Gesundheit- und Arbeitsschutz
Der HAW Hamburg ist es ein wichtiges Anliegen, die Gesundheit ihrer Studierenden und Beschäftigten zu schützen und zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Verfügung zur Arbeitsschutzorganisation an der HAW Hamburg und die Regelungen, die in dem webbasierten Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Umweltmanagementsystems AGUM hinterlegt sind, von allen Hochschulangehörigen zu beachten und umzusetzen.
HINWEIS:
Die AGUM-Plattform ist nur aus dem Netz der HAW Hamburg zu erreichen!
Wenn Sie aus dem Home-Office oder von anderen Orten außerhalb der Hochschule darauf zugreifen möchten, müssen Sie also zunächst eine VPN-Verbindung herstellen.
Das AGUM-System, das von Hochschulen für Hochschulen entwickelt wurde, wird kontinuierlich weiter entwickelt und überarbeitet.
Das System steht Ihnen zur Verfügung, damit sie sich über die Prozesse , die auf Basis der gesetzlichen Regelungen im Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsrecht, umzusetzen sind, informieren können. Außerdem finden Sie dort alle Vordrucke und Formulare, die an der HAW Hamburg im Arbeitsschutz eingesetzt werden.
Die im AGUM hinterlegten Informationen werden ergänzt durch die Informationsblätter der Arbeitsmedizin.
Darüberhinaus stehen Ihnen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit zusammen mit der Betriebsärztin (angesiedelt bei der Arbeitsmedizin und Personalärztliche Begutachtung der Freien und Hansestadt Hamburg) für persönliche Beratungen zur Verfügung, Kontakt: Arbeitsschutz (at) haw-hamburg (dot) de.
Ansprechpersonen der Stabstelle Arbeitssicherheit
Informationen und AGUM-Links zu wichtigen und häufig gesuchten Arbeitsschutzthemen
A-Z
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Am schnellsten können Sie sich im AGUM-System zurecht finden, wenn Sie auf die A-Z-Seite gehen. Dort finden Sie die Themen in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.
Formularcenter
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Im Formularcenter des AGUM finden Sie alle Vordrucke, die an der HAW Hamburg im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes eingesetzt werden. Dies umfasst zum Beispiel die Vordrucke für Gefährdungsbeurteilungen, Unfallanzeigen oder Formulare, die im Bereich des Mutterschutzes eingesetzt werden.
Brandschutz
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Informationen zum Brandschutz finden Sie im AGUM auf der Seite
- Brandschutz
- Liste der Brandschutzhelfenden
- Räumungsleitfaden der HAW Hamburg
- Brandschutzordnung der HAW Hamburg
Wenn ein Brand ausbricht, so bewahren Sie Ruhe und
- rufen Sie die Feuerwehr unter 112 an
- verlassen Sie das Gebäude unverzüglich
- beachten Sie die Anweisungen der Evakuierungshelfenden und der Lehrenden, die für die Räumung ihrer Veranstaltung verantwortlich sind
- nehmen Sie, wenn es möglich ist, ihre persönlichen Sachen mit
- begleiten Sie, wenn möglich Menschen mit Behinderung oder bringen Sie sie in gesicherte Bereiche. Lassen Sie diese Person nicht alleine und bitten Sie eine zweite Person, die Rettungskräfte über den Aufenthaltsort zu informieren
- schließen Sie Fenster und Türen
- benutzen Sie die ausgeschilderten Rettungswege und nicht den Aufzug
- begeben Sie sich zum Sammelplatz
Erste Hilfe
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Jeder Mensch hat im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste-Hilfe zu leisten. Sie finden an der HAW Hamburg in den verschiedenen Gebäuden Erste-Hilfe-Kästen und Erste-Hilfe-Räume.
Weiterhin gibt es an der Hochschule mehrere Defibrillatoren, die bei einem Herzkammerflimmern ergänzend zur Herz-Lunge--Wiederbelebung eingesetzt werden können.
Die zahlreichen Ersthelfer der HAW Hamburg unterstützen Sie gerne.
Auf folgenden Seiten des AGUMs können Sie sich ausführlicher informieren:
- Erste-Hilfe allgemein
- Ersthelfer - Aufgaben und namentliche Liste
- Erste-Hilfe-Räume
- Standorte von Defibrillatoren
- Notrufnummern
Gefährdungsbeurteilungen
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Für alle Arbeitsbereiche, unabhängig davon, ob es sich um "simple" Büroarbeitsplätze oder um experimentelle Tätigkeiten in Laboren, Werkstätten oder in Forschungsprojekten handelt, muss vor Beginn der Arbeiten eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welche Gefährdung vorliegen und es werden Schutzmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes festgelegt. Dabei können gleichartige Arbeitsplätze in einer Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst werden. Bezüglich der Form gibt es nur die Vorgabe, dass die Gefährdunsgbeurteilung dokumentiert werden muss. Um die Vorgesetzten, die für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich sind, zu unterstützen, stellen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gefährdunsgbeurteilungsbögen (in Form von Checklisten) für unterschiedliche Arbeitsplätze zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeit der Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und bei Änderung von Arbeitsbedingungen, -abläufen, -organisation oder bei der Beschaffung neuer Arbeitsmittel ggf. anzupassen ist.
