Sonderanträge zur Bewerbung
Sonderanträge können Sie während des Zulassungsverfahrens im Online-Verfahren stellen, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Nachweise erbringen, damit der Sonderantrag zum Erfolg führt. Es können allerdings nicht alle Gründe als Sonderantrag berücksichtigt werden, die Sie selbst als relevant ansehen.
Bitte beachten Sie, dass der Sonderantrag im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens gesondert gestellt werden muss. Es müssen allerdings zusätzlich Nachweise in Papierform eingereicht werden, ansonsten wird der Sonderantrag nicht berücksichtigt.
Den Status Ihres Sonderantrags können Sie in myHAW einsehen.
Für internationale Studienbewerber*innen gibt eine eigene Quote gemäß des Hochschulzulassungsetzes, Sie können daher keinen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit oder einen Härtefallantrag stellen.
Härtefallantrag
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Studienbewerber*innen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können bei ihrer Bewerbung einen Härteantrag nach den Härterichtlinien der HAW Hamburg stellen. Damit haben sie eine zusätzliche Chance, einen Studienplatz zu erhalten. Pro Studiengang stehen 5 % (BA) und 10% (MA) der Studienplätze für Bewerber*nnen mit besonderen gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen zur Verfügung.
Genauere Informationen hierzu finden sich in der Härterichtlinie der HAW Hamburg.
Film "Bewerbung und Zulassung - Kannst Du Deine Zulassungschancen verbessern?"
Im Rahmen der Online-Bewerbung geben Sie an, dass Sie einen Härtefall geltend machen wollen. Zusätzlich stellen Sie einen schriftlichen Antrag, der postalisch innerhalb der Bewerbungsfrist bei uns eingehen muss. Der automatisch generierte Antrag kann von Ihnen nach Abschluss Ihrer Online-Bewerbung im Bewerbungsportal heruntergeladen werden. Sollte Ihnen das PDF nicht zu Verfügung stehen, können Sie eine Vorlage des Antrags hier herunterladen.
Es ist sinnvoll, wenn Sie sich auf die für Sie zutreffenden Punkte unter § 3 Absatz 1 der Härterichtlinien beziehen. Den Antrag reichen Sie bitte gemeinsam mit den weiteren Bewerbungsunterlagen und den für den Härteantrag erforderlichen aktuellen -nicht älter als drei Monate-Nachweisen (einfache Kopien sind ausreichend) fristgerecht bei der HAW Hamburg ein. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Unterlagen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) oder 15. Januar (für das Sommersemester) komplett einreichen, da spätere Einreichungen nicht berücksichtigt werden können!
Sollte Ihr Härtefallantrag nicht erfolgreich sein oder Sie über dieses Kriterium keinen Studienplatz erhalten, nehmen Sie automatisch an dem weiteren Vergabeverfahren (10 Prozent der Studienplätze über die Wartezeit und die restlichen 90 Prozent nach der Leistung) teil.
Während des Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahrens an der HAW Hamburg haben Sie einen Anspruch darauf, dass Ihnen alle Dokumente barrierefrei beziehungsweise Ihnen entsprechend Ihrer Beeinträchtigungein Dolmetscher oder oder eine Dolmetscherin oder andere Kommunikationshilfen zur Verfügung gestellt werden.
Nachteilsausgleich bei besonderen Zugangsvoraussetzungen
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Sofern für den Studiengang, für den Sie sich interessieren, besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen (z.B. Fremdsprachenkenntnisse, künstlerische Eingnungsprüfung) oder Sie die Eingangsprüfung nach § 38 HmbHG absolvieren müssen und Sie aufgrund einer Behinderung oder einer dieser gleichkommenden chronischen Erkrankung dadurch eine Benachteiligung erfahren, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Nachteilsausgleich durch Verbesserung der Durchschnittsnote
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Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die eine*n Bewerber*in gehindert haben, beim Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur) eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Werden derartige Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen, wird der Zulassungsantrag mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt.
Wollen Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen, müssen Sie grundsätzlich ein Gutachten der Schule (nicht einzelner Lehrer*innen) erbringen. Denn die Schule kann in der Regel beurteilen, ob und in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf Ihre schulischen Leistungen ausgewirkt haben.
Fordern Sie das Gutachten so frühzeitig wie möglich an, damit Ihre Schule es noch vor Bewerbungsschluss erstellen kann. Aus diesem Schulgutachten muss hervorgehen, welche Durchschnittsnote, die ebenfalls auf eine Stelle hinter dem Komma bestimmt sein muss, Sie ohne die Leistungsbeeinträchtigung erzielt hätten. Sie müssen Ihrem Antrag zusätzlich alle Unterlagen beifügen, auf die sich das Schulgutachten stützt, z.B. Zeugnisse und fachärztliche Gutachten.
