Wahlen im Sommersemester 2025
Vom Dienstag, den 1. Juli bis Donnerstag, den 3. Juli 2025 werden die Wahlen
- zum Hochschulsenat für die Gruppe der Studierenden
- zu den Fakultätsräten für alle Gruppen
durchgeführt.
Es werden die Fakultätsräte für die zum 1. Oktober 2025 gebildeten Fakultäten gewählt. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage.
Die Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2025 und beträgt für die Studierenden ein Jahr sowie für die weiteren Mitglieder zwei Jahre.
Wahlvorschläge können ab dem 15. April 2025 bis spätestens 13. Mai 2025, 12.00 Uhr bei der Wahlleitung per Post, E-Mail, Fax oder persönlich eingereicht werden.
Dies beinhaltet die Formulare:
(Per Rechtsklick downloaden "Link speichern unter". Nicht aus dem Browser öffnen.)
Einverständniserklärung Mitglied
Einverständniserklärung stellvertretendes Mitglied
Wir rufen insbesondere Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören, auf, für einen Sitz in den Gremien zu kandidieren.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Bitte achten Sie auf sorgfältiges und vollständiges Ausfüllen.
Briefwahl
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Wer vom 1. bis 3. Juli 2025 verhindert ist an der Urnenwahl teilzunehmen, kann per Brief wählen. Die Wahlunterlagen sind spätestens bis Montag, den 2. Juni 2025, bei der Wahlleitung unter wahlleitung (at) haw-hamburg (dot) de oder der Postadresse der Wahlleitung anzufordern.
Hinweise zum Wahlverzeichnis
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Zur Information haben Sie die Möglichkeit das Wahlverzeichnis im Büro der Wahlleitung einzusehen. Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie dafür bitte vorab die Wahlleitung. Das Wahlverzeichnis enthält alle wahlberechtigten Studierenden und Mitarbeitenden.
Wer Mitglied mehrerer Gruppen ist (z.B. Akademisches Personal und Studierende*r) und / oder mehr als einer Fakultät angehört kann durch eine bis zum 10. Juni 2025 an die Wahlleitung zu sendende formlose schriftliche oder elektronische Erklärung bestimmen, in welcher Gruppe oder Fakultät das aktive Wahlrecht ausgeübt werden soll. Sie dürfen nur für eine Fakultät wählen und gewählt werden. Geben Sie keine termingerechte Erklärung ab ermittelt die Wahlleitung durch Los, in welcher Fakultät Sie ihr Wahlrecht ausüben dürfen.
Übersicht der zu besetzenden Sitze
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I. Wahlen zum Hochschulsenat
Nur für die Gruppe der Studierenden
Anzahl der Mitglieder:
Es sind drei Mitglieder jeweils mit Stellvertretung zu wählen
II. Wahlen zu den Fakultätsräten
Für alle Mitgliedergruppen der Hochschule
Anzahl der Mitglieder:
1. Gruppe Professor*innen: acht Mitglieder
2. Gruppe der Studierenden: drei Mitglieder
3. Gruppe akademisches Personal: drei Mitglieder
4. Gruppe Technisches, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal: ein Mitglied
Aufgaben der Gremien
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Die Aufgaben des Hochschulsenats sind in § 85 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) geregelt. Danach ist der Hochschulsenat an allen wichtigen Entscheidungen der HAW Hamburg beteiligt, z.B. an der Wahl und Abwahl der*des Präsident*in sowie an der Bestellung des Hochschulrats. Er bestätigt Vizepräsident*innen und erlässt Richtlinien, wählt die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten. Der Hochschulsenat bezieht zu allen wesentlichen Themen rund um die HAW Hamburg Stellung.
Die Aufgaben eines Fakultätsrates ergeben sich aus § 91 HmbHG. Er entscheidet in allen Angelegenheiten der Fakultät, die das Studium betreffen, während die*der Dekan*in die Fakultät nach außen vertritt und deren Geschäfte in eigener Zuständigkeit führt. Wichtige Aufgaben des Fakultätsrates sind die Behandlung von Reformvorschlägen für die Studienordnung, grundlegende Fragen der Studi-enorganisation und die Beschlussfassung über Berufungen von Professor*innen.
Die Gremien treten in regelmäßigen Sitzungen zusammen, um über die oben genannten Themen zu diskutieren bzw. Stellung zu nehmen oder zu entscheiden.
Datenschutz
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Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten bei Wahlen verarbeiten und welche Rechte Sie haben, erhalten Sie unter:
www.haw-hamburg.de/datenverarbeitung
Wahlordnung
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Die Wahlen der Hochschulgremien finden auf Grundlage der Wahlordnung der HAW Hamburg statt. Diese finden Sie hier.
Wahlleitung der HAW Hamburg
Victoria Mader
Hochschulverwaltung / Justitiariat / Zi. 11.21
Berliner Tor 5 / 20099 Hamburg
wahlleitung (at) haw-hamburg (dot) de