Wiederholungswahlen im Wintersemester 2024 / 2025
Die Wahlen vom Sommersemester 2024 der Gruppe der Studierenden zum Hochschulsenat und zum Fakultätsrat Wirtschaft & Soziales wurden für ungültig erklärt und wiederholt.
Die Urnenwahl fand am Mittwoch, den 11. und Donnerstag, den 12. Dezember statt und ist abgeschlossen.
Login
Die Wahlergebnisse sind hier für alle Mitglieder der HAW Hamburg einsehbar.
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Übersicht der zu besetzenden Sitze
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I. Wahlen zum Hochschulsenat
Für alle Mitgliedergruppen der Hochschule
Anzahl der Mitglieder:
1. Gruppe Professor*innen: neun Mitglieder
2. Gruppe der Studierenden: drei Mitglieder
3. Gruppe akademisches Personal: drei Mitglieder
4. Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal: zwei Mitglieder
II. Wahlen zu den Fakultätsräten
Nur für die Gruppe der Studierenden
Anzahl der Mitglieder:
Es sind drei Mitglieder jeweils mit Stellvertretung zu wählen
III. Wahlen zu den Departmenträten
Nur für die Gruppe der Studierenden
Anzahl der Mitglieder:
Es ist ein Mitglied (drei Mitglieder*) jeweils mit Stellvertretung zu wählen
* diese Angabe gelten je für das Department Design und das Department Wirtschaft
Aufgaben der Gremien
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Die Aufgaben des Hochschulsenats sind in § 85 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) geregelt. Danach ist der Hochschulsenat an allen wichtigen Entscheidungen der HAW Hamburg beteiligt, z.B. an der Wahl und Abwahl der*des Präsident*in sowie an der Bestellung des Hochschulrats. Er bestätigt Vizepräsident*innen und erlässt Richtlinien, wählt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten. Der Hochschulsenat bezieht zu allen wesentlichen Themen rund um die HAW Hamburg Stellung.
Die Aufgaben eines Fakultätsrates ergeben sich aus § 91 HmbHG. Er entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät, die das Studium betreffen, während die*der Dekan*in die Fakultät nach außen vertritt und deren Geschäfte in eigener Zuständigkeit führt. Wichtige Aufgaben des Fakultätsrates sind die Behandlung von Reformvorschlägen für die Studienordnung, grundlegende Fragen der Studi-enorganisation und die Beschlussfassung über Berufungen von Professor*innen.
Die Aufgaben eines Departmentsrates sind in § 16 der Grundordnung der HAW Hamburg geregelt. Sie umfassen u. a. die Wahl der Departmentsleitung sowie der stellvertretenden Departmentsleitung und deren Abwahl, im Rahmen ihrer zugeordneten Fachgebiete die Beschlussfassung z. B. über Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen, über die Grundsätze der Mittelverteilung des Departments auf Vorschlag der Departmentleitung etc.
Die Gremien treten in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um über die oben genannten Themen zu diskutieren bzw. Stellung zu nehmen oder zu entscheiden.
Datenschutz
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Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten bei Wahlen verarbeiten und welche Rechte Sie haben, erhalten Sie unter:
www.haw-hamburg.de/datenverarbeitung
Wahlordnung
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Die Wahlen der Hochschulgremien finden auf Grundlage der Wahlordnung der HAW Hamburg statt. Diese finden Sie hier.
Wahlleitung der HAW Hamburg
Victoria Mader
Hochschulverwaltung / Justitiariat / Zi. 11.21
Berliner Tor 5 / 20099 Hamburg
wahlleitung (at) haw-hamburg (dot) de