Sprachkenntnisse

Deutschkenntnisse

Gute Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium.

Vor Aufnahme des Studiums müssen alle Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Für Ihre Zulassung zum Studium ist es deshalb erforderlich, dass Sie zur Bewerbung ein Sprachzertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse einreichen.

Anerkannte Sprachnachweise für Deutsch

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
    mindestens DSH 2 von einer registrierten deutschen Hochschule 
  • TestDaF mit mindestens der Niveaustufe 4 in allen Teilprüfungen
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
  • Das "Goethe-Zertifikat C1" oder das "Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom"
  • telc C1 Hochschule
  • ÖSD C1
  • Feststellungsprüfung mit bestandenem Prüfteil Deutsch in Anlehnung an die DSH
  • Das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der KMK und HRK getroffene Vereinbaren als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Nachweise anerkannt wurden oder
  • „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
  • Abschluss Propädeutikum mit mindestens Note 4 im Fach "Deutsch"

Hinweis: Auch wenn Ihr Studiengang in englischer Sprache angeboten wird, kann es sein, dass Sie bei Ihrer Bewerbung einfache Deutschkenntnisse vorweisen müssen. Informieren Sie sich auf der Informationsseite Ihres Wunschstudiengangs.