Jobben
Mit einem Neben-Job im Studium können Sie Ihre Haushaltskasse aufstocken oder Erfahrungen für das späteres Berufsleben sammeln. Dabei sind verschiedene Regelungen zu beachten.
Wie viel darf ich während des Studiums jobben?
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Während des Semesters dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn Sie bei Ihrer Krankenversicherung weiterhin über Ihre Familie versichert sein wollen und damit keine eigenen Beiträge zahlen müssen. In Ausnahmefällen wird die Versicherungfreiheit auch gewährt, wenn Sie mehr als 20 Stunden arbeiten, zum Beispiel, wenn Sie nur an Wochenenden oder in Abend- oder Nachtschicht arbeiten.
Sollte der monatliche Verdienst 450 Euro übersteigen, müssen Sie Beiträge in die deutsche Rentenversicherungskasse zahlen.
Das Beratungszentrum Soziales & Internationales (BeSI) des Studierendenwerkes berät zu Sozialabgaben beim Jobben, bei Praktika und bei selbständigen Tätigkeiten.
Kontakt:
Beratungszentrum Soziales & Internationales (BeSI)
Grindelallee 9 (3. OG)
20146 Hamburg
T +49.40.41 902-155
besi (at) studierendenwerk-hamburg (dot) de
Wie und wo finde ich einen Job?
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Studentische Jobs in Hamburg findet man am einfachsten über das Portal von Stellenwerk Hamburg.
Hilfreich kann auch die JOBVermittlung für Studierende der Agentur für Arbeit sein (Kurt-Schumacher-Allee 16).
Großbetriebe wie Volkswagen, Mercedes-Benz oder Airbus stellen Studierende bevorzugt in den Sommermonaten ein – eine gute Gelegenheit insbesondere für Ingenieur*innen, neben dem Studium praktische Erfahrungen zu sammeln. Erkundigen Sie sich rechtzeitig direkt bei diesen oder anderen Großbetrieben nach der Möglichkeit, als Werkstudent zu arbeiten.
Auch Handelshäuser, Speditionsfirmen und so weiter suchen regelmäßig Studierende für Lagerarbeiten. Auch in der Gastronomie findet man zahlreiche Angebote, die sich mit einem Studium verbinden lassen. Medienfirmen suchen immer wieder Studierende, die bei Events oder Promotions mitmachen.
Was muss ich als ausländische*r Studierende*r beachten?
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Im Allgemeinen können Studierende bis zu 20 Stunden die Woche während des Semesters arbeiten.
a) Studierende aus der EU (Ausnahme Kroatien) benötigen keine Arbeitserlaubnis, um neben dem Studium zu jobben.
b) Studierende aus nicht-EU Ländern sowie Kroatien durfen maximal 120 Tage (beziehungsweise 240 halbe Tage) pro Jahr ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. In Ihrem Pass muss folgender Text stehen: "Beschäftigung bis zu 140 (statt wie bisher 120) Tage oder 280 (statt 240) halbe Tage im Jahr sowie Ausübung studentischer Nebentätigkeit erlaubt."
Wenn Sie eine Teilzeitarbeit aufnehmen, die über 120 Tage geht, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde oder die Agentur für Arbeit.
120-Tage-Regelung und die Ausnahmen
Studierende aus Nicht-EU Ländern und Kroatien können 120 Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr ohne Arbeitserlaubnis arbeiten (§ 16 clause 3 of AufenthG).
1 Tag = 8 Stunden; halber Tag = 4 Stunden
Wenn Sie mehr als vier Stunden aber weniger als acht Stunden an einem Tag arbeiten, zählt es trotzdem als ein ganzer Tag. Wenn Sie mehr als 400 Euro pro Monat verdienen, müssen Sie deutsche Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Studentische Tätigkeiten auf dem Campus:
Für studentische Tätigkeiten gilt die 120-Tage-Regelung nicht. Damit sind Tutorentätigkeiten und Arbeiten als studentische Hilfskraft an der Hochschule gemeint.
Praktika, Bachelor und Master Thesis:
Wenn ein Praktikum Pflichtbestandteil Ihres Studiums ist, zählt auch diese nicht zur 120-Tage-Regelung. Auch hier benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt auch für Ihre Bachelor- und Masterthesis, wenn Sie in der Industrie, an der Hochschule oder in einem Forschungsinstitut durchgeführt wird.
Nach dem Studienabschluss / Blue Card EU
Nach Ihrem Studienabschluss dürfen internationale Studierende bis zu 18 Monate in Deutschland verbringen, um einen Job zu finden. Die Stelle muss zu Ihren Qualifikationen passen. Während dieser Zeit müssen Sie über ausreichende Finanzen verfügen, um Ihre Lebenshaltungskosten selbst zu decken. Sie können in der Zeit unbeschränkt arbeiten.
Blue Card EU
In 2012 hat Deutschland die Blue Card EU für Absolvent*innen aus Nicht-EU-Staaten mit besonderen Fähigkeiten eingeführt. Voraussetzungen sind ein Hochschulabschluss und einen Nachweis über eine Tätigkeit in Deutschland.