Die wichtigsten Informationen zur Studienorganisation wie Stundenpläne sowie Prüfungs- und Studienordnungen und Modulhandbücher finden Sie bei Ihren jeweiligen Studiengängen. Hier haben wir zentrale Informationen und Angebote für Sie zusammengestellt.
Vorlesungs- und Semesterzeiten
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Sommersemester 2024: 01.04.2024 – 30.09.2024
Vorlesungszeit: 02.04.2024 – 27.07.2024 (inkl. 3 Wochen Prüfungszeit)
Wintersemester 2024/25: 01.10.2024 – 31.03.2025
Vorlesungszeiten: 07.10.2024 – 15.02.2025 (einschließlich drei Wochen Prüfungszeit)
Weihnachtsferien: 21.12.2024 – 05.01.2025
Sommersemester 2025: 01.04.2025 – 30.09.2025
Vorlesungszeit: 07.04.2025 – 02.08.2025 (inkl. 3 Wochen Prüfungszeit)
Wintersemester 2025/26: 01.10.2025 – 31.03.2026
Vorlesungszeiten: 06.10.2025 – 14.02.2026 (einschließlich drei Wochen Prüfungszeit)
Weihnachtsferien: 20.12.2025 – 04.01.2026
Sommersemester 2026: 01.04.2026 – 30.09.2026
Vorlesungszeit: 06.04.2026 – 01.08.2026 (inkl. 3 Wochen Prüfungszeit)
Wintersemester 2026/27: 01.10.2026 – 31.03.2027
Vorlesungszeiten: 05.10.2026 – 13.02.2027 (einschließlich drei Wochen Prüfungszeit)
Weihnachtsferien: 21.12.2026 – 03.01.2027
Sommersemester 2027: 01.04.2027 – 30.09.2027
Vorlesungszeit: 05.04.2027 – 31.07.2027 (inkl. 3 Wochen Prüfungszeit)
Erforderliche Abweichungen, die sich aus den dualen oder kooperativen Studiengängen ergeben, sind möglich.
Rückmeldung
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Um sich für das neue Semester zurückzumelden, überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag innerhalb des Rückmeldezeitraumes. Bitte überweisen Sie nicht vor Beginn des Rückmeldezeitraumes, da der endgültige Betrag erst mit Beginn des Rückmeldezeitraums feststeht.
Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2024/25 beträgt 331 Euro.
Bitte überweisen Sie den Beitrag auch bei einer Rückmeldesperre, weil die Sperre nur aufgehoben werden kann, wenn der Semesterbeitrag überwiesen wurde.
Neue Rückmeldefristen ab SoSe 2024
Wintersemester: 1. Juli - 15. September
Sommersemester: 1. Januar - 15. März
Der Semesterbeitrag muss spätestens am letzten Tag des Rückmeldezeitraums auf dem Konto der HAW Hamburg eingegangen sein!
Wichtig: Wer sich verspätet zurückmeldet, muss mit der Exmatrikulation rechnen! Eine Wiedereinschreibung danach ist nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist möglich. Unabhängig von einer eventuellen Exmatrikulation wird eine zusätzliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro für die verspätete Rückmeldung erhoben.
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, den Semesterbeitrag zu zahlen, können Sie sich an den AStA wenden. Dieser kann in begründeten Fällen ein Darlehen gewähren.
Bankdaten für die Überweisung
Empfänger: HAW Hamburg
BLZ: 20000000
Bank: Deutsche Bundesbank
IBAN: DE08200000000020101544
BIC: MARKDEF1200
Verwendungszweck für das Wintersemester 2024/25:
Semesterkennzahl 20242 und Ihre Matrikelnummer (bitte lassen Sie kein Leerzeichen dazwischen!) Name, Vorname (bitte lassen Sie ein Leerzeichen zwischen der Matrikelnummer und Ihrem Namen!)
Beispiel: 202422567890 Mustermann, Max
Alle Informationen zum aktuellen Semesterbeitrag und zu Ihrem Buchungsstatus finden Sie in unserem Campus-Management-System myHAW.
Krankenversicherung
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In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, diese wird in der Regel während der Immatrikulation nachgewiesen.
Der Austausch zwischen Hochschulen und Krankenkassen findet zukünftig digital statt. Sie müssen uns also keine Nachweise in Papierform einreichen, wenn Sie die Krankenkasse wechseln. Teilen Sie bitte ab dem 01. November 2021 Ihrer neuen Krankenkasse die Absendernummer der HAW Hamburg mit, diese lautet: H0000531.
Sollten Sie mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge in Verzug geraten, wird uns dieser digital übermittelt werden. Diese Übermittlung führt dazu, dass die Rückmeldung in das folgende Semester gesperrt wird. Sobald Sie die Forderungen beglichen haben, werden wir auch hierüber auf digitalem Wege von Ihrer Krankenkasse informiert und die Rückmeldesperre wird entfernt.
