AKTUELL
Stand 12.11.2024
Seit 12.11.2024 ist ein neues Formular für den "Nachweis betriebliche Praxis für Studiengänge in dualer Form" eingestellt worden. Bitte benutzen Sie dieses zukünftig.
Dual studieren – Informationen für Studierende
In jedem Studiengang gibt es unterschiedliche Studienabschnitte, in denen unterschiedliche Nachweispflichten von Praxiszeiten gelten. Für das Studium in dualer Form besteht darüber hinaus eine Nachweispflicht zu den betrieblichen Praxisphasen beziehungsweise zu den dualen Praxissemestern.
Berichtspflichten über Praxiszeiten / Rückmeldung in duales Praxissemester
Grundpraktikum/Vorpraxis
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Das Grundpraktikum, auch als Vorpraxis bezeichnet, ist zum Erwerb von praktische Grundkenntnissen von allen Studierenden und damit auch von dual Studierenden zu absolvieren. Es unterliegt besonderen Richtlinien, in denen auch die Berichtspflicht definiert ist. Die Information, ob ihr gewählter Studiengang ein Grundpraktikum fordert, findet sich auf der Studiengangseite.
Ist ein Grundpraktikum zu absolvieren, sollten sie sich zur Klärung der näheren Einzelheiten frühzeitig mit der*dem Beauftragten für das Grundpraktikum des entsprechenden Departments in Verbindung setzen. Das gilt auch für Studierende, die parallel eine Facharbeiterausbildung absolvieren bzw. bereits eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können.
Nachweispflicht Praxisphasen/duales Praxissemester
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Studierende müssen ihre dualen betrieblichen Praxisphasen gegenüber der Hochschule nachweisen. Dabei unterscheidet sich die Art des Nachweises, ob sie einen Studiengang in dualer Form oder einen dualen Studiengang belegen.
Dualer Studiengang Maschinenbau und Produktion, Immatrikulation ab Sommersemester 2020 Im dualen Studiengang Maschinenbau und Produktion ist ein verpflichtendes duales Praxissemester integriert. Im Modulhandbuch, Modulbezeichnung "Betriebliche Praxisphase" sind die Richtlinien nachzulesen. Betriebliche Praxisphasen, die in den Semesterferien absolviert werden, müssen nicht an die Studienfachberatung dual gemeldet werden. Bei Fragen zur betrieblichen Praxisphase wenden Sie sich an den Studienfachberater Dual.
Studiengang in dualer Form Studierende haben hier jede ihrer betrieblichen Praxisphasen (z.B. in der vorlesungsfreie Zeit, im dualen Praxissemester, im Ausbildungssemester) gegenüber der Studienfachberatung Dual nachzuweisen. Dies gilt ebenfalls für Studierende, die ihr Studium mit einem dualen Praxissemester im Unternehmen starten. Urlaub, der in dieser Zeit genommen wird, ist komplett rauszurechnen.
Praxissemester und -phasen, die für die Facharbeiterausbildung genutzt werden, unterliegen den einschlägigen Vorschriften des jeweiligen Ausbildungsberufes. Die Führung der Berichtshefte wird in diesem Fall vom Unternehmen gefordert und kontrolliert. Die Ausbildungzeiten sind ebenfalls gegenüber der Studienfachberatung Dual nachzuweisen. Insgesamt bekommen dual Studierende für den praktischen Teil ihrer Ausbildung zehn Wochen betriebliche Praxiszeit angerechnet.
Für den Nachweis der Praxiszeiten, ist dieses Formular zu verwenden. Es ist ausgefüllt und unterschrieben im ersten Monat des Folgesemesters der Studienfachberatung Dual vorzulegen.
Formular "Nachweis betriebliche Praxis für Studiengänge in dualer Form"Richtlinie zu den betrieblichen Praxisphasen der dualen Studienformate
Wichtig für Sie zu wissen: Der Zusatz „dual“ beim Abschluss Bachelor of Science beziehungsweise Bachelor of Engineering wird nur vergeben, wenn der ausreichende Nachweis über die betriebliche Praxis erbracht worden ist.
Duales Praxissemester in der Informatik
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Ist in Ihrem Studiengang Angewandte Informatik, Informatik Technischer Systeme oder Wirtschaftsinformatik ein zusätzliches duales Praxissemester integriert, bedarf es vor dessen Start eines Abstimmungsgespräches mit der Studienfachberaterin Dual des Department Informatik. Für das Praxissemester ist von Ihrem Unternehmen u.a. festzulegen, welche Aufgaben Sie bearbeiten und Lernziele Sie erreichen sollen. Diese sind im Ausbildungsplan für das optionale Praxissemester zu beschreiben und von Ihnen der Studienfachberaterin Dual vorzustellen.
