Was tun bei Diskriminierung?
Im Diskriminierungsfall sichert die Antidiskriminierungsrichtlinie der HAW Hamburg Betroffenen Handlungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote zu. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum möglichen Vorgehen sowie den Anlauf- und Beratungsstellen, wenn Sie Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben.
Handlungsmöglichkeiten im Diskriminierungsfall
Im Diskriminierungsfall haben betroffene Personen immer die Möglichkeit, sich von einer der Anlauf- und Beratungsstellen der HAW Hamburg unterstützen zu lassen. Für verschiedene Diskriminierungsgründe und Diskriminierungsformen gibt es für Beschäftigte und Studierende unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote. Die Mitarbeitenden arbeiten schweigepflichtig.
Auch wenn Unsicherheit darüber besteht, ob eine Diskriminierung stattgefunden hat, können die Anlauf- und Beratungsstellen der HAW Hamburg helfen, das Geschehene einzuordnen und weitere Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Liegt eine Diskriminierung aufgrund einer der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Merkmale vor, kann außerdem ein Beschwerdeverfahren bei der AGG-Beschwerdestelle der HAW Hamburg eingeleitet werden.
Gegen eine Benachteiligung aufgrund der im AGG geschützten Merkmale kann auch juristisch vorgegangen werden. Dafür muss jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Diskriminierung eine schriftliche Beschwerde bei der AGG-Beschwerdestelle eingereicht werden. Diese Fristwahrung sichert das Recht auf Klage. Eine Beschwerde führt jedoch nicht automatisch zu einer gerichtlichen Klage.
Beratung und Unterstützung
Im Diskriminierungsfall stehen die Anlauf- und Beratungsstellen der HAW Hamburg betroffenen Personen unterstützend zur Seite. Alle Anlauf- und Beratungsstellen an der HAW Hamburg sind zu Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. In den Beratungsgesprächen kann geklärt werden, ob eine Diskriminierung stattgefunden hat, welche Gründe und Form dieser zugrunde lagen und welche Handlungsmöglichkeiten und Bedürfnisse die betroffene Person hat.
Die Beratungsstellen können auf Wunsch auch externe Einrichtungen zur Unterstützung heranziehen, Schutz- und Interventionsmaßnahmen einleiten und die betroffene Person dabei unterstützen ein offizielles Beschwerdeverfahren bei der AGG-Beschwerdestelle der HAW Hamburg einzuleiten.
Die Beratung kann durch die ratsuchende Person jederzeit beendet werden. Die Beratungsstellen sind nicht prinzipiell zur Nachverfolgung des Falles verpflichtet. Eine Beratung führt dementsprechend nicht zwangsläufig zu weiteren Konsequenzen und Handlungen. In Fällen von Gefahr im Verzug sind die Anlauf- und Beratungsstellen allerdings verpflichtet, auch gegen den Willen von Ratsuchenden im Sinne der Gefahrenabwehr tätig zu werden (bspw. Anzeigen bei der Polizei, Informieren des Präsidiums).
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu den Anlauf- und Beratungsstellungen der HAW Hamburg, die Ihnen im Diskriminierungsfall zur Seite stehen können. Nähere Informationen zu den Ansprechpersonen und Unterstützungsangeboten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Seiten.
Anlauf- und Beratungsstellen im Diskriminierungsfall
Welche Unterstützungsstelle bei welchem Diskriminierungsgrund besonders hilfreich ist, wird Ihnen auf der Seite der Anlauf- und Beratungsstellen vorgestellt.
Beschwerde bei der AGG-Beschwerdestelle einreichen
Bei der AGG-Beschwerdestelle kann ein offizielles Beschwerdeverfahren angestoßen werden. Die AGG-Beschwerdestelle prüft, ob eine Diskriminierung aufgrund einer der im AGG geschützten Merkmale vorliegt.
Zuerst wird dafür die Beschwerde der AGG-Beschwerdestelle mitgeteilt. Diese prüft im Anschluss den Sachverhalt durch eine Stellungnahme der beschuldigten Person, der Befragung von Zeug*innen oder durch die Sichtung von Beweismaterialien. Im Anschluss wird eine Entscheidung darüber getroffen, ob eine Diskriminierung nach dem AGG stattgefunden hat und welche Maßnahmen oder Sanktionen zur Handhabung des Falles angemessen sind. Das Urteil wird den beteiligten Parteien mitgeteilt und die Umsetzung der Maßnahmen in die Wege geleitet. Nach Abschluss der Bearbeitung wird der Fall anonymisiert zur Evaluation dokumentiert.
Die AGG-Beschwerdestelle ist nicht unterstützend oder beratend tätig. Aus diesem Grund kann es ratsam sein, sich vorher und während des laufenden Prozesses Unterstützung bei den Anlauf- und Beratungsstellen der HAW Hamburg zu suchen.
Ausführliche Informationen zum Einreichen einer Beschwerde finden Sie hier.