Nachteilsausgleich durch Verbesserung der Wartezeit
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Die Wartezeit orientiert sich an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur) verstrichen sind.
Bei einer/einem Studienbewerber*in können jedoch Umstände vorliegen, die nicht selbst zu vertreten sind, die aber gleichwohl den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Die/der Bewerber*in würde dann weniger Wartezeit vorweisen.
In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zu Grunde gelegt. Die/der Bewerber*in nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht worden wäre.
Wollen Sie einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit stellen, müssen Sie nachweisen, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung (z.B. Abitur) verzögert hat. Diesen Nachweis müssen Sie durch eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege führen.
Spitzensportlerquote
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Nach dem Hochschulzulassungsgesetz ist ein Anteil von 2 % der Studienplätze für Spitzensportlerinnen und -sportler vorgesehen, die einem auf Bundesebene gebildeten A, B, C oder D/C Kader eines Spitzenfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig-Holstein (OSP) betreute Sportart angehören und aus diesem Grund an Hamburg als Studienort gebunden sind. In dieser Quote werden die Studienplätze zunächst an Spitzensportler/innen, die dem Kader einer Schwerpunktsportart des OSP (Schwimmen, Rudern, Hockey, Segeln oder Beachvolleyball) angehören, danach noch verbleibende Studienplätze an andere Spitzensportler/innen vergeben.
Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes oder eine Betreuung/ Pflege
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Wenn Sie einen Dienst oder eine Betreuung/Pflege vollständig abgeleistet haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung, wenn Sie sich
- unmittelbar vor oder während Ihres Dienstes, oder der Betreuung/Pflege erfolgreich beworben haben und den Studienplatz wegen Ihrer Dienstverpflichtung nicht annehmen konnten oder
- wenn vor oder während Ihres Dienstes, oder der Betreuung/Pflege für den von Ihnen gewünschten Studiengang Zulassungszahlen nicht festgesetzt waren (sog. zulassungsfreie Studiengänge).
Was zählt als Dienst?
Mit Diensten im Sinne dieser Hinweise sind gemeint:
- Freiwilligendienste (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr o.ä.)
- Zivildienst
- Wehrdienst/Bundeswehr/Bundesgrenzschutz (bis zu einer Dauer von 3 Jahren)
- Entwicklungshilfe (mindestens 2 Jahre)
- Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen unter 18 Jahren (bis zu einer Dauer von 3 Jahren)
Die ausführliche Definition dieser Dienste finden Sie im §14 der HAWAZO
Was muss ich für die bevorzugte Zulassung nachweisen?
Um die bevorzugte Zulassung zu beantragen, stellen Sie im Rahmen Ihres Online-Bewerbungsverfahrens einen Sonderantrag (Antrag auf bevorzugte Zulassung) und laden Sie Ihre Dienstzeitbescheinigung sowie die folgenden Nachweise hoch:
Wenn Sie sich unmittelbar vor oder während eines Dienstes bzw. der Betreuung/Pflege eines Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen unter 18 Jahren erfolgreich für ein Studium an der Uni Hamburg beworben haben und den Studienplatz aufgrund der Dienstverpflichtung bzw. der Betreuung nicht annehmen konnten, laden Sie bitte den entsprechenden Zulassungsbescheid hoch.
Verfällt mein Anrecht auf bevorzugte Zulassung irgendwann?
Die Zulassung muss spätestens zum zweiten Zulassungsverfahren beantragt werden, welches nach Beendigung der oben genannten Dienste beziehungsweise nach Ablauf der oben genannten Zeiträume durchgeführt wird. Ist der jeweilige Dienst noch nicht beendet, ist durch eine entsprechende Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Vorlesungszeit beendet sein wird.
Welche Regeln gelten, wenn ich nicht zum Kreis der bevorzugt Zuzulassenden gehöre?
Kommt eine bevorzugte Zulassung aufgrund von Dienstleistung/Betreuung/Pflege nicht in Betracht, d.h. also dann, wenn Sie sich zu Beginn oder während Ihres Dienstes entweder gar nicht oder erfolglos beworben haben, nehmen Sie am regulären Zulassungsverfahren teil. Die Dienst/ Betreuungs-/Pflegezeit wird dabei als Wartezeit gerechnet.
Doppelstudium
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In begründeten Ausnahmefällen können Sie gleichzeitig für zwei Studiengänge gleichzeitig immatrikuliert werden. Zur Antragstellung müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
- Selbst verfasste Begründung der Notwendigkeit eines Doppelstudiums
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführbarkeit beider Studiengänge der beteiligten Lehreinheiten (Fakultäten bzw. Hochschulen)
Die Unterlagen müssen im Rahmen der Einschreibung eingereicht werden.
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder den einzureichenden Nachweisen haben, dann wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der HAW Hamburg.