Ausbildungsplan für das optionale Praxissemester der Informatikstudiengänge in dualer Form
Rückmeldung in ein duales Praxissemester
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Derzeit gibt es beim Rückmeldeverfahren für dual Studierende keine explizite Auswahlmöglichkeit für ein duales Praxissemester. Damit jedoch erfasst wird, dass ein duales Praxissemester absolviert wird, dieses als Vorlesungssemester zurückmelden (KEIN Urlaubssemester oder etwas anderes in dieser Richtung). Parallel per E-Mail das Studierendensekretariat anschreiben, dass die aktuelle Rückmeldung für das Semester XX in ein duales Praxissemester umgeschrieben wird. Dazu Name, Matrikelnummer, Studiengang (AI - wegen Ausbildungssemester: PI - wegen duales Praxissemester) und Firma benennen. Die Koordinationsstelle TI-dual in cc: setzen.
Hauptpraktikum
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Das Hauptpraktikum unterliegt besonderen Richtlinien, in denen auch die Berichtspflicht definiert ist. Diese Richtlinien gelten grundsätzlich auch für alle dual Studierenden. Detaillierte Informationen finden Sie auf den entsprechenden Studiengangsseiten und erhalten Sie von den Praktikumsbeauftragten. Dual Studierende absolvieren ihr Hauptpraktikum in ihrem Unternehmen.
Bei Studierenden, die einen Studiengang in dualer Form belegen, zählt das Hauptpraktikum zu ihrer betrieblichen Praxiszeit. Dementsprechend muss diese Zeit bei der Studienfachberatung Dual einreicht und nachwiesen werden.
Studienabschluss
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Die Regeln zur Abschlussarbeit gelten für alle Studierenden gleichermaßen. Informationen finden Sie hierfür auf den jeweiligen Studiengangsseiten und sind über das Fakultätsservicebüro abrufbar.
Dual Studierende absolvieren ihre Abschlussarbeit in ihrem Unternehmen. Zur Themenauswahl und entsprechende Abstimmung planen Sie bitte ausreichend Vorlauf ein. Die Abschlussarbeit zählt ebenfalls zur betrieblichen Praxiszeit bei Studiengängen in dualer Form und ist somit von Ihnen gegenüber der Studienfachberatung Dual nachzuweisen.
Prüfungs- und studiengangbezogene Angelegenheiten der Fakultät TI
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Das Fakultätsservicebüro der Fakultät Technik und Informatik (FSB TI) berät und unterstützt Studierende bei Fragen zu Prüfungsordnungen, Zulassungsvoraussetzungen zu Modulen und zu technischen Abläufen der Prüfungsverfahren. Auf der Webseite befinden sich u.a. Informationen zu den Anmeldefristen und den Klausurterminen sowie die derzeit gültigen Prüfungsordnungen.
Studienfachberatung Dual
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Name | Studiengang | 040 - | |
Geweke, Martin, Prof. Dr. | Verfahrenstechnik (Fakultät Life Sciences) | 6267 | |
Wagner, Martin Prof. Dr. | Fahrzeugbau Flugzeugbau Mechatronik | 7844 | martin.wagner (at) haw-hamburg (dot) de |
Herster, Ulrike, Prof. Dr. | Elektrotechnik und Informationstechnik Regenerative Energiesysteme und Energiemanagement | / | ulrike.herster (at) haw-hamburg (dot) de |
Wendholt, Birgit, Prof. Dr. | Angewandte informatik Informatik Technischer Systeme Wirtschaftsinformatik | 8060 | |
Wiesemann, Stefan, Prof. Dr.-Ing. | Maschinenbau und Produktion (Studiengang seit Sommersemester 2020) Maschinenbau und Produktion - Entwicklung und Konstruktion (bis Wintersemester 2019-20) Maschinenbau und Produktion - Energie- und Anlagensysteme (bis Wintersemester 2019-20) Produktionstechnik und -management (bis Wintersemester 2019-20) | 8777 |
Prüfungs- und Studienordnung duale Form
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HIER finden Sie die aktuell gültige Prüfungs- und Studienordnung der dualen Studiengänge an der Fakultät Technik und Informatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.
Studiengangspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau und Produktion (dual)
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HIER finden Sie die aktuell gültige Studiengangspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau und Produktion (dual) an der Fakultät Technik und Informatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.
Koordinationsstelle TI-dual
Andrea Schattschneider
Berliner Tor 7, R. 12.82
20099 Hamburg
T +49.40.428 75-8610
Sprechzeiten
Telefonisch Mo./Di./Do. 9:00 - 13:00 Uhr
Persönliche Beratung nach Terminabsprache