Wenn Sie aktuell an der HAW Hamburg eingeschrieben sind und nur den Studiengang wechseln, benötigen Sie keinen neuen Nachweis der Krankenversicherung, es sei denn, Sie haben mit dem Wechsel des Studiengangs auch Ihre Krankenversicherung gewechselt.
Hinweis: Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, besteht keine Versicherungspflicht in der studentischen gesetzlichen Krankenversicherung mehr. Sie müssen in dem Fall also keinen Nachweis der Krankenversicherung einreichen.
Studierendenausweis
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Ab dem 1. April 2024 werden keine Chipkarten mehr an neue Studierende herausgeben. Der Studierendenausweis wird künftig (spätestens ab dem 1. April) in myHAW für alle immatrikulierten Studierenden zum Download angeboten.
Die vorhandenen Chipkarten behalten ihre Gültigkeit und können wieder validiert werden und dann weiter als personalisierter Studierendenausweis eingesetzt werden.
Das Semesterticket wird zum Sommersemester 2024 im Rahmen der Umstellung auf ein vergünstigtes Deutschlandticket als digitales Ticket über den HVV zur Verfügung gestellt.
Semesterticket / Deutschlandticket
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Das Semesterticket wurde auf ein vergünstigtes digitales Deutschlandticket umgestellt.
myHAW
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Das Bewerbungs- und Studierendenportal myHAW der HAW Hamburg dient dem Bewerbungsmanagement, der Studienorganisation und dem Prüfungsmanagement der Hochschule.
Aktuell finden Sie nach dem Login in myHAW neben Ihrer Immatrikulations- auch Ihre BAföG-Bescheinigungen. Zudem können Sie Ihre Adresse ändern und Urlaubs- und Exmatrikulationsanträge stellen.
Prüfungen und Zeugnisse
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Studierende fast aller Studiengänge können ihre Noten und Prüfungsergebnisse über myHAW abrufen.
Für Studierende im Department Design ist dies bislang nur für den Studiengang Bekleidungstechnik möglich. In den weiteren Studiengängen des Departments müssen sich die Studierenden noch an ihr Fakultätsservicebüro wenden.
Beurlaubung
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Wenn Sie in einem Semester mindestens die Hälfte der Lehrveranstaltungen nicht besuchen können und dafür besondere Gründe vorliegen, können Sie auf Antrag beurlaubt werden. Bitte beachten Sie, dass der Semesterbeitrag trotzdem gezahlt werden muss. Bei der Beantragung mehrerer aufeinanderfolgender Urlaubssemester kann der Verwaltungskostenbeitrag ab dem zweiten Semester erstattet werden. Der Urlaubsantrag muss innerhalb der Rückmeldefristen im Studierendensekretariat eingehen.
Wenn einer der folgenden Gründe vorliegt, kann Ihnen ein Urlaubssemester genehmigt werden:
- Erkrankung
- Betreuung eines Kindes
- Studienaufenthalt im Ausland
- Militär- oder Ersatzdienst
- Wirtschaftliche Notlage
Urlaubssemester sind ausgeschlossen:
- vor erfolgreichem Abschluss der Veranstaltungen des ersten Studienjahrs
- wenn der rechtzeitige Abschluss des Studiums gefährdet ist (z.B. bei auslaufenden Studiengängen).
Diese Ausschlussgründe gelten nicht im Fall einer Erkrankung, bei der Pflege naher Angehöriger, bei Schwangerschaft oder Kinderbetreuung.
Den Antrag können Sie in myHAW (Mein Studium/Studienservice/Beurlaubung) stellen. Für den Antrag sind geeignete Nachweise, z.B. ein Attest (im Falle einer Krankheit) oder eine erweiterte Meldebescheinigung (im Fall von Kinderbetreuung), die nicht älter als 3 Monate ist, hochzuladen.
Wenn der Antrag abgegeben wurde, können Sie diesen nicht mehr in myHAW zurückziehen. Sollten Sie den Antrag versehentlich abgegeben haben, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat (studierendensekretariat (at) haw-hamburg (dot) de) der HAW Hamburg.
Muss ich den Semesterbeitrag trotzdem zahlen?
Während einer Beurlaubung ist der volle Semesterbeitrag zu zahlen. Das gilt auch, wenn Sie ein Auslandssemester einlegen.
Anträge, die nach Ablauf der oben genannten Fristen eingehen, werden nur gegen eine Verspätungsgebühr von 15,00€ bearbeitet.
Bankdaten für die Überweisung
Empfänger: HAW Hamburg
Bank: Deutsche Bundesbank
IBAN: DE08200000000020101544
BIC: MARKDEF1200
Verwendungszweck für das Wintersemester 2024/25:
Semesterkennzahl 20242 und Ihre Matrikelnummer (bitte lassen Sie kein Leerzeichen dazwischen!) Name, Vorname (bitte lassen Sie ein Leerzeichen zwischen der Matrikelnummer und Ihrem Namen!) und den Vermerk Beurlaubung
Beispiel: 202422567890 Mustermann, Max Beurlaubung
Änderung von Daten / Anträge
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In myHAW können Sie Anträge ausdrucken, die Sie benötigen, um Änderungen beim Studierendensekretariat zu beantragen.