Weitere Informationen zum rechtlichen Hintergrund, zu Zuständigkeiten und die Gefährdungsbeurteilungsbögen finden Sie im AGUM auf:
Labor- und Werkstatttätigkeiten
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Praktische Übungen in Laboren und Werkstätten sind häufig mit besonderen Gefährdungen sowohl für Studierende als auch Beschäftigte verbunden. Informationen hierzu finden Sie im AGUM auf der Seite "Labortätigkeiten".
Damit alle Hochschulangehörigen in den Laboren und Werkstätten sicher und gesund arbeiten können, ist es wichtig, die Rahmenlabordnung der HAW Hamburg zu kennen und einzuhalten. Diese kann ggf. durch spezifische Aspekte des jeweiligen Labors ergänzt werden.
Wer ist für was im Arbeitsschutz zuständig?
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Die im AGUM hinterlegt Aufbauorganisation stellt die verschiedenen Funktionsträger der HAW Hamburg mit ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten im Arbeitsschutz dar.
Ergänzend hierzu hat das Präsidium 2024 die nachfolgnde Verfügung erlassen:
Verfügung zur Organisation des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes an der HAW Hamburg
Alle Studierenden und Beschäftigten die Aufgabe haben, die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Funktionsträger zu unterstützen und bei der Umsetzung der Regelungen mitzuwirken.
Unfallversicherungsschutz und Unfallanzeige
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Alle Studierenden und Tarifbeschäftigten sind während Ihres Aufenthaltes an der Hochschule sowie auf den Wegen zur Hochschule und zurück bei der Unfallkasse Nord versichert.
Für Beamte tritt dagegen die Freie und Hansestadt Hamburg in Leistung.
Mutterschutz
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Für Schwangere und Stillende gilt das Mutterschutzgesetz, das sowohl für Studierende als auch Beschäftigte Anwendung findet. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit des Kindes und der Schwangeren/Stillenden zu schützen. Das bedeutet u.a., dass die Hochschule verpflichtet ist, eine personengebundene Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, wenn eine Frau mitteilt, dass sie ein Kind erwartet oder stillt. Weitere Informationen finden Sie im AGUM auf der Seite Mutterschutz.
Studierende
Wenn Sie schwanger sind oder ihr Kind stillen und sich informieren wollen, finden Sie die wesentlichen Aspekte in dem Merkblatt "Mutterschutz für Studierende der HAW Hamburg".
Ihre Schwangerschaft zeigen Sie bitte mit dem Vordruck "Mitteilung Schwangerschaft" im Fakultätsservicebüro FSB an. Das FSB infomiert Sie über das weitere Verfahren im Hinblick auf die zu erstellende Gefährdungsbeurteilung und bietet Ihnen Unterstützung, damit Sie Ihr Studium trotz Schwangerschaft/Stillen uneingeschränkt fortsetzen können.
Während der Schutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie gegenüber der Hochschule den Verzicht auf die Inanspruchnahme von Schutzfristen ausdrücklich erklären.
Beschäftigte
Wenn Sie an der Hochschule beschäftigt sind und ein Kind erwarten bzw. stillen, sind neben den Aspekten des Gesundheitsschutzes auch andere Regelungen wie z.B. Elternzeit oder Elterngeld wichtig. Hierzu finden Sie umfangreiche Informationen im Beschäftigtenportal. Dort sind auch wichtige Informationen für Vorgesetzte hinterlegt, die zu berücksichtigen und umzusetzen sind, wenn Mitarbeitende ihre Schwangerschaft anzeigen.
Unterweisung
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Eine wichtige Voraussetzung für sicheres, gesundes und unfallfreies Arbeiten ist das Wissen darum, welche Schutz- und Notfallmaßnahmen zu beachten sind.
Aus diesem Grund ist es rechtlich gefordert, dass bei Beginn einer Tätigkeit bzw. Aufnahme des Studiums und danach in regelmäßigen Abständen Unterweisungen durchgeführt werden. Die Durchführung von Unterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden.
Studierende
Unser Ziel ist es, dass alle Studierenden sicher und gesund durch's Studium kommen. Aus diesem Grund unterweist die Betriebseinheit Arbeitsschutz-, Konflikt- und Umweltmanagement AKU (Kontakt: Marco.Silla (at) haw-hamburg (dot) de) alle Studierenden zu Beginn Ihres Studiums zum Verhalten im Brand- und Bedrohungsfall sowie zur Ersten Hilfe.
Danach folgen spezielle Unterweisungen, wenn Praktika in Laboren und Werkstätten zu absolvieren sind.
Ausführlichere Informationen finden sind im AGUM unter Erstsemestereinführung und auf der Seite Unterweisungen hinterlegt.
Beschäftigte
Neu eingestellte Beschäftigte werden zu einer Grundunterweisung eingeladen, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Auftrag des Kanzlers der HAW Hamburg durchführen. Hier wird zu übergeordneten Themen wie dem Verhalten im Brandfall oder zur Ersten-Hilfe informiert.
Darüber hinaus sind die Führungskräfte der HAW Hamburg dafür zuständig ihre Beschäftigten arbeitsplatzspezifisch zu unterweisen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer Dienstbesprechung oder in Form eines Sicherheitsgesprächs erfolgen. Weitere Informationen finden Sie im AGUM auf der Seite Unterweisungen, wo auchUnterweisungsleitfaden der HAW Hamburg hinterlegt ist.
Umgekehrt haben die Beschäftigten die Verpflichtung, an der Unterweisung teilzunehmen.
Prüfung von Arbeitsmitteln
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An der HAW Hamburg gibt es eine Vielzahl an Arbeitsmitteln, Maschinen, Anlagen und Geräte, die regelmäßig wiederkehrend zu prüfen sind.
Dies beginnt bei der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, einfacher Druckbehälter wie z.B. Autoklaven oder die Prüfung von Sicherheitsschränken zur Lagerung brennbarer Flüsiggkeiten und endet bei den Aufzügen und anderen komplexen Anlagen.
Sinnvollerweise werden, die in einem Organisationsbereich vorhandenen Arbeitsmittel in einem Kataster erfasst. Ein Muster hierfür und weitere Informationen zu Prüfungen finden Sie im AGUM auf der Seite "Prüfung von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen"
Zuständigkeit
Als orientierende Faustregel gilt, dass Prüfungen von Anlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, zentral durch das Facilitymanagement beauftragt werden. Dagegen sind Prüfungen von Geräten, die zum Beispiel durch ein Labor beschafft wurden, von den Labor-/Kostenstellenverantwortlichen zu veranlassen.
Zur Orientierung finden Sie im AGUM eine detaillierte Liste mit Arbeitsmitteln. Dieser Liste können die Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen entnommen werden, die für ein bestimmtes Arbeitsmittel anzuwenden sind: Liste_wiederkehrende_Pruefungen_HAW_Hamburg_Zuständigkeiten.pdf (agu-hochschulen.de).
Unabhängig von den wiederkehrenden Prüfungen müssen alle Arbeitsmittel unmittelbar vor der Benutzung durch einer Sicht- oder Funktionsprüfung, durch die Nutzenden unterzogen werden.
Beschaffung von Arbeitsmitteln, Maschinen, Anlagen und Geräten
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Um für alle Hochschulmitglieder ein sicheres, unfallfreies und gesundes Arbeiten zu erreichen, sind bei der Beschaffung von Geräten, Anlagen, Maschinen, Chemikalien, Materialien auch Aspekte des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes zu beachten.
Dementsprechen ist vor Auslösung der Bestellung gemäß des im AGUM hinterlegten Ablaufschemas zu prüfen, ob der Anforderungskatalog Arbeitsschutz, Technik, Bau ausgefüllt werden muss. Dies ist der Fall wenn:
- der Beschaffungswert > 5000 € ist
- eine bauliche Maßnahmen mit der Beschaffung verbunden ist
- das zu beschaffende Arbeitsmittel einer Prüfpflicht unterliegt
- das zu beschaffende Arbeitsmittel anzeige- oder genehmigungspflichtig ist (z.B. nach Strahlenschutzrecht, Verordnung wassergefährdender Stoffe o.ä.)
Der Anforderungskatalog Arbeitsschutz, Technik, Bau ist an die Betriebseinheit AKU zu senden, Kontakt: arbeitsschutz (at) haw-hamburg (dot) de.
Damit die Fachkräfte für Arbeitssicherheit die arbeitsschutzseitigen Anforderungen prüfen können, sind dem Anforderunsgkatalog aussagekräftige Unterlagen bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes beizufügen.
AKU leitet den Anforderungskatalog nach abgeschlossener Prüfung an das Facility-Management weiter. Von dort erfolgt die Rückführung an die Organisationseinheit, die die Beschaffung plant.
Nach der Beschaffung ist ggf. die Gefährdungsbeurteilung für den betreffenden Arbeitsbereich anzupassen.
Weiterhin ist beim Kauf von Geräten, Maschinen und Anlagen das Vergaberecht einzuhalten. Hierzu finden Sie im Beschäftigtenpotal der HAW Hamburg auf den Seiten des Finanz- und Rechnungswesens ausführliche Informationen.
Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
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Wer kennt es nicht? Nach einem Arbeitstag am Bildschirm ist die Nackenmuskulatur verspannt, der Rücken schmerzt und die Augenbrennen. Nicht umsonst heißt es "Sitzen ist das neue Rauchen". Neben Mangel an Bewegung und ausgleichenden Übungen, sind häufig auch die Einstellungen des Bürostuhls oder eine ungünstige Anordnung bzw. Nutzung der Arbeitsmittel Ursache für diese Beschwerden.
Im AGUM finden Sie auf der Seite "Bürotätigkeiten" wichtige Hinweise und Tipps zur Ergonomie.
Darüberhinaus haben Sie die Möglichkeit, sich individuell und persönlich an ihrem Arbeitsplatz beraten zu lassen, Kontakt: luzia.nordlohne (at) haw-hamburg (dot) de
Bildschirmarbeitsbrille
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Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet den Arbeitgeber eine Bildschirmarbeitsbrille zur Verfügung zu stellen, wenn nach dem Ergebnis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge spezielle Sehhilfen notwendig sind und eine normale Brille nicht geeignet ist.
Freie Wahl des Optikers
Sie können die Bildschirmarbeitsbrille grundsätzlich bei einem Optiker Ihrer Wahl anfertigen lassen, wenn dieser das vom AMD verordnete Brillenmodell anbietet. Die FHH erstattet dabei allerdings höchstens die Kosten, die bei dem ihr bekannten preisgünstigsten Anbieter anfallen.
Kostenerstattung
Die Hochschule erstattet die Kosten für Bildschirmarbeitsbrillen nur, wenn der Arbeitsmedizinische Dienst Ihnen diese zuvor verschrieben hat. Sie müssen die Kosten zunächst auslegen und dann die Rechnung zur Kostenerstattung zusammen mit der Verordnung des AMD bei Ihrer Personalsachbearbeitunng einreichen.
Die Höchst-Erstattungsbeträge finden Sie auf der Bescheinigung des AMD und im Rundschreiben zur Bildschirmarbeitsbrille. Alle Brillen sind inklusive zwei Gläsern mit Entspiegelung (ET), einer Fassung und einem Brillenetui.
Sie sind berechtigt, nach Wunsch eine höherwertige Ausstattung der Bildschirmarbeitsbrille in Auftrag zu geben. Die Hochschule erstattet jedoch lediglich maximal den jeweiligen Höchst-Erstattungsbetrag der verschriebenen Bildschirmarbeitsbrille.
Weitere Informationen finden Sie im AGUM auf der Seite "Bürotätigkeiten" und den Merkblättern des Arbeitsmedizinischen Dienstes
Bewegung und Entspannungsübungen am Arbeitsplatz
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Wer den gesamten Arbeitsalltag vor dem Rechner sitzt, wird über kurz oder lang gesundheitliche Probleme wie Rücken- oder Nackenschmerzen bekommen. Daher ist es wichtig, sich immer mal wieder zu bewegen und andere Körperhaltungen anzunehmen.
Idealerweise versuchen Sie daran zu denken, mehrfach am Tag einen Wechsel zwischen sitzender und stehender Position einzunehmen oder auch mal längere Wege zum Beispiel zum zentralen Drucker zurückzulegen.
Darüberhinaus können Sie durch kleine Übungen, die gut in den Arbeitsalltag zu intergrieren sind, Verspannungen lösen und gesundheitlichen Beschwerden vorbeugen. Lassen Sie sich durch unseren Bewegungsvideos, die in Kooperation mit dem Hochschulsport entstanden sind, anleiten. Sie finden diese im Beschäftigtenportal unter Bewegungsvideos.
Persönliche Schutzausrüstung
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Unfall- und Gesundheitsgefahren sind vorrangig durch technische und organisatorische Maßnahmen zu vermeiden oder ausreichend zu reduzieren. Ist dies nicht möglich, sind die Beschäftigten und Studierenden durch persönliche Schutzausrüstung PSA zu schützen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Seite "Persönliche Schutzausrüstung" des AGUMs
Standortspezifische Sicherheitshinweise
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