Gaststudierende, Gast- und Nebenhörer*innen & Frühstudierende
Neben Personen, die an der HAW Hamburg als Studierende immatrikuliert sind, können auch andere Personen Veranstaltungen belegen:
- Frühstudierende sind Schüler*innen der Jahrgangsstufen 11 bis 13 von Gymnasien, Gesamt- und Stadtteilschulen, die eine besondere Begabung aufweisen.
- Gaststudierende sind Studierende anderer Hochschulen, die durch einen Kooperationsvertrag Teile ihres Studiums an der HAW Hamburg absolvieren.
- Gasthörer*innen sind Personen, die kein Studium an einer Hochschule absolvieren. Sie können einzelne Veranstaltungen besuchen, aber keine Prüfungsleistungen ablegen.
- Nebenhörer*innen sind Studierende einer anderen Hochschule, die einzelne Veranstaltungen an der HAW Hamburg belegen und in diesen auch Prüfungen ablegen können.
Gaststudierende
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Wenn Sie an einer anderen Hochschule studieren und Ihre Hochschule einen Kooperationsvertrag zum Zwecke des Studierendenaustausches oder der Durchführung gemeinsamer Studiengänge mit der HAW Hamburg abgeschlossen hat, können Sie die Immatrikulation als Gaststudierende*r beantragen. Sie sollten bereits im dritten Semester Ihres Studiengangs sein.
Als Gaststudierende*r sind Sie berechtigt, Prüfungs- und Studienleistungen abzulegen. Abschlussprüfungen sind nur möglich, wenn dies vertraglich zwischen Ihrer und unserer Hochschule vereinbart ist. Ihr Gaststudium sollte nach zwei Semestern abgeschlossen sein. In Ausnahmefällen kann es bis zu vier Semester dauern.
Für Ihr Gaststudium müssen Sie einen Semesterbeitrag (ohne Verwaltungskostenbeitrag) bezahlen.
Studierende an deutschen Hochschulen: Schreiben Sie eine E-Mail an studierendensekretariat (at) haw-hamburg (dot) de und geben Sie an, an welcher Hochschule Sie aktuell studieren und in welchem Studienfach Sie ihr Gaststudium absolvieren möchten.
Studierende von Hochschulen im Ausland: wenden Sie sich bitte an das International Office der HAW Hamburg.
Gasthörer*innen
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Auch wenn Sie an keiner Hochschule studieren oder kein Studium an der HAW Hamburg aufnehmen wollen, können Sie hier Veranstaltungen besuchen. Eine Gasthörerschaft kann jeweils im Rahmen von Maßnahmen und Veranstaltungen der Weiterbildung oder für die Dauer eines Semesters in einzelnen Lehrveranstaltungen stattfinden. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von derzeit 70,- € je Semester erhoben. Sie erhalten nach der Genehmigung des Gasthörerantrags einen entsprechenden Gebührenbescheid.
Gasthörer*innen werden nicht eingeschrieben, sie werden durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule ohne Mitglieder zu sein. Sie sind nicht berechtigt Prüfungen abzulegen. Sie können lediglich auf Antrag eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.
Bewerber*innen, die sich erfolglos um einen Studienplatz an der HAW Hamburg beworben haben, werden nicht als Gasthörer im entsprechenden Studiengang zugelassen.
Zulassung
Für die Zulassung als Gasthörer*in müssen Sie aufgrund Ihrer bisherigen Ausbildung oder Tätigkeit in der Lage sein, den belegten Lehrveranstaltungen zu folgen.
Den Zulassungsantrag können Sie hier herunterladen. Schicken Sie den Antrag bitte vollständig ausgefüllt an die Postadresse des Studierendensekretariats zurück oder geben Sie ihn in der Verwaltung des entsprechenden Departments ab. Bitte beachten Sie, dass die gewünschten Lehrveranstaltungen vom jeweiligen Department genehmigt werden müssen.
Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir neben dem Antrag folgende Unterlagen:
- Bundes-Personalausweis oder ein entsprechender Ausweis (Kopie)
- Nachweise über die Vorbildung und die bisherige Tätigkeit (Kopie)
Bewerbungsfristen
Ihre Bewerbung muss vollständig im Studierendensekretariat eingegangen sein
- bis zum 15. April für das Sommersemester oder
- bis zum 15. Oktober für das Wintersemester.
Nebenhörer*innen
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Wenn Sie an einer anderen Hochschulen studieren, können Sie als Nebenhörer*in jeweils für die Dauer eines Semesters zu einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden. In den Lehrveranstaltungen, zu denen Sie zugelassen sind, sind Sie berechtigt, insgesamt bis zu vier Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Ausgenommen davon sind Zwischen- und Abschlussprüfungen.
Studierende der HAW Hamburg dürfen einzelne Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge besuchen und insgesamt bis zu vier Prüfungs- und Studienleistungen erbringen, sofern ausreichend Kapazität vorhanden ist und das Studiendekanat, das die Lehrveranstaltungen anbietet, zustimmt. Den Studierenden erwächst dadurch nicht das Recht auf einen Studiengangwechsel oder auf die Immatrikulation in den betreffenden Studiengang.
Zulassung
Den Zulassungsantrag erhalten Sie hier. Dieser ist schriftlich innerhalb der allgemeinenBewerbungsfristen an die Postadresse des Studierendensekretariats zu schicken. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge bearbeitet werden können, die vollständig ausgefüllt und vom zuständigen Studiendepartment genehmigt worden sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie Ihres Ausweises
Eine Zulassung für das erste Fachsemester für kapazitätsbegrenzte Studiengänge ist ausgeschlossen.
Befristung
Die Zulassung gilt jeweils für ein Semester. Insgesamt dürfen Sie höchstens vier Fachsemester als Nebenhörer*in Veranstaltungen an der HAW Hamburg belegen.
Frühstudierende
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Das Frühstudium richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen und sehr guten schulischen Leistungen. So nutzen vor allem solche Schülerinnen und Schüler das Frühstudium, die sich in der Schule nicht genügend ausgelastet fühlen und ihren speziellen Interessen schon an der Hochschule nachgehen möchten. Die höhere zeitliche Belastung durch Schule und Studium sollten die zukünftigen Frühstudierenden gerne in Kauf nehmen.
Welche Fächer kann ich im Frühstudium studieren?
Aktuell bietet vorrangig das Department Design das Frühstudium an. Sollten weitere Departments hinzukommen, wird dies hier veröffentlicht. Die Bewerbungen für das Department Design sind nur zum jeweiligen Sommersemester möglich.
Muss ich als Frühstudierende*r den Semesterbeitrag zahlen?
Nein. Den Semesterbeitrag müssen Sie als Frühstudierender nicht entrichten. Dafür erhalten Sie allerdings auch kein Semesterticket. Eine Verwaltungsgebühr von derzeit 35,- € je Semester wird allerdings erhoben. Sie erhalten nach der Genehmigung des Frühstudiums einen entsprechenden Gebührenbescheid.