- Praxissemester (bitte Belege beifügen!)
Die Exmatrikulation wird im myHAW-Portal beantragt (Mein Studium/Studienservice/Exmatrikulation). Ein schriftlicher Antrag ist nicht mehr erforderlich.
Außerdem können Sie Ihre Adresse in myHAW selbst ändern.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie innerhalb Hamburgs als alleinstehende Person umziehen, können Sie sich über den Online-Dienst eWA (elektronische Wohnsitzanmeldung) ummelden. Hierzu benötigen Sie einen Personalausweis mit eID-Funktion und müssen sich ein Nutzerkonto einrichten. Es handelt sich hierbei um ein Angebot der Stadt Hamburg. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Folgende Änderungen teilen Sie uns bitte formlos schriftlich mit den entsprechenden Belegen mit:
- Namensänderungen (bitte entsprechende Nachweise beilegen, z.B. Auszug aus dem Familienbuch oder dgti-Ausweis bei trans* Personen: https://dgti.org/ergaenzungsausweis.html)
- Änderung der Krankenversicherung
- Rückmeldung aus dem Praxissemester in ein Vorlesungssemester. Die Rückmeldung in das Vorlesungssemester kann auch per E-Mail mitgeteilt werden.
Bitte schicken Sie Ihre Anträge mit den entsprechenden Belegen an das Studierendensekretariat:
HAW Hamburg
Studierendensekretariat
Postfach 10 20 31
D-20014 Hamburg
studierendensekretariat (at) haw-hamburg (dot) de
Briefkästen befinden sich im und vor dem Eingangsbereich, wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich in der Stiftstraße 69 vorbeibringen möchten.
Exmatrikulation
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Eine Exmatrikulation aus dem aktuellen Semester ist tagesaktuell, zu einem Wunschdatum in der Zukunft (nicht rückwirend) oder zum Ende des jeweiligen Semesters möglich. Den Antrag können Sie online in Ihrem myHAW-Portal stellen. Der Exmatrikulationsbescheid, sowie die Rentenbescheinigung werden Ihnen postalisch zugestellt. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen, bitte beachten Sie dies bei der Stellung Ihres Antrages.
Sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09), exmatrikuliert.
Damit Ihnen keine Nachteile entstehen, klären Sie bitte an entsprechender Stelle folgende Punkte, bevor Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen:
- Auswirkungen der Exmatrikulation auf finanzielle Förderungen (z.B. BAföG-Amt, Studienstiftungen, Rentenkassen etc.)
- Auswirkungen der Exmatrikulation auf Ihren Krankenversicherungsschutz (z.B. Krankenkassen)
- Auswirkungen der Exmatrikulation auf etwaige studentische Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Arbeitgeber)
- Auswirkungen der Exmatrikulation auf Ihre Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie keinen deutschen Pass haben (z.B. Ausländerbehörde)
- Auswirkungen der Exmatrikulation auf die möglicherweise notwendige Wiederholung von Prüfungen (z.B. Studienbüros, Prüfungsämter)
Studiengangwechsel
Wenn Sie den Studiengang innerhalb der HAW Hamburg wechseln, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren.
Aussetzen des Studiums
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Wenn für Sie aus schwerwiegenden Gründen (z.B. Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen) vorübergehend die Fortsetzung des Studiums nicht möglich ist, können Sie das Studium aussetzen. Während der Aussetzung sind Sie kein Studierender der HAW Hamburg, Sie haben aber innerhalb eines bestimmten Zeitraums Anspruch auf die Wiedereinschreibung in den Studiengang, aus dem Sie exmatrikuliert worden sind. Näheres erfahren Sie im Studierendensekretariat.
Gebäudeöffnungszeiten
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Gebäude | Montag-Freitag | Samstag | Sonntag |
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Alexanderstraße 1 | 7 – 20 Uhr | 8 – 16 Uhr | geschlossen |
Armgartstraße 24 | 7 – 21 Uhr | geschlossen | |
Berliner Tor 5 | 7 – 21 Uhr | 8 – 20 Uhr | |
Berliner Tor 7 | 6 – 21 Uhr | 7 – 20 Uhr | |
Berliner Tor 9 | 6 – 21:30 Uhr | geschlossen | |
Berliner Tor 11 | 7 – 19 Uhr | geschlossen | |
Berliner Tor 13 | 7 – 19 Uhr | geschlossen | |
Berliner Tor 21 | 7 – 22 Uhr | 7 – 19 Uhr | |
Lohbrügger Kirchstraße 64 /Ulmenliet 20 | 6:30 – 21 Uhr | 8 – 16 Uhr | |
Finkenau 35 | 7 – 21 Uhr | geschlossen | |
Steindamm 94 | 7 – 21 Uhr | geschlossen | |
Stiftstraße 69 | 6:30 – 20 Uhr | geschlossen |
Bitte beachten Sie die abweichenden Gebäudeöffnungszeiten in der vorlesungsfreien Zeit.