sind, können auch ohne eine Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden.
Wenn Sie nicht zu einer der o.g. Gruppen gehören und somit keine direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) haben, können Sie nach § 38 Hamburgisches Hochschulgesetz eine Eingangsprüfung ablegen, um eine HZB zu erwerben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Bachelor Zulassungsvoraussetzungen.
Auswahlkriterien für die Studienplatzvergabe/ NC
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In den meisten Studiengängen entscheiden Ihre Abitur-Abschlussnote oder Ihre Wartezeiten, ob Sie einen Studienplatz für einen bestimmten Studiengang erhalten. Der genaue Grenzwert (NC), bis zu dem die Bewerber*innen zugelassen werden können, ergibt sich erst bei der Erstellung der Ranglisten aus den Angaben (Noten und Wartezeiten) aus einzelnen aktuellen Bewerbungen. Er steht also für jeden Studiengang erst nach Ende des jeweiligen Zulassungsverfahrens fest. Die NC-Tabelle aus dem letzten Zulassungsverfahren kann deshalb nur als eine Orientierung für das aktuelle Verfahren dienen.
Hinweis: Die Kriterien Leistung und Wartezeit werden getrennt bewertet, das heißt, eine lange Wartezeit verbessert nicht den Notendurchschnitt.
NC-Tabelle (aus den letzten Zulassungsverfahren)
Umrechnungen von Noten in Punkte
Vergabeverfahren
Weitere Kriterien
Die Durchschnittsnote kann nur eines von mehreren Kriterien sein. In einzelnen Studiengängen werden die Noten bestimmter Fächer unterschiedlich gewichtet und andere nicht in die Punkteberechnung einbezogen. In den künstlerischen Studiengängen findet eine künstlerische Eignungsprüfung statt, dessen Ergebnisse ausschließlich zur Ranglistenbildung herangezogen wird.
Für folgende Bachelor-Studiengänge gelten abweichende Auswahlkriterien. Diese sind in den Auswahlordnungen genau spezifiziert:
Bekleidung - Technik und Management, Auswahlordnung
Maschinenbau und Produktion, Auswahlordnung
Media Systems, Auswahlordnung
Medientechnik, Auswahlordnung
Rettungsingenieurwesen, Auswahlordnung
In folgenden Studiengängen muss vor der Bewerbung eine künstlerische Eignungsprüfung abgelegt werden:
- Illustration
- Kommunikationsdesign
- Modedesign, Kostümdesign, Textildesign
Härtefallregelungen
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Studienbewerber*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können bei ihrer Bewerbung einen Härteantrag nach den Härterichtlinien der HAW Hamburg stellen. Damit haben sie eine zusätzliche Chance, einen Studienplatz zu erhalten. Pro Studiengang stehen 5 % (BA) und 10% (MA) der Studienplätze für Bewerber*nnen mit besonderen gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen zur Verfügung.
Film "Bewerbung und Zulassung - Kannst Du Deine Zulassungschancen verbessern?"
Im Rahmen der Online-Bewerbung geben Sie ein, dass Sie einen Härtefall geltend machen wollen. Zusätzlich stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich auf die für Sie zutreffenden Punkte unter § 3 Absatz 1 der Härterichtlinien beziehen. Den Antrag reichen Sie bitte gemeinsam mit den weiteren Bewerbungsunterlagen und den für den Härteantrag erforderlichen Nachweisen (amtlich beglaubigt oder im Original) fristgerecht bei der HAW Hamburg ein. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) oder 15. Januar (für das Sommersemester) komplett einreichen, da spätere Einreichungen nicht berücksichtigt werden können!
Eine Vorlage für den Antrag können Sie hier herunterladen.
Sollte Ihr Härtefallantrag nicht erfolgreich sein oder Sie über dieses Kriterium keinen Studienplatz erhalten, nehmen Sie automatisch an dem weiteren Vergabeverfahren (10 Prozent der Studienplätze über die Wartezeit und die restlichen 90 Prozent nach der Leistung) teil.
Während des Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahrens an der HAW Hamburg haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen alle Dokumente barrierefrei beziehungsweise Ihnen entsprechend Ihrer Beeinträchtigungein Dolmetscher oder oder eine Dolmetscherin oder andere Kommunikationshilfen zur Verfügung gestellt werden.
Bewerbungen können nur online erfolgen. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendenzentrum der HAW Hamburg:
Studierendensekretariat: +49.40.428 75-